Die bisher geltende Kaltmiete wurde durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung in der Haushaltsplanung 2019/2020 insgesamt haushaltsneutral berücksichtigt. Die entstehenden Mehrerträge der Kaltmiete im Budget 51_365_3ZW „Kita freie Träger“ sind zur Deckung der in derselben Höhe entstehenden Mehraufwendungen im gleichen Budget zur Verfügung zu stellen.