Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Beschlusses im Sitzungssaal des Stadtrates ausgehängte Plan.
Räumlicher Bezug: Stadtbezirk: Ost Ortsteil: Engelsdorf
Beschreibung des Abwägungsprozesses: Nicht erforderlich
I. EilbedürftigkeitsbegründungNicht erforderlich
II. Begründung NichtöffentlichkeitNicht erforderlich
III. Strategische ZieleDie FNP-Änderung unterstützt die strategischen Ziele „Bezahlbares Wohnen" und „Quartiersnahe Kultur-, Sport und Freiraumangebote", indem sie
planungsrechtlich sichert. Das Vorhaben liegt nicht in einem Schwerpunktgebiet des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030. In der Ortsteilstrategie ist der Ortsteil Engelsdorf der Raumkategorie „Qualitäten weiterentwickeln" zugeordnet. Es sollen Entwicklungen gestärkt und - bezogen auf den Ortsteil - die soziale Infrastruktur und die Nahversorgungsangebote bedarfsorientiert ausgebaut werden. Daraus ergeben sich aus der Ortsteilstrategie für die FNP-Änderung folgende relevante Handlungsansätze, die mit dieser Änderung umgesetzt werden:
IV. Sachverhalt1. AnlassIm Plangebiet besteht die Absicht, auf einer brachgefallenen Fläche einen Wohnungsbaustandort und ein Nahversorgungszentrum zu entwickeln. Der dazu erforderliche Bebauungsplan kann wegen entgegenstehender Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht nach § 8 Abs. 2 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden. Daher soll der Flächennutzungsplan geändert werden.
2. Beschreibung der MaßnahmeMit dem Beschluss dieser Vorlage wird der Billigungs- und Auslegungsbeschluss als Voraussetzung für die Durchführung der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) des Entwurfes der Flächennutzungsplan-Änderung und seiner Begründung herbeigeführt. Das Planungserfordernis für diese Flächennutzungsplan-Änderung ergibt sich daraus, dass die bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche nicht mehr den aktuellen Entwicklungsabsichten für die Entwicklung des geplanten Nahversorgungszentrums und der Wohnbebauung entspricht und damit im Widerspruch zu im Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen steht. Mit der Änderung werden die Flächen deshalb zukünftig als Wohnbaufläche und als gemischte Baufläche dargestellt.
3. Realisierungs-/ZeithorizontDie weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: Nach der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung wird das Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Stadtplanungsamt, die Beteiligungen der Öffentlichkeit (siehe Bürgerbeteiligung) und zeitgleich der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchführen. Sofern im Ergebnis der Beteiligung keine Änderungen oder Ergänzungen an den Planunterlagen erforderlich sind, schließt sich dann der Feststellungsbeschluss an.
4. Finanzielle AuswirkungenKeine
5. Auswirkungen auf den StellenplanKeine
6. Bürgerbeteiligungbereits erfolgt geplant nicht nötig
Der Änderungsbereich dieser FNP-Änderung war zuvor schon Bestandteil des Verfahrens zur „1. Änderung des Flächennutzungsplanes in mehreren Bereichen“ (dort: Änderungsbereich Nr. 1.9 „Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg“). In dem Verfahren ist bereits eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) erfolgt. In deren Rahmen sind Stellungnahmen eingegangen, die diese Änderung betreffen. Diese wurden bei der Ausarbeitung des Entwurfes dieser Flächennutzungsplan-Änderung und seiner Begründung berücksichtigt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 des BauGB erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der nach dem BauGB erforderlichen Unterlagen. Die Bekanntmachung dazu erfolgt im Leipziger Amtsblatt. Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der Bürgervereine zu den nach dem BauGB erforderlichen Unterlagen.
7. BesonderheitenKeine
8. Folgen bei NichtbeschlussDas Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird nicht weitergeführt und der Bebauungsplan kann nicht als Satzung beschlossen werden.
Anlagen:1 Übersichtskarte 2 Flächennutzungsplan Planzeichnung 3 Flächennutzungsplan, Planzeichenerklärung 4 Begründung zum Flächennutzungsplan
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