Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
2017 90.000 € 2018 590.000 € 2019 1.075.000 € 2020 2.835.000 € 2021 3.410.000 €
Summe 8.000.000 €
Der Mittelbedarf für die Jahresscheibe 2021 ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2021/2022 innerhalb des Zuschussbudgets des Fachamtes einzuplanen.
Mit Vorlage VII-DS-00425-NF-01 vom 11.12.2019 wurde ein Betrag i. H. von 107.450 € für die investive Ausstattung sowie ein Betrag i. H. von 79.160 € für die konsumtive Ausstattung im Haushaltsjahr 2021 bestätigt.
2021 2.850.000 €
Räumlicher Bezug:
Stadtbezirk Süd.
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Nicht erforderlich.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Nicht erforderlich.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Nicht erforderlich.
III. Strategische Ziele
Eines der Ziele aus dem Stadtentwicklungskonzept ‚Leipzig 2030 – Leipzig wächst nachhaltig‘ ist die Schaffung von sozialer Stabilität. Diese schließt unter anderem den Handlungsschwerpunkt ‚Zukunftsorientierte Kita- und Schulangebote‘ ein. Es soll eine bedarfsgerechte Bildungsinfrastruktur und eine Versorgung des Stadtgebietes mit entsprechenden Grundschulkapazitäten sichergestellt werden. Der Erweiterungsbau am Oberschulstandort Arno-Nitzsche-Straße 7 wird die Kapazität des Schulgebäudes von aktuell 3 Zügen auf 4 Züge erhöhen und schafft somit die Möglichkeit, in Anlehnung an die Schulbaustandards für Neubauten, zukunftsorientierte Schulangebote im Stadtbezirk Süd und im Stadtteil Connewitz zu schaffen. Das zukünftige barrierefreie Gebäude verbessert die Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt. Ziel der Anpassung des Baubeschlusses ist die Änderung der ursprünglichen Entwurfsplanung aufgrund von technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
IV. Sachverhalt
1. Anlass
1.1 Grundlagen / Beschlüsse
Am Standort Arno-Nitzsche-Straße 7 soll eine Schulerweiterung auf eine Vierzügigkeit entstehen. Die Erweiterung entsteht als Erweiterungsbau zur Deckung der entsprechend Schulnetzplanung erforderlichen Oberschulplätze.
Grundlage bildet der Beschluss VI-DS-05899-NF-21 Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten (Stand: 20.06.2018). sowie der Beschluss VII-DS-00425-NF-01 Bereitstellung finanzieller Mittel für die Ausstattung und Folgekosten der Sofortschulmaßnahmen - Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO (Stand 11.12.2019).
1.2 Ziel und Entwicklungskonzeption
Ziel ist es, die Apollonia-von-Wiedebach-Schule, Oberschule der Stadt Leipzig, von einer Dreizügigkeit um einen Zug auf eine Vierzügigkeit gem. baulicher Standards für Gebäude der Stadt Leipzig zu erweitern und damit die nach Schulnetzplanung erforderlichen Oberschulkapazität der Stadt Leipzig nachhaltig zu decken. Weiteres Ziel ist die Schaffung einer nachhaltigen baulichen Lösung in energetisch hocheffizienter Holzbauweise, die sich städtebaulich und denkmalgerecht an das Bestandsgebäude anpasst.
1.3 Beschreibung des IST-Zustandes
Das Grundstück wird an der Südseite durch die Arno-Nitzsche-Straße und an der Nordseite durch die Scheffelstraße begrenzt. Das nach Nord-Süd ausgerichtete Schulgebäude ist ein zweihüftiges Schulgebäude aus der Gründerzeit und steht unter Denkmalschutz. Auf dem Schulgelände befinden sich neben dem Hauptgebäude an der westlichen Grundstücks-grenze Sporthallen und dazugehörige Umkleiden. Östlich des Schulgebäudes schließt eine großzügige Freifläche an das Gebäude an. Der Erweiterungsbau wird an der Ostfassade im Bereich der beschriebenen Freifläche errichtet.
Im Bestandsgebäude selbst sollte eine brandschutztechnische Ertüchtigung in Verbindung mit Raumänderungen umgesetzt werden. Aufgrund einer Havarie (defekte Wasserleitung) Ende April 2019 wurde der Bestandsaltbau jedoch so stark beschädigt, dass neben den ohnehin vorgesehenen Brandschutzmaßnahmen eine vollständige Modernisierung des Gebäudeinneren erfolgen muss.
Es wurden Sofortmaßnahmen ergriffen, um weitere Folgen der Havarie einzudämmen. Erste bauliche Maßnahmen, insbesondere in Form von Rückbau, wurden bereits durchgeführt.
