Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag
Stadtentwicklungsfonds (AWS) 106400005100 SK 42712100 500.000,00 € AG verwahrloste Grundstücke (AWS) 106400007000 SK 42712100 100.000,00 € Budget Mieten und Pachten (AGM) 65_MP SK 42311100/42311110 1.800.000,00 € Sondernutzungsgebühren 1.100.54.9.0.01.66 SK 33212000 150.000,00 € Einnahmen Hofer Brücke 106654400001 SK 31412000 270.000,00 € UH Fußwege 1.100.54.1.0.01.05 SK 42211000 100.000,00 € UH Straßen 1.100.54.1.0.01.01 SK 42211000 250.000,00 € Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen 1.100.61.1.0.01.01 SK 31110000 586.352,81 €
3 Der finanzielle Mehrbedarf i.H. von jeweils 585.450 € für 2021 sowie 2022 gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2021/2022 wird bestätigt und ist im endgültigen Haushaltsplan 2021/2022 zu berücksichtigen.
Räumlicher Bezug:
Große Teile des Leipziger Straßennetzes werden über die von der KWL GmbH betriebene Kanalisation entwässert, das Straßenoberflächenwasser mit Übergang in die Abwasseranlagen als Niederschlagswasser wird abwasserrechtlich behandelt. Derzeit werden die Leistungen der KWL GmbH über einen im Jahr 2016 zwischen der Stadt Leipzig und der KWL GmbH geschlossenen Vertrag über die Oberflächenwasserbeseitigung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen geregelt und abgerechnet. Die KWL GmbH haben nunmehr gemäß § 2 Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 6 des Vertrages die zu erstattenden Entgelte für die Straßenentwässerung geprüft und beginnend ab dem 01.01.2020 neu festgesetzt. Sie begehren mit dem Nachtrag eine entsprechende Anpassung des Vertrages.
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Die Vorlage ist aufgrund der rechtlichen Außenwirkung zwingend noch im Jahr 2020 abschließend zu entscheiden. Dies soll in der Ratsversammlung am 16.12.2020 geschehen. II. Begründung Nichtöffentlichkeit
III. Strategische Ziele
IV. Sachverhalt
1. AnlassGroße Teile des Leipziger Straßennetzes werden über die von der KWL GmbH betriebene Kanalisation entwässert, das Straßenoberflächenwasser mit Übergang in die Abwasseranlagen als Niederschlagswasser wird abwasserrechtlich behandelt. Derzeit werden die Leistungen der KWL GmbH über einen im Jahr 2016 zwischen der Stadt Leipzig und der KWL GmbH geschlossenen Vertrag über die Oberflächenwasserbeseitigung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen geregelt und abgerechnet. Die KWL GmbH haben nunmehr gemäß § 2 Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 6 des Vertrages die zu erstattenden Entgelte für die Straßenentwässerung geprüft und beginnend ab dem 01.01.2020 neu festgesetzt. Sie begehren mit dem Nachtrag eine entsprechende Anpassung des Vertrages.
Bisher erstattet die Stadt Leipzig der KWL GmbH seit dem 01.01.2016 gemäß Vertrag einen Betrag in Höhe von 0,77 € netto je m² zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Mit dem Nachtrag begehrt die KWL GmbH nunmehr, beginnend ab dem 01.01.2020, eine Erstattung in Höhe von 1,03 € pro Jahr je m² zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Angemessenheit der Erhöhung des Entgeltes, welches mit dem Nachtrag begehrt wird, wurde mittels gutachterlicher Stellungnahme der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mazars GmbH & Co. KG, Dresden bestätigt.
Die der Berechnung zu Grunde zu legenden Flächen übermittelt die Stadt Leipzig der KWL GmbH jeweils zum Stichtag 31.12. / 1.1., damit diese die Abrechnung vornehmen kann. Aktuell wurde letztmalig die Fläche vom 31.12.2019 / 01.01.2020 mit 11.854.331 m² ermittelt und der KWL GmbH übergeben.
Im Übrigen verbleibt es bei den vertraglichen Regelungen des Vertrages vom 28.11. / 23.12.2016.
Dies gilt analog für die Flächen des ZV WALL, die die Stadtgemeinden in einer Größenordnung von 1.751.701 m² betreffen.
2. Beschreibung der Maßnahme
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Die mit dem Nachtrag begehrte Veränderung des Erstattungsbetrages ist gültig für die Preisperiode 2020-2023.
4. Finanzielle Auswirkungen
Es ergeben sich Mehraufwendungen in Höhe von 0,26 € netto pro Jahr pro m² zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Mehrbelastung für das Jahr 2020 beträgt im PSP-Element „Gemeindestraßen“ (1.100.54.1.0.01/SK 4241 9150) netto 3.537.568,32 € (brutto 4.156.352,81 €).
Unter Berücksichtigung des bereits veranschlagten Planansatzes 2020 und der befristeten Senkung der Mehrwertsteuer im Rahmen der Corona-Pandemie ergibt sich für das Haushaltsjahr 2020 ein insgesamter Mehrbedarf von 3.756.352,81 €.
Dieser kann i. H. v. 3.170.000,00 € aus einer dezernatsinternen Umverteilung:
Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung (AWS) 600.000,00 € Amt für Gebäudemanagement (AGM) 1.800.000,00 € Verkehrs- und Tiefbauamt 770.000,00 €
gedeckt werden. Die seitens des AGM bereitgestellten Mittel basieren auf den aktuellen Prognosen für das V-IST per 30.06. Diese beruht auf dem derzeitigen Kenntnisstand, welche im Verlauf der 2. Jahreshälfte 2020 ggf. präzisiert werden muss. So gibt es ganz aktuell konkrete Arbeitsaufträge an das AGM in Bezug auf die anstehenden verwaltungsweiten Strukturänderungen, weiterführende Unterbringungsmöglichkeiten zu prüfen. Inwieweit daraus dann ein tatsächlicher zeitnaher Handlungsbedarf zur Anmietung zusätzlicher Flächen resultiert, kann momentan nicht vorhergesagt werden.
Die darüber hinaus noch notwendigen zusätzlichen Mittel i. H. v. 586.352,81 € zur Deckung des noch fehlenden Teilbetrages sind aus dem städtischen Gesamthaushalt bereit zu stellen.
Für die Jahre 2021 bis 2023 beträgt der Mehrbedarf unter Berücksichtigung der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer insgesamt 3.845.450 € und wird mit der Haushaltsplanung 2021/2022 berücksichtigt. Für die überplanmäßigen Aufwendungen besteht ein dringendes Bedürfnis.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Eine Unterzeichnung des Nachtrages ist nur nach entsprechendem Beschluss möglich, andernfalls könnte die KWL GmbH ihre vertraglichen Ansprüche möglicherweise anderweitig durchsetzen.
Anlagen:Vertrag vom 28.11./23.12.2016 Nachtrag zum Vertrag Gutachterliche Stellungnahme zur Herleitung des Entgeltes des Nachtrags (nichtöffentlich)
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