Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt.
Räumlicher Bezug:
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Innerhalb der Stadtverwaltung sind keine unterschiedlichen fachlichen Beurteilungen aufgetreten.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
entfällt
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
entfällt
III. Strategische Ziele
entfällt
IV. Sachverhalt
Am 17.10.2019 bestätigte die Bundeskanzlerin die Stadt Leipzig als Ort für das „Treffen des Informellen Rates der Europäischen Union unter der Teilnahme des chinesischen Staatspräsidenten“ im September 2020. Nach den derzeitigen Planungen findet vom 13.09.2020 bis 14.09.2020 in Leipzig das Treffen der 27 Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten und drei Repräsentanten der Europäischen Union unter der Teilnahme des chinesischen Staatspräsidenten statt. Dabei ist mit einer hohen Anzahl weiterer begleitender Gäste und Personal zu rechnen. Zudem werden etwa 3.000 bis 4.000 Vertreter der Presse und Medien erwartet.
Parallel wird in der Verantwortung des Dezernats Kultur ein Europa- und Bürgerfest organisiert. Das Fest lädt mit einem unterhaltsamen Bühnenprogramm sowie Informations- und Mitmachangeboten dazu ein, sich zu europäischen Themen zu informieren und auszutauschen. Alle Leipzigerinnen und Leipziger und ihre Gäste sind herzlich zum Fest eingeladen.
1. Begründung
Der Stadtrat wird regelmäßig im zuständigen Ausschuss Umwelt und Ordnung sowie im Ausschuss Kultur über die Entwicklungen der Vorbereitungen und Planungen zum EU-China-Gipfel informiert.
Für die Vorbereitungen und Planungen wurde innerhalb der Stadt Leipzig eine Lenkungsgruppe unter der Leitung des Oberbürgermeisters gebildet. Darunter werden die Maßnahmen im Bereich Ordnung, Sicherheit und Verkehr in der Verantwortung des Dezernats III gesteuert. Für die Organisation des Europa- und Bürgerfestes ist das Dezernat Kultur verantwortlich. Innerhalb dieser Verantwortungsbereiche wurden bereits Arbeitsgruppen gebildet. Für den Bereich Ordnung, Sicherheit und Verkehr befinden sich das Ordnungsamt, die Polizeidirektion Leipzig und das Bundeskriminalamt in einer engen Abstimmung. Darüber hinaus sind weitere Ämter der Stadt Leipzig regelmäßig in die Abstimmungen mit einbezogen. Auch hierzu wurden entsprechende Arbeitsgruppen gebildet, die sich in regelmäßigen Beratungen in der fortlaufenden Abstimmung befinden.
Gleiches gilt für den Verantwortungsbereich der Organisation des Europa- und Bürgerfestes. Es wurde bereits eine Arbeitsgruppe mit Vertretern/-innen des Freistaates Sachsen, der Leipziger Messe GmbH, der LTM GmbH, verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung und weiteren Partner/-innen gebildet. Die im Rahmen dieser Arbeitsgruppe hervorgehenden Vorbereitungsmaßnahmen und Planungen werden an den Stadtrat regelmäßig herangetragen. Der Stadtrat wird auch hierzu regelmäßig über die Entwicklungen zur Organisation durch das Dezernat Kultur informiert werden.
Dabei wird bereits im Rahmen der Vorbereitungen und Planungen berücksichtigt, dass einerseits ein sicherer Veranstaltungsablauf gewährleistet ist und zum anderen die Einschränkungen für die Bevölkerung so gering wie möglich gehalten werden. Hierfür setzt sich auch insbesondere der Oberbürgermeister ein und nimmt entsprechenden Einfluss im Rahmen seiner Verantwortung innerhalb der gebildeten Lenkungsgruppe. Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister den Kontakt zum Veranstalter wahren und Einfluss auf die Vorbereitungen und Planungen zu nehmen, damit bei den Planungen zur Durchführung der Veranstaltung ein sicherer Veranstaltungsablauf und geringstmögliche Einschränkungen für die Bevölkerung ihre Berücksichtigung finden.