Im nördlichen Gebäudeteil (Wasseraustritt im 3. OG) waren umfangreiche Trocknungsarbeiten notwendig. Weiterhin wurde die Konstruktion weitgehend freigelegt. Bis zum Sommer 2020 werden durch den AG in diesem Bereich folgende bauliche Maßnahmen – als vorgezogene Leistung für die Modernisierung – umgesetzt: - Sicherung und Instandsetzung der Holzbalkendecken (Instandsetzung bis zur Tragschale gemäß Holzschutzgutachten) - Brandschutzmäßige Ertüchtigung der Geschossdecken und Bodenaufbauten (bauantragsrelevant) - Entfernen Innenputz - Rückbau Haustechnik - Baustelleneinrichtung
Hierzu musste die Schule in großen Teilen an einen anderen Standort ausgelagert werden. Parallel wird die Komplexsanierung vorbereitet. Diese Maßnahme ist nicht Teil der Vorlage.
1.4 Ableitung des Bedarfs
Aktuell werden in der Oberschule 502 Schüler in 23 Klassen unterrichtet. Die Schule soll mittels des Anbaus zu einer 4-zügigen Oberschule für zukünftig 672 Schüler ausgebaut werden.
Entsprechend der aktuellen Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig ist in den nächsten Jahren mit einer steigenden Zahl wohnhafter Schüler in planungsrelevanten Altersgruppen zu rechnen. Diese steigenden Oberschulplatzbedarfe sind auch entsprechend im Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig abgebildet.
1.5 Notwendigkeit / Dringlichkeit der Baumaßnahme
Um die aktuellen und zukünftig prognostizierten Schülerzahlen im Oberschulbereich der Stadt Leipzig sicherstellen zu können, ist der Ausbau der Apollonia-von-Wiedebach-Schule auf eine Vierzügigkeit notwendig, da die Erweiterungsmöglichkeiten an anderen Schulstandorten im Schulbezirk bereits ausgeschöpft, kurzfristig nicht realisierbar sind bzw. diverse Oberschulstandorte ebenfalls erweitert werden.
1.5.1 Erläuterung des Mehrbedarfs
Mit Abschluss der Entwurfsplanung liegt dem Projekt eine angepasste Kostenberechnung zu Grunde. Die Gesamtkosten des Vorhabens (ohne Aufwendungen für die konsumtive Ausstattung) betragen demnach 8.000.000 EUR, was einer Kostensteigerung i. H. von 3.500.000 EUR zum Sammelplanungs- und Baubeschluss VI-DS-05899-NF-21 bedeutet.
Der dem Sammelplanungs- und Baubeschluss VI-DS-05899-NF-21 zugrundeliegende bauliche Umfang bestand aus einem „Anbau mit 6 AUR mit Erhöhung um 1 Zug“. Im Rahmen der weiteren Planungen hat sich ergeben, dass aus netzplanerischer Sicht zwei weitere AUR sowie schulfunktional eine Bibliothek mit den dafür notwendigen Nebenräumen erforderlich sind. Daneben wurde in der tiefergehenden Entwurfsplanung deutlich, dass aus konzeptioneller und wirtschaftlicher Sicht eine Teilunterkellerung zur medientechnischen Verbindung zwischen Alt- und Neubau notwendig ist. Der Mehrbedarf für diese o.g. Erweiterung des baulichen Umfangs beläuft sich auf ca. 930.000 EUR.
Des Weiteren ist aufgrund der denkmalschutzrechtlichen Anforderungen und baulichen Gegebenheiten in Verbindung mit dem Bestandsbau der Erweiterungsbau an bauliche Zwänge wie z.B. hohe Raumhöhen gebunden, was - im Vergleich zu anderen Schulbauvorhaben - aus einem ungünstigen Verhältnis von Fläche zu Bauvolumen resultiert. Das spiegelt sich in einem relativ hohen Baupreis pro m² Bauvolumen wieder (Siehe Pkt. 4.5).
Mit Beschlussfassung der Vorlage RBIV-1138/08 vom 19.03.2008 ist die Stadtverwaltung aufgefordert alle stadteigenen sowie städtisch genutzten Gebäude im sogenannten Passivhausstandard zu errichten. In diesem Zusammenhang wird bei Neubauten eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des jeweiligen Neubaus durchgeführt, der einen wirtschaftliche Umsetzbarkeit als Passivhaus nachweist.
Im ursprünglichen Entwurf ist davon ausgegangen worden, dass bei Schulerweiterungsbauten die Umsetzbarkeit als Passivhaus aufgrund der unmittelbaren Nähe und Verbindung zum meist konventionellen Bestandsgebäude in den meisten Fällen eine Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen werden kann.
