Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Nicht gegeben.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Nicht gegeben.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Nicht gegeben.
III. Strategische Ziele
Nicht gegeben.
IV. Sachverhalt/Begründung
Arbeitsauftrag und Arbeitsaufwand Im Antrag VII-A-00958 wird vorgeschlagen, eine wissenschaftliche Kommission einzurichten, die Straßen- und Platznamen historisch in Leipzig bewertet. Ferner soll die AG Straßenbenennung um eine Historikerin bzw. einen Historiker erweitert werden. Die Anwohnerbeteiligung bei Umbenennungen soll sichergestellt und dem Rat bis Ende 2020 ein Konzept vorgelegt werden. Unklar bleibt hierbei, nach welchen Kriterien Straßen und Plätze gewählt werden sollen, für die eine Bewertung erforderlich ist. In der derzeitigen offenen Formulierung müssten bei Beschlussfassung des Antrages aktuell 3.040 Straßen- und Platznamen einer Bewertung unterzogen werden. Dies ist auch mit umfangreichem Personaleinsatz kaum realisierbar. Zwischen 1997 und 1999 hatte eine vom Stadtrat beauftragte Arbeitsgruppe über zweieinhalb Jahre die Umbenennung von 335 Straßen und Plätzen, die zwischen 1945 und 1989 nach Personen benannt worden waren, geprüft. Letztendlich wurden elf Straßen umbenannt (vgl. Ratsbeschlüsse 690/96, 1673/99 und RB 373/00).
Hintergrund: Funktion von Straßennamen Straßennamen gewährleisten im Zusammenhang mit der Hausnummerierung die räumliche Strukturierung einer Stadt und erfüllen somit eine Ordnungs- und Orientierungsfunktion für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und für die städtische Verwaltung. Straßennamen sind in ihrer Gesamtheit und Benennungsgeschichte darüber hinaus ein Ausdruck des öffentlichen Stadtgedächtnisses. Die Ratsversammlung nimmt insoweit mit jedem Beschluss zur Benennung und auch Umbenennung einer Straße historische Verantwortung wahr. Die Umbenennungen von Straßen, die nach Personen benannt sind, sollten daher nur erwogen werden, wenn wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über Handlungen der betroffenen Person vorgelegt werden, die einer öffentlichen Würdigung zweifelsfrei entgegenstehen. Wenn Ansichten und Wertevorstellungen aus der Zeit der Benennung von heutigen Ansichten und Wertevorstellungen in Teilen abweichen, d. h. nicht mehr zeitgemäß sind, sollte eine Umbenennung hingegen sorgfältig abgewogen werden. Daneben dienen Straßennamen auch der Identifikation der Anwohnerinnen und Anwohner. Ein Eingriff in dieses Gefüge führt zu teils deutlichem Widerspruch bei den Bürgerinnen und Bürgern. Dies ist aktuell beim Beschluss zur Umbenennung der Arndtstraße zu beobachten. Zwischenzeitlich sind rund 180 Widersprüche gegen die Umbenennung in der Stadtverwaltung eingegangen und es wurde eine Petition mit mehreren Tausend Unterschriften eingereicht. Es ist davon auszugehen, dass Maßnahmen, die weitreichende Umbenennungen nach sich ziehen, auf erheblichen Widerspruch in der Bevölkerung stoßen, weshalb Straßen nur im äußersten Ausnahmefall umbenannt werden sollten. Auch in anderen Städten ist eine kritische Auseinandersetzung mit Straßenumbenennungen zu beobachten. Ende 2019/Anfang 2020 wurde medial über eine entsprechende Gesamtprüfung des Straßennamenbestandes (ca. 6.300 Straßennamen) der Stadt München berichtet. Als Zwischenergebnis lagen für ca. 10 % aller Straßennamen Gründe vor, eine vertiefende Prüfung vorzunehmen, wobei die Vorprüfung bereits einen Zeitraum von drei Jahren in Anspruch genommen hatte.
Beteiligung von Anwohnerinnen und Anwohnern Alle Vorlagen und Anträge zu Straßenbenennungen werden seit jeher im jeweils örtlich zuständigen Stadtbezirksbeirat bzw. Ortschaftsrat vorberaten. Die Sitzungen der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte sind öffentlich (mit Frage- und Rederecht für Einwohnerinnen und Einwohner). Insoweit war und ist die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Gestaltungsmöglichkeiten der repräsentativen Demokratie bereits grundsätzlich gegeben. Eine weitergehende Beteiligung kann durch Einbeziehung von Bürgervereinen oder lokalen Multiplikatoren und Betroffenen (z. B. Stellungnahme zu Vorschlägen) erfolgen, wobei den Stadtbezirksbeiräten bzw. Ortschaftsräten eine vermittelnde Funktion zukommen kann.
Alternativvorschlag Der im Antrag formulierte Vorschlag, die AG Straßenbenennung um eine/n Historiker/-in zu erweitern, ist bereits erfüllt, da die in der AG mitwirkende Vertreterin des Stadtarchivs ausgebildete Historikerin ist. Möglich und auch erstrebenswert ist eine Bereicherung der AG Straßenbenennung mit weiterer stadtgeschichtlicher und historischer Expertise aus der Stadtverwaltung oder auch durch externe Fachleute. Als Geschäft der laufenden Verwaltung obliegt die Benennung dem Oberbürgermeister. Straßennamen, die sich im Zuge einer historisch-kritischen Bewertung unter Beachtung der vorstehenden Erläuterungen als bedenklich erweisen, sollten vorzugsweise mit einer Erläuterungstafel versehen werden, deren Text gegebenenfalls auch aus heutiger Sicht nicht mehr adäquate Ansichten aufgreift und Leserinnen und Leser zur nachhaltigen Auseinandersetzung mit dem Wirken des Namenspatrons sowie zur eigenen Meinungsbildung anregt. Eine Umbenennung von Straßennamen mit Ratsbeschluss ist davon selbstverständlich unbenommen.
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