Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Trifft nicht zu
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Trifft nicht zu
III. Strategische Ziele
Trifft nicht zu
IV. Sachverhalt
1. Änderung zum Baubeschluss VI-DS-05339 Stand 23.01.2020
Bauvorhaben: Oper Leipzig – Musikalische Komödie Umbau Zuschauerhaus und Rang, Orchestergrabenversenkung, Grundleitungen und Außenanlagen
Bauherr: Oper Leipzig Eigenbetrieb der Stadt Leipzig Augustusplatz 12,
Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI - Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 126, 04317 Leipzig
Stand 23.10.2020
1. Anlass
Mit Beschluss VI-DS-05339 wurde der Bau- und Finanzierungsbeschluss - Eigenbetrieb Oper Leipzig - Musikalische Komödie – Umbau Zuschauerhaus und Rang, Orchestergraben-versenkung, Erneuerung Medientechnik, Sanierung Treppenhäuser, sowie Grundleitungen und Außenanlagen beschlossen und die Maßnahme bestätigt. Mit Fortschreibung der Planung unter Berücksichtigung der Auflagen aus der Baugenehmigung und der erhöhten Angebotspreise auf Grund der derzeitigen Marksituation wird es zu einer Erhöhung der Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen kommen. Mit Stand vom 23.01.2020 beträgt die Kostenverfolgung 8.850.000 EURO. Diese Summe basiert auf der Summe der vorliegenden Aufträge, der bekannten Submissionsergebnisse und der bereits angemeldeten Zusatzleistungen (Nachträge) sowie der verpreisten Leistungsbeschreibungen soweit noch keine Angebotspreise vorliegen. Für 85% der Leistungen wurden bereits Aufträge erteilt oder liegen die Submissionsergebnisse vor. Damit ergibt sich mit Stand vom 23.01.2020 eine Kostensteigerung von rd. 1.216.000 EURO. Unabhängig der bekannten Kostensteigerungen ist bei den noch offenen Gewerkevergaben (in Höhe von voraussichtlich 1.000.000 EUR) sowie im weiteren Bauablauf durch notwendige bauliche Ergänzungen und Änderungen mit weiteren Kosten zu rechnen. Gemäß § 22 Abs. 2 Punkt 9a der Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der zurzeit gültigen Fassung muss die Ratsversammlung über Kostenerhöhungen bei Bauvorhaben größer 500.000 EURO eine Ergänzung zum Baubeschluss beschließen.
2. Beschreibung der Maßnahme
Siehe Anlass / Kurzbeschreibung
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Prognose zur Einordnung in den voraussichtlichen Zahlungsplan (Euro brutto)
4. Finanzielle Auswirkungen
Kostenangaben in EURO brutto, 19 % MwSt. Förderrechtliche Zustimmung SAB vom 10.10.2018 Ausschreibungsergebnisse und zusätzliche Kosten in den Kostengruppen 300 und 400.
Kostenstand vom 23.01.2020
*1) Sind die von der SAB als noch nicht förderfähig anerkannten Kosten. Das Verfahren zur Klärung ist noch nicht abgeschlossen
aktueller FinanzierungsplanDie Mehrkosten i. H. v. 1.216.000 € können aus Mitteln der Oper finanziert werden. Eine gesonderte städtische Zuweisung ist in dieser Höhe nicht erforderlich. Sollten auf Grundlage der Mehrkostenanmeldung weitere Fördermittel bewilligt werden, werden diese zur Finanzierung mit herangezogen. Mit der in Aussicht gestellten Fördermittelbereitstellung durch die SAB ergibt sich folgende Finanzierungsübersicht (Angaben in Euro brutto). Die SAB hat die Fördermittel bisher nicht in voller Höhe bestätigt. Der Differenzbetrag soll über das Kassenmittelmanagement und Folgeanträge finanziert werden:
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Trifft nicht zu.
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten
keine
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Bei Nichtbeschluss kann die Baumaßnahme nicht wie geplant ausgeführt werden.
Anlagen:
keine
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