Im Zuge der Erarbeitung der Entwurfsplanung ist eine fundierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Erweiterungsbaus zur Umsetzung als Passivhaus untersucht worden. Dazu wurde zunächst entsprechend der Beschlusslage des Stadtrates die Planung als „Passivhaus“ geprüft. Nach einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung konnte eine Refinanzierung der bei einer Projektierung als „Passivhaus“ erforderlichen Investitionskosten mittels Energieeinsparungen über den Lebenszyklus nicht abgebildet werden und hätte somit einen deutlichen wirtschaftlichen Mehraufwand bedeutet. Um die Ziele des Ratsbeschlusses RBIV-1138/08 zumindest teilweise umzusetzen, wurde geprüft ob mindestens ein KfW-55-Energiestandard wirtschaftlich umsetzbar ist, welcher vergleichbar zum Passivhausstandard ebenfalls hohe energetische Einsparungen generiert. Die hierzu vorliegenden Berechnungen konnten eine Wirtschaftlichkeit bestätigen. Aus diesem Grund wurden die Planungen auf die energetischen Anforderungen eines KfW-55-Energieeffizienzhauses ausgerichtet.
Aufgrund der hohen energetischen Anforderungen des KfW-55-Standards sind im Gegensatz zur Ursprungsplanung aufwendigere, technische Anlagen notwendig, die ebenfalls als Mehrkosten gegenüber der ursprünglichen Planung zu Buche schlagen, die sich jedoch über den Lebenszyklus durch einen reduzierten Energieverbrauch refinanzieren. Hierbei erweisen sich die hohen Raumhöhen, an die sich der Neubau aufgrund des Bestandsbaus anpassen muss, als ein Vorteil, da es so möglich ist, mittels eines Zwischengeschosses eine Technikfläche kompakt im Gebäude unterzubringen.
Das Gebäude ist als Holzbau auf einem Stahlbeton-Erdgeschoss geplant, was aus brandschutzrechtlichen und bautechnischen Gründen notwendig ist. Optisch soll die Konstruktionsweise sowohl innen als auch außen sichtbar sein, weshalb die Obergeschosse mit einer Holzschindelfassade beplankt sind. Im Erdgeschoss wird die Fassade aus brandschutztechnischen Gründen aus nicht brennbaren Materialien sowie Glasflächen im Mensabereich geplant. Die Ausformulierung und besonderen Anforderungen an die Baukonstruktion sowie die Fassade waren zum Zeitpunkt der ursprünglichen Planung noch nicht konkretisiert und beruhen auf städtebaulichen und denkmalrechtlichen Erfordernissen sowie dem Ziel, den besonderen Standortanforderungen mit einer ökologisch nachhaltigen Bauweise zu begegnen. Darüber hinaus wird die Dachfläche mittels eines bautechnisch notwendigen Stahlgerüstes für den Betrieb einer PV-Anlage ausgerüstet, welches eine Einhausung zur städtebaulichen Einbindung in die Umgebung erhält.
Begründet durch die kulturhistorische Bedeutung des denkmalgeschützten Hauptgebäudes ist zudem ein hohes Maß an baulicher Wertigkeit zu gewährleisten. Um die denkmalschutzrelevanten Schutzziele zu erreichen, wurde im Sinne eines nachhaltigen Holzbaus explizit eine Holzschindelfassade ausgesucht, die sich klar als Neubau im Gegensatz zum Hauptgebäude präsentiert und sich gleichzeitig in ihrer Farbigkeit und Gliederung daran anpasst. Das verglaste Brückenbauwerk, welches beide Schulteile miteinander verbindet, dient dabei als gestalterische Trennungsfuge zwischen Alt- und Neubau.
Es ist zu beachten, dass die geplante Holzschindelfassade zwar ein höheres Investitionsvolumen im Gegensatz zu herkömmlichen Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) bedeutet, bei der Instandhaltung jedoch wesentliche Vorteile hat, da sie sich bei richtigem Einbau wartungsarm bis wartungsfrei verhält, wohingegen bei WDVS in der Regel alle 10 Jahre eine Generalüberholung notwendig ist. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass sich die erhöhten Investitionskosten auch hier aufgrund reduzierter Instandhaltungsaufwendungen über den Lebenszyklus amortisieren.
