Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Die Oberbürgermeister wird beauftragt:
[1] Koalitionsvertrag der Landesregierung „Gemeinsam für Sachsen“, S. 9 Sachverhalt
Im Zuge der Ermöglichung der Einfügung von Gemeinschaftsschulen[1], sowie der Bedarfsdeckung an Schulgebäuden in der wachsenden Stadt Leipzig ist es notwendig die vorhandenen Strukturen und die in Planung befindlichen Schulgebäude zu kennen. Nur so lassen sich positive Synergieeffekte aus diesen Gegebenheiten nutzen. Ferner müssen bereits vorhandene Schulen hinsichtlich einer möglichen Erweiterung geprüft werden.
Gemeinschaftsschulen leisten darüber hinaus eine wichtige integrative Arbeit für Leipzigs Kinder, damit diese sich bestmöglich ihren Fähigkeiten nach entfalten können, bedarf es nicht nur einer attraktiven und modernen Lernumgebung mit entsprechender Infrastruktur sondern auch die Ermöglichung der Fortführung von Klassenverbänden am Schulstandort in der gewohnten Umgebung über die 4. Klassenstufe hinaus.
[1] Ebenda.
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