Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung zum Antrag.
Räumlicher Bezug: Leipzig Süd / Südwest
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Entfällt.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Entfällt.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Entfällt.
III. Strategische Ziele
Der Antrag sowie der Verwaltungsstandpunkt beziehen sich inhaltlich auf das Ziel bzw. den Handlungsschwerpunkt „Nachhaltige Mobilität“. IV. Sachverhalt1. Anlass
Antrag Nr. VII-A-00989 des Jugendparlamentes/Jugendbeirates.
2. Beschreibung der Maßnahme
Die Buslinie 65 bedient den Nordstrand des Cospudener Sees aktuell bis gegen 22 Uhr. Die letzte Abfahrt in Richtung Markkleeberg findet täglich um 21:38 Uhr und in Richtung Leipzig um 22:22 Uhr statt. Die Auslastung dieser Fahrten liegt auch in den Sommermonaten im Mittel deutlich unter 5 Personen. Nachfrageseitig und damit auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist eine generelle Ausweitung des Bedienungsangebotes am Cospudener See in den Abendstunden derzeit nicht gerechtfertigt. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung die Ablehnung des im Antrag enthaltenen Beschlussvorschlags.
Bei Veranstaltungen hingegen gilt es selbstverständlich, andere Grundlagen als Voraussetzung für die Angebotsplanung anzunehmen und Möglichkeiten für Kooperationen (bspw. mit den Veranstaltern) auszuloten. Beispielsweise soll für das im Juli 2020 geplante „THINK-Festival“ das ÖPNV-Angebot durch einen Vertrag mit dem Veranstalter ausgeweitet werden. Ziel ist es, Zusatzleistungen auf den Buslinien 65 und 79 anzubieten, sodass auch nach 22 Uhr noch direkte Verbindungen zwischen dem Cospudener See und Leipzig bzw. Markkleeberg und Markranstädt sichergestellt sind.
Grundsätzlich erfolgt bei grenzüberschreitenden Linien wie der Buslinie 65 eine regelmäßige Abstimmung mit den umliegenden Kommunen sowie dem Verkehrsunternehmen, um integrierte und vernetzte öffentliche Personenverkehrsdienste sicherzustellen. Bspw. ist die Linie 65 Bestandteil der „Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien“ zwischen den Nachbarlandkreisen und der Stadt Leipzig.
3. Realisierungs- / ZeithorizontEntfällt.
4. Finanzielle AuswirkungenEntfällt.
5. Auswirkungen auf den StellenplanEntfällt.
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. BesonderheitenEntfällt.
8. Folgen bei NichtbeschlussEntfällt.
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