Die voran aufgeführte Gesamtplanung zum Erreichen der energetischen Anforderungen eines KfW-55-Energieeffizienzhauses sowie zur Gewährleistung der besonderen städtebaulichen und denkmalrechtlichen Anforderungen waren in der ursprünglichen Planung sowohl in der Gebäudeplanung als auch bei der Planung der Technischen Gebäudeausrüstung in dieser Form nicht vorgesehen, da ursprünglich davon ausgegangen wurde, dass sich ein höherer energetischer Standard im Lebenszyklus des Gebäudes als unwirtschaftlich darstellt. Der Mehrbedarf für diese o.g. zusätzlichen Maßnahmen belaufen sich auf ca. 720.000 EUR.
Gemäß vorliegender tiefergehender Untersuchung des Baugrundes sowie der vorhandenen Medieninfrastruktur des Bestandes sind erhöhte Aufwendungen für die Erschließungs- und Gründungsmaßnahmen zu erwarten, die ursprünglich nicht anzunehmen waren. Darüber hinaus fallen zusätzliche Kosten für eine notwendige Regenwasserrückhaltung auf dem Grundstück an. Das Regenwasser soll zur Bewässerung der Außenanlagen genutzt werden. In diesem Zusammenhang wird aufgrund der nicht gegebenen Versickerungsfähigkeit des Bodens sowie zur Freihaltung einer Feuerwehrumfahrt eine gebäudeumlaufende Versiegelung des Schulhofes erforderlich. Die Kosten für diese notwendigen Mehraufwendungen betragen ca. 500.000 EUR.
Aufgrund der Erhöhung des baulichen Umfangs sowie der notwendigen Mehrleistungen im Bezug auf die Planung des KfW-55-Energiestandards entstehen bei den Baunebenkosten Mehraufwendungen i.H.v. 570.000 EUR.
Infolge der allgemeinen Baukostensteigerung im Baugewerbe, bedingt durch die konjunkturell anhaltende Auslastung des Baugewerbes, ist zudem mit einer Baukostensteigerung - auf Grundlage von Erfahrungswerten aktueller Ausschreibungen - von ca. 11 % zu rechnen. Der dadurch entstehende Mehraufwand beläuft sich auf ca. 780.000 EUR.
In Summe ergeben sich damit Mehrkosten i. H. von 3.500.000 EUR, die - im zum Zeitpunkt des Sammelbeschlusses VI-DS-05899-NF-21 vorliegenden Vorplanungsstand - nicht absehbar waren.
1.6 Alternativlösungen
Grundsätzlich könnte das Schulhaus als energetisches Standardgebäude errichtet werden. Aufgrund der besonderen Lage und mit Bezug zur Umsetzung der Klimaschutzziele der Stadt wird das Gebäude im KfW-55- Standard errichtet.
2. Beschreibung der Maßnahme
2.1 städtebauliche Einordnung
Das Bauvorhaben befindet sich in der Arno-Nitzsche-Straße 7 in Leipzig-Connewitz, südlich des Stadtzentrums. Das Grundstück wird an der Südseite durch die Arno-Nitzsche-Straße und an der Nordseite durch die Scheffelstraße begrenzt. Ost- und Nordseitig wird das Grundstück durch Nachbargrundstücke begrenzt. Die Haupterschließung erfolgt über die Arno-Nitzsche-Straße. Auf dem Grundstück befindet sich derzeitig das Hauptgebäude der Apollonia-von-Wiedebach-Schule, welches unter Denkmalschutz steht.
Lageplan, Kaden+Lager
Der Erweiterungsbau gliedert sich in östlicher Richtung längsseitig in der mittleren Gebäudeachse des Bestands an und ist als eigenständiger Kubus geplant. Über einen verglasten Steg ist der Neubau im Erdgeschoss bis zum 2. Obergeschoss mit dem Bestandsgebäude verbunden. Der Erweiterungsbau mit vier Vollgeschossen nimmt die Traufkante des Hauptgebäudes auf und hat eine Höhe von 19,00 m. Die Außenmaße des quadratischen Grundrisses betragen 20,64 m x 20,64 m. Dies ergibt eine Grundfläche von insgesamt 426 m². Die Bruttogeschossfläche von Neubau inklusive der Stege zum Bestand beträgt insgesamt 2.037 m². Der Anbau rückt 8,00 m von dem Bestandsgebäude ab, sodass dieser weiterhin ausreichend belichtet wird.
Erschlossen wird der Neubau über einen Eingang am südlich gelegenen Pausengarten und über den Treppenraum an der Ostseite des Gebäudes. Eine Zufahrt für die Anlieferung ist an der Scheffelstraße von Norden geplant.
