Ratsinformationssystem
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Beschreibung des Abwägungsprozesses:
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Nicht relevant
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Nicht relevant
III. Strategische Ziele
Nicht relevant
IV. Sachverhalt
1. Anlass
Die Schiedsstelle West / Altwest ist nach Niederlegung des Ehrenamtes durch die vorherige Friedensrichterin nachzubesetzen.
2. Beschreibung der Maßnahme
Das Ehrenamt wird seit 2017 kommissarisch von dem Friedensrichter des Schiedsstellenbezirkes Mitte / Nordost, Herrn Michael Löffler, geführt.
Gemäß des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes (SächsSchiedsGütStG vom 27.05.1999) werden die Friedensrichter vom Gemeinderat gewählt. Vor der Wahl ist der Präsident des Amtsgerichtes anzuhören.
Als Friedensrichter kann gemäß § 4 Abs. 4 SächsSchiedsGütStG gewählt werden, wer bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet hat. Außerdem soll er in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnhaft sein. Daneben werden Berufsgruppen, welche dienstlich mit juristischen Fragestellungen befasst sind, gem. § 4 Abs. 2 SächsSchiedsGütStG von der Ausübung dieses Ehrenamtes ausgeschlossen. Auch Personen, welchen die Befähigung zum Bekleiden öffentlicher Ämter aberkannt worden ist, kommen als Friedensrichter nicht in Betracht.
Die neu zu besetzende Schiedsstelle wurde im Oktober 2019 im Amtsblatt zur Besetzung ausgeschrieben. Auf die Stelle haben sich insgesamt drei Personen beworben. Da die Bewerbung auf ein Ehrenamt erfolgte, lagen den Unterlagen keine detaillierten Lebensläufe bei. Es erfolgte eine Begründung der Bewerbung, in der typischerweise auf die bisherigen Erfahrungen und Kenntnisse verwiesen wurde.
Die Bewerber wurden nach Sichtung der Bewerbungsschreiben Dezember 2019 bzw. Januar 2020 zu einem Gespräch durch das betreuende Rechtsamt geladen. An den geführten Gesprächen haben die Leiterin des Rechtsamtes sowie der für die Betreuung der Friedensrichter zuständige Verwaltungsleiter teilgenommen. Das Gespräch diente zum einen dem Kennenlernen der Person sowie zur Klärung der Motivationslage, zum anderen dazu, die Bewerber über die Tätigkeit und die damit verbundenen Aufgaben und Aufwendungen aufzuklären und zu beraten.
Das Schiedsamt hilft Menschen, die aufgrund von Streitigkeiten auf eine friedliche Einigung vor der Schiedsstelle hoffen. Nur wenn die Antragsteller eines Schiedsverfahrens sich entsprechend aufgehoben fühlen und ihrem Anliegen auch Beachtung geschenkt wird, werden die Schiedsstellen dauerhaft Erfolg haben. Daher wurde ein verstärktes Augenmerk auf Vorbildung und schiedsstellentypische Vorerfahrungen der Bewerber gelegt, wobei die Vorauswahl durch das Rechtsamt durchgeführt worden ist.
Das Ehrenamt eines Friedensrichters ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Der ehrenamtlich tätige Friedenrichter führt das gesamte Schlichtungsverfahren in eigener Verantwortung. Er berät den Antragsteller, führt den Schriftverkehr, rechnet die entstehenden Kosten ab und ist für die Planung und Durchführung der Termine einschließlich Protokollierung eigenständig verantwortlich. Im Durchschnitt führt er zehn Verfahren pro Jahr. Weiterhin hat er einmal im Monat einen Sitzungstag durchzuführen, an dem Personen Anträge stellen können oder sich über ein Schlichtungsverfahren u.a. informieren können. Grundlage für die Tätigkeit sind damit kommunikative Fähigkeiten, Kenntnisse von Schlichtungsverfahren oder Mediation, Beherrschung der Textprogramme.
Juristische Grundkenntnisse werden im Rahmen von speziellen Schulungen für die Friedensrichter vermittelt.
Wichtige Kriterien für die getroffene Vorauswahl waren daher: die Kommunikationsfähigkeit, Lebenserfahrung, Kenntnisse bei Schlichtungsverfahren und Mediation sowie nachrangig grundlegende juristische Kenntnisse.
Unter Beachtung dieser Erwägungen und auf Grund seiner brennenden Motivation für dieses Ehrenamt wird dem Stadtrat aus den drei Bewerbern
Herr Michael Löffler
vorgeschlagen.
Herr Löffler nimmt bereits seit einiger Zeit vertretungsweise das Friedensrichterehrenamt für den Stadtbezirk West/Alt-West wahr. Er ist daneben Friedensrichter für den Stadtbezirk Mitte/Nordost.
Nach eigenem Bekunden wünscht sich Herr Löffler eine stärkte Auslastung in seinem Ehrenamt. Er fühlt sich den Aufgaben beider Stadtbezirke gewachsen und lebt förmlich für diese Aufgabe.
Der Wahl von Herrn Löffler steht § 4 Abs. 4 SächsSchiedsGütStG nicht entgegen. Danach soll der Bewerber seinen Wohnsitz im Bezirk der Schiedsstelle haben. Ein Abweichen von dieser Sollvorschrift ist im Ausnahmefall möglich. Auf Grund des besonderen Engagements und zur Honorierung seiner bisherigen Bemühungen um den Stadtbezirk West/Alt-West schlägt die Verwaltung daher vor, Herrn Löffler zu wählen.
Das Hauptaugenmerk der Auswahl lag daher auf der Motivation und der Geeignetheit der Bewerber für dieses Ehrenamt. Auch wenn die beiden Mitbewerber ebenfalls eine gute Motivation zur Betätigung in diesem anspruchsvollen Amt deutlich gemacht haben, war Herr Löffler in seiner Menschlichkeit und Unvoreingenommenheit im Gespräch schlicht herausragend.
Der vorgeschlagene Kandidat wurde dem zuständigen Amtsgericht Leipzig zur Prüfung vorgelegt. Das Amtsgericht hat den Vorschlag mit Schreiben vom 12. Mai 2020 ausdrücklich begrüßt.
Die Wahl des Friedensrichters wird erst mit der Vereidigung durch das Amtsgericht wirksam.
Alle eingegangenen Bewerbungsunterlagen können auf Wunsch und nach vorheriger Terminabsprache im Rechtsamt eingesehen werden.
Abschließend darf ausdrücklich allen Bewerbern für ihr Interesse gedankt werden.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
4. Finanzielle Auswirkungen
Entschädigung ehrenamtlich Tätiger nach der Entschädigungssatzung. Die Zuständigkeit liegt beim Büro für Ratsangelegenheiten. 5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Nicht relevant
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten
Nicht relevant
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Anlagen:
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