Allerdings ist einschränkend darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des geplanten EU-China-Gipfels in Leipzig das Auswärtige Amt sowie das Bundeskanzleramt als Veranstalter auftreten. Es handelt sich daher um eine Großveranstaltung, auch wenn dieser eine besonders hohe mediale und politische Aufmerksamkeit zukommt, im Verantwortungsbereich des Veranstalters. Demgemäß unterliegt es zunächst der ausschließlichen Organisation des Veranstalters, den Ablauf zu erarbeiten sowie Abstimmungen und vertragliche Vereinbarungen zu etwaigen Veranstaltungsorten vorzunehmen. Eine Einbindung der Stadt Leipzig kann daher lediglich auf rein kooperativer und beratender Ebene erfolgen, unterliegt letztlich aber der Entscheidung des Veranstalters. Aus diesem Grund ist eine Einbindung der Stadt Leipzig in die Vorbereitung des EU-China-Gipfels teilweise begrenzt.
Darüber hinaus ist zudem auf die Sicherheitsbelange bei der Erstellung von Sicherheits- und Verkehrskonzeptes hinzuweisen. Die Erstellung erfolgt in ausschließlicher Zuständigkeit der Sicherheitsbehörde (konkret: Versammlungs- und Veranstaltungsbehörde) des Ordnungsamtes, unter Einbindung weiterer Stellen im Rahmen der Anhörung und Abstimmung, insbesondere der Branddirektion, des Träger Rettungsdienstes, des Verkehrs- und Tiefbauamtes sowie der Polizeidirektion Leipzig. Im Rahmen der Abstimmung eines Sicherheits- und Verkehrskonzepts wird zugleich eine Flächenkonzeptionierung für das Stadtgebiet Leipzig berücksichtigt. Dies erfordert eine fachliche Einschätzung und Planung, die darüber hinaus mit sicherheitsrelevanten Erwägungen der Gefahrenabwehr verbunden und elementar für die Durchführung der Veranstaltung ist.
Demgemäß sind entsprechende Vorkehrungen erforderlich, die einer Veröffentlichung der Planung entgegenstehen. Denn so steht eine Einbeziehung der Öffentlichkeit im Widerspruch zur Umsetzung und Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung in Bezug auf die sicherheitsempfindlichen Planungen und Vorbereitungen. Sollten gewisse Maßnahmen der Sicherheitsbehörden öffentlich werden, kann dies zu erheblichen Problemen in der Absicherung der Veranstaltung führen und daraus ableitend auch das öffentliche Wohl gefährden.
Ziel ist es allerdings, dass bereits die Planungen zur Erstellung eines Sicherheits- und Verkehrskonzeptes darauf ausgerichtet sind, die Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger, Gäste und Gewerbetreibenden der Stadt Leipzig sowohl räumlich als auch zeitlich gering zu halten. Diesbezüglich ist allerdings darauf hinzuweisen, dass jede Veranstaltung, Versammlung, Baustellenmaßnahme oder ähnliche Zustandslagen mit Einschränkungen, gerade im verkehrlichen Sinne, verbunden sind. Dies ist jedoch auch dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen. Zuletzt sind derartige erhebliche Einschränkungen mit dem Lichtfest einhergegangen, auch wenn hierfür in der Bevölkerung eine höhere Akzeptanz anzunehmen ist. Dennoch bestehen auch bei einer Veranstaltung wie dem Lichtfest Einschränkungen, denen die Bevölkerung ausgesetzt und mit denen letztlich umzugehen ist.
2. Realisierungs- / Zeithorizont
Die Planungen und Vorbereitungen befinden sich derzeit noch im fortlaufenden Prozess. Es wurden hierzu bereits mehrere Arbeitskreise eingerichtet und Beratungen durchgeführt. Abschließende Maßnahmen wurden noch nicht getroffen. Vorbehaltlich etwaiger Änderungen ist mit ersten fundierten Erkenntnissen frühestens zum Anfang des Monats April zu rechnen.
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