Hinsichtlich der Platzierung des Erweiterungsbaus auf dem Grundstück wurden verschiedene Varianten geprüft, auch um hinsichtlich des historischen Baumbestandes auf dem Schulhof einen möglichst großen Erhalt zu ermöglichen. Aus denkmalschutz-rechtlicher sowie erschließungs- und belichtungstechnischer Sicht wurde der dargestellte Standort dabei favorisiert. Zudem wären in allen untersuchten Varianten etwa gleich viele historische Großbäume betroffen gewesen.
2.2 Erläuterung der Planung
Der Neubau erweitert die Schule um eine Mensa, acht Unterrichtsräume (6 allgemeine Unterrichtsräume und 2 GTA-Räume), eine Bibliothek und die notwendigen Nebenräume. Die Mensa mit Ausgabeküche sowie den dazugehörigen Nebenräumen und das Foyer befinden sich im Erdgeschoss und sind ebenerdig begehbar. Um den Höhenunterschied zum Bestandsgebäude auszugleichen, führt im Foyer eine Treppe und ein Aufzug auf das Niveau vom Bestandsgebäude, welches bei +1,75 m über OK Gelände liegt. Hier befinden sich der Toilettenbereich des Erdgeschosses und der Übergang zum Bestand. Durch den Höhenunterschied ergibt sich im Erdgeschoss des Erweiterungsbaus eine Geschosshöhe von +5,88 m.
Im Bereich der Ausgabeküche und der Nebenräume wird die Raumhöhe für ein Zwischengeschoss genutzt, in dem sich die Lüftungsanlage der Küche und der WC-Anlagen befindet. Zu Montage- und Wartungszwecken wird in der Nordfassade des Neubaus eine holzverkleidete Montagetür eingebaut. Das Zwischengeschoss hat eine lichte Raumhöhe von 2,05 m und ist über einen Zugang in Gebäudemitte vom Treppenhaus 1 erreichbar.
Im ersten und zweiten Obergeschoss sind jeweils drei Unterrichtsräume angeordnet. Im dritten Obergeschoss befinden sich die Bibliothek sowie zwei weitere Unterrichtsräume. Über einen mittig angeordneten Flur erfolgt der Zugang zu den Räumen. Dieser liegt in Verlängerung des Durchganges vom Bestand zum Neubau und verläuft bis zum Treppen-haus an der Ostseite des Neubaus. Im Untergeschoss ist der Hausanschlussraum als Teilunterkellerung unterhalb des Flures und der Toiletten geplant. Dieser befindet sich auf der Höhe des Zugangs des Untergeschosses des Bestandgebäudes, welche bei -1,38 m liegt. Durch eine Abtreppung des Gebäudes auf etwa -1,38 m unterhalb OK Gelände kann zum einen der Verbindungsgang unterlaufen werden, zum anderen kann die Erschließung des Untergeschosses an der Außenfassade platziert werden.
Die Unterrichtsräume in den Obergeschossen werden über großzügige Fensterbänder belichtet. Die niedrigen Brüstungen und die tiefen Fensterbänke bilden für die Schüler besondere Sitz- und Aufenthaltszonen. Die Fensterbänder sind zueinander versetzt angeordnet und teilweise über Eck ausgebildet. Die Westseite in Richtung des Bestands ist geschlossen gehalten. Es gibt lediglich Öffnungen für die Übergänge zum Bestands-gebäude. An der Ostseite wird das Treppenhaus großflächig verglast.
Der Neubau wird in Holzhybridbauweise errichtet. Die Bauwerksstruktur besteht im Wesent-lichen aus Brettsperrholzplatten. Die Decken haben eine Spannweite von ca. 8,40 m und sind aus deckengleichen Stahlträgern mit eingelegten Brettsperrholzdecken konstruiert. Die notwendige Treppe zwischen 2./3. OG wird aus vorgefertigten Brettsperrholzelementen hergestellt. Das Erdgeschoss einschl. Decke über EG, das Haupttreppenhaus, der Aufzugsschacht sowie die Bodenplatte mit Keller und Fundamenten werden in Stahlbeton-bauweise hergestellt. Das Dach wird als bekiestes Flachdach ausgeführt und soll mit einer PV-Anlage ausgerüstet werden.
Ansicht Erweiterungsneubau Apollonia-von-Wiedebach-Schule, Kaden+Lager
Schnitt Erweiterungsneubau Apollonia-von-Wiedebach-Schule, Kaden+Lager
Übersicht der Maßnahme in den Kostengruppen
KG 200 Herrichten und Erschließen (DIN 276)
- Öffentliche Erschließung (Wasser, Abwasser, Fernwärme, Strom, Telekommunikation) - In der Arno-Nitzsche-Str. verlaufen Schmutz- und Regenentwässerungsleitungen im Trennsystem.
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen (DIN 276)
- Errichtung eines viergeschossigen Baukörpers an der Ostfassade des Bestandsbaus - Ausführung in Stahlbeton im Erdgeschoss und Holzhybridbauweise in den Obergeschossen - Die Fassade wird in den Obergeschossen mit einer hinterlüfteten Holzschindelfassade mit mineralischer Wärmedämmung verkleidet - Es wird ein Brückenbauwerk als Verbindung zwischen Bestands- und Neubau errichtet. Die Konstruktionsweise ist Stahlbeton. - Außentüren und Fenster als Aluminiumkonstruktion - Behindertengerechter Aufzug innen - Akustikdecken
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276)
- Erweiterung des bestehenden Fernwärmeanschlusses im bestehenden Hausanschlussraum - Die Belüftung der Klassenräume erfolgt mittels einer zentralen Lüftungsanlage, die Küche wird aus hygienischen Gründen über eine separate Lüftungsanlage versorgt - Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral über elektronische Durchlauferhitzer - Die Trinkwasserversorgung erfolgt über den vorhandenen, zu erneuernden Trinkwasseranschluss
Erstellung von:
- Personenaufzug - Einbruchmeldeanlage - Hausalarmanlage - Brandmeldeanlage - Sicherheitsbeleuchtung - Telekommunikationsanlage - Datennetz - Außenanlagenbeleuchtung (Zuwegung zum Gebäude Mastleuchten, Wandleuchten am Gebäude, Beleuchtung Sammelplatz) - Blitzschutz (Blitzschutzklasse III) - Notruf Behinderten-WC´s - Gegensprechanlage am Haupteingang
KG 500 Außenanlagen (DIN 276)
- Fahrradstellplätze:
Rechtlich notwendig sind für den Erweiterungsbau nach der aktuellen Stellplatzverordnung 112 Stellplätze. Es wurde geprüft, ob und in welchem Umfang im Zusammenhang mit der Errichtung des Erweiterungsbaus weitere Fahrradstellplätze angelegt werden können. Dies ist für 18 Stellplätze möglich.
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke (DIN 276)
Die Ausstattung und die bewegliche Möblierung erfolgt entsprechend den baulichen Standards für Schulen der Stadt Leipzig sowie Abstimmungen mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung.
Gemäß der Vorlage ‚Bereitstellung finanzieller Mittel für die Ausstattung und Folgekosten der Sofortschulmaßnahmen VII-DS-00425-NF-01‘ wurden für die konsumtive Ausstattung 79.160 Euro durch die Ratsversammlung beschlossen.
Nicht Bestandteil der Vorlage sind zwei digitale Tafeln, die für zwei allgemeine Unterrichtsräume im Erweiterungsbau vorgesehen sind. Sie werden über die in der Vorlage ‚Schaffung einer digitalen Infrastruktur an kommunalen Schulen und Verwendung der Mittel vom ‚DigitalPakt‘ des Bundes: (Teil B: Ausstattung mit digitalen Endgeräten) VI-DS-08178-DS-02‘ beschlossenen Mittel finanziert.
2.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Maßnahme
Mit der Erweiterung der Oberschule erfolgt eine nachhaltige Aufwertung und Entwicklung der gesamten Oberschule.
2.4 Energiekonzept
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant. Maßnahmeneinteilung unter energetischen Gesichtspunkten:
Energetischer Standard / Energiekonzept:
Nachweis zum Passivhaus nach Passivhausprojektierungspaket (PHPP):
Der Passivhausstandard wurde untersucht.
Das Gebäude schließt als Erweiterungsbau an das bestehende Schulgebäude aus der Gründerzeit an, welches nicht dem Passivhausstandard entspricht. Aufgrund der Anordnung der Mensa mit Ausgabeküche im gesamten Erdgeschoss ist eine Ausführung als Passiv-Haus technisch nicht wirtschaftlich realisierbar. Eine Refinanzierung der damit verbundenen Investitionskosten wäre über Energieeinsparungen über den Lebenszyklus nicht abbildbar gewesen und hätte somit einen deutlichen wirtschaftlichen Mehraufwand bedeutet.
Die vorliegende Planung entspricht somit den energetischen Anforderungen eines KfW-55-Energieeffizienzhauses, da hier das Verhältnis der erreichbaren energetischen Einsparungen im Vergleich zum erforderlichen Investitionsmehraufwand wirtschaftlich abbildbar ist. Aufwandsvergleich Nachweis nach EnEV 2014, Anforderungen 2016:
Berechneter Energiebedarf für das Gebäude: Oberschule
Energieträger:
Folgende Energieträger wurden untersucht:
Fazit: Der KfW-55-Standard für Nichtwohngebäude wird nach Planung erreicht. Weitere erneuerbare Energien:
Da das Gebäude eine relativ kleine quadratische Grundfläche von ca. 20m x 20m besitzt, verbleibt auf dem Dach durch die hier angeordneten Lüftungstechnischen Anlagen nur noch ein relativ kleiner Restflächenanteil, der mit einer Dachbegrünung ausgestattet werden könnte. Deshalb wurde im Zuge der Entwurfsplanung entschieden, auf eine Dachbegrünung zu verzichten.
Stattdessen soll der gesamte technische Dachbereich mit einer Stahlkonstruktion eingehaust werden. Neben der mit dem Denkmalschutz abgestimmten Sichtabschirmung der Lüftungstechnik ergibt sich damit die Möglichkeit der Ausbildung einer weiteren Dachebene, die mit ihrer kompletten Fläche für eine PV-Anlage zur Verfügung gestellt werden soll. Erste Vorgespräche dazu haben mit den SWL / LKE stattgefunden, die dieses Angebot gern konkret weiterverfolgen möchten. Energetische Maßnahmen zu Technischen Anlagen (KG 400)
Wärmeerzeugung und -verteilung: Es wird der Fernwärmeanschluss erweitert. Die Wärmeabgabe erfolgt im Speisesaal über Unterflurkonvektoren, in den Klassen- und Nebenräumen über Konvektoren, in der Küche über Ventil-Heizkörper und in den Treppenhäusern mittels Heizwänden. Wo baulich möglich werden die Heizflächen im Bereich der Fenster (Wärmesenke) montiert. Die Dämmung der Heizkreise erfolgt gemäß gültiger EnEV.
Warmwassererzeugung: Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral über elektronische Durchlauferhitzer.
Lufttechnische Anlagen: Die Belüftung der Klassenräume erfolgt über eine zentrale Lüftungsanlage. Für die Sanitäranlagen sowie die Küche werden unabhängige, zentrale Lüftungsanlagen realisiert.
Wasser/Abwasser: - Dem Fettabscheider, zur Rückstausicherung und zum Abtransport des gereinigten Abwassers, wird eine Hebeanlage gemäß DIN EN 12056 nachgeschaltet. - Für die Wasserversorgung der WC‘s wird in Zisternen gesammeltes Regenwasser mittels Regenwassernutzungsanlage verwendet. - Einsatz wassersparender Einhebel-Mischarmaturen mit Verbrühschutz - Leitungsdämmung entsprechend aktueller EnEV
Stark- und Schwachstrom: - Allgemeinbeleuchtung mit elektronischen Vorschaltgeräten - Flur- und WC-Beleuchtung mit energiesparenden LED-Leuchtmitteln - Sicherheitsbeleuchtung mit energiesparender LED-Technik
2.5 barrierefreies Bauen Sowohl das Gebäude als auch die Außenanlagen werden barrierefrei geplant. 2.6 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Die Abstimmung zur Gestaltung der Freiflächen und zum Farbkonzept im Inneren erfolgte mit dem Nutzer in der Entwurfsplanung und wird in der Ausführungsplanung fortgesetzt.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
4. Finanzielle Auswirkungen
Kostenangaben in Euro brutto, 19 % USt.
* Die KG 600 umfasst einen konsumtiven Anteil i. H. von 79.160 € im Haushaltsjahr 2021. Diese Aufwendungen werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2021/2022 durch das Fachamt im Ergebnishaushalt über das PSP-Element „Apollonia-von-Wiedebach-Schule“ (1.100.21.5.1.01.08) angemeldet. Mit Vorlage VII-DS-00425-NF-01 vom 11.12.2019 erfolgte bereits eine Bestätigung dieser Aufwendungen.
4.1 Finanzierungsplan
Die Maßnahme ist förderfähig.
* Eine formelle Mehrkostenanzeige über die geänderten Gesamtkosten wurde gegenüber dem Fördermittelgeber am 18.03.2020 erklärt.
4.2 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan
PSP-Element „A.-v.-Wiedebach-Schule, Erw. Systemb.“ (7.0001745):
Angaben in Euro brutto
*Die Aufwendungen für die konsumtive Ausstattung i. H. von 79.160 € im Haushaltsjahr 2021 werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2021/2022 durch das Fachamt im Ergebnishaushalt über das PSP-Element „Apollonia-von-Wiedebach-Schule“ (1.100.21.5.1.01.08) angemeldet. Mit Vorlage VII-DS-00425-NF-01 vom 11.12.2019 erfolgte bereits eine Bestätigung dieser Aufwendungen.
Darstellung der Differenzen zwischen der Haushaltsplanung und dieser Vorlage:
Hinsichtlich der vorgesehenen Fördermittel i. H. von 2.850.000 € ist der Zuwendungsbescheid ausstehend. Der Antrag erfolgte am 28.08.2019. Daher stehen die geplanten Fördermittel in den Haushaltsjahren 2019 i. H. von 1.425.000 € sowie 2020 i. H. von 1.140.000 € nicht zur Verfügung. Mit der im Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Einzahlung i. H. von 2.850.000 € werden diese fehlenden Einzahlungen ausgeglichen. Es wird mit Mehreinzahlungen i. H. von 285.000 € gegenüber den bisher geplanten Einzahlungen gerechnet.
Durch Ermächtigungsübertrag aus Vorjahren werden Mittel i. H. v. 1.175.000 € im PSP-Element „A.-v.-Wiedebach-Schule, Erw. Systemb.“ (7.0001745) in das Haushaltsjahr 2020 übertragen. Daneben wird ein Betrag i. H. von 1.975.000 € über die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 20 SächsKomHVO i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung 2019/2020 im PSP-Element „A.-v.-Wiedebach-Schule, Erw. Systemb.“ (7.0001745) bereitgestellt. Die Deckung erfolgt i. H. von 1.975.000 € aus dem PSP-Element „Reaktivierung Hainbuchenstr.“ (7.0001497) nach Bestätigung der Vorlage VII-DS-00870 „Auslösung von Planungs- und Bauleistungen zur weiteren Umsetzung des Schul- und Kitabauprogrammes in 2020 i. V. m. überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO“.
Der Mittelbedarf i. H. von 3.410.000 € zur Auftragsbindung im Haushaltsjahr 2020, mit liquiditätswirksamen Abfluss im Haushaltsjahr 2021, muss zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Die Mittelbereitstellung erfolgt nach Bestätigung der Vorlage VII-DS-00870 „Auslösung von Planungs- und Bauleistungen zur weiteren Umsetzung des Schul- und Kitabauprogrammes in 2020 i. V. m. überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO“.
Die Einplanung des gesamten Mittelbedarfes i. H. v. 3.410.000 € im Haushaltsjahr 2021, davon Fördermittel i. H. von 2.850.000 € sowie Anteil Stadt i. H. von 560.000 €, erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2021/2022 innerhalb des Budgets des Amtes für Jugend, Familie und Bildung.
Die bereits bestätigten Nutzungskosten gemäß Vorlage VII-DS-00425-NF-01 vom 11.12.2019, fallen im Haushaltsjahr 2021 nicht an aufgrund der angepassten Inbetriebnahme. Im Haushaltsjahr 2022 sind Nutzungskosten anteilig i. H. von 58.742 € sowie im Haushaltsjahr 2023 ff. jährlich i. H. von 78.322 € vom Fachamt im Rahmen der Haushaltsplanung 2021/2022 ff. anzumelden.
4.3 VgV-Betrachtung / Planungsbeteiligte
Die Projektleitung und Projektsteuerung einschließlich der Mittelbewirtschaftung obliegt der LESG mbH.
4.4 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 Das Gebäude ist in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt.
Die Maßnahme der Vorlage ist ein Neubau als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (Flächenzuwachs).
Die Nutzungskosten sind Teil der Beschlussvorlage VII-DS-00425-NF-01. Sie betragen für das volle Jahr ab 2023
Die Inbetriebnahme des Gebäudes ist für den 01.03.2022 vorgesehen. Die anteiligen Nutzungskosten für das Jahr der Inbetriebnahme betragen
4.5 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276 regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. In beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z. B. KG 200, KG 300 etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander.
Da es sich bei den Kennwerten um Werte aus dem Jahr 2018 handelt, wurden die Zahlen gemäß Baupreisindex mit einer Baupreissteigerung von 12 % gem. BKI angepasst.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Keine.
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
Beteiligung und Abstimmung des Nutzers ist für das Farbkonzept sowie die Freifläche im weiteren Projektverlauf geplant.
7. Besonderheiten
Keine.
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Bei Nichtbeschlussfassung können die aktuellen und zukünftig prognostizierten Schulplätze im Oberschulbereich entspr. Schulentwicklungsplanung nicht sichergestellt werden. Der Ausbau der Oberschule auf eine Vierzügigkeit ist notwendig, da die Erweiterungs-möglichkeiten an anderen Schulstandorten im Stadtgebiet bereits ausgeschöpft und kurzfristig nicht realisierbar sind.
Anlagen:
- Zeichnungen Entwufsplanung
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