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Betreff: |
Veräußerung von Grundstücken an kommunale Wohnungsunternehmen |
Anlass: |
Sonstiges |
Status: | öffentlich (Vorlage rückverwiesen) | Vorlage-Art: | Verwaltungsstandpunkt |
Einreicher: | Dezernat Wirtschaft, Arbeit und Digitales | Bezüglich: | |
Beratungsfolge: |
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DB OBM - Vorabstimmung |
Vorberatung |
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Dienstberatung des Oberbürgermeisters |
Bestätigung |
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zeitweilig beratender Ausschuss Wohnen |
Vorberatung |
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15.04.2020 |
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AUSFALL - zeitweilig beratender Ausschuss Wohnen |
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Grundstücksverkehrsausschuss |
Vorberatung |
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16.03.2020 |
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Grundstücksverkehrsausschuss |
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11.05.2020 |
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Grundstücksverkehrsausschuss - Ort: Musikschule Leipzig, Petersstraße 43, Kurt-Masur-Saal |
zur Kenntnis genommen |
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FA Finanzen |
Vorberatung |
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04.05.2020 |
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FA Finanzen Telefonkonferenz |
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Ratsversammlung |
Beschlussfassung |
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20.05.2020 |
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Ratsversammlung, Kongreßhalle Leipzig, Pfaffendorfer Str. 31, 04105 Leipzig |
vertagt |
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10.06.2020 |
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Ratsversammlung, Kongreßhalle Leipzig, Pfaffendorfer Str. 31, 04105 Leipzig |
vertagt |
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08.07.2020 |
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Ratsversammlung, Kongreßhalle Leipzig, Pfaffendorfer Str. 31, 04105 Leipzig |
vertagt |
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zeitweilig beratender Ausschuss Wohnen |
2. Lesung |
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03.06.2020 |
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zeitweilig beratender Ausschuss Wohnen, Videokonferenz |
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08.09.2020 |
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zeitweilig beratender Ausschuss Wohnen |
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Ratsversammlung |
Beschlussfassung |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Rechtliche Konsequenzen | Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre | ☐ | Rechtswidrig und/oder | ☐ | Nachteilig für die Stadt Leipzig. | | | | | | |
☐ | Zustimmung | ☐ | Ablehnung | ☐ | Zustimmung mit Ergänzung | ☒ | Sachverhalt bereits berücksichtigt | ☐ | Alternativvorschlag | ☐ | Sachstandsbericht |
Beschlussvorschlag: Das Anliegen des Antrages wird bereits berücksichtigt. Räumlicher Bezug: Stadt Leipzig
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Finanzielle Auswirkungen | x | nein | | wenn ja, | Kostengünstigere Alternativen geprüft | | nein | | ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung | Folgen bei Ablehnung | | nein | | ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung | Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? | | nein | | ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung | | | Im Haushalt wirksam | von | bis | Höhe in EUR | wo veranschlagt | Ergebnishaushalt | Erträge | | | | | | Aufwendungen | | | | | Finanzhaushalt | Einzahlungen | | | | | | Auszahlungen | | | | | Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? | | nein | | wenn ja, | | Folgekosten Einsparungen wirksam | von | bis | Höhe in EUR (jährlich) | wo veranschlagt | Zu Lasten anderer OE | Ergeb. HH Erträge | | | | | | Ergeb. HH Aufwand | | | | | Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten | Ergeb. HH Erträge | | | | | | Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) | | | | | | Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen | | | | | | Steuerrechtliche Prüfung | | nein | | wenn, ja | Unternehmerische Tätigkeit i.S.d. §§ 2 Abs. 1 und 2B UStG | | nein | | ja, Erläuterung siehe Punkt 4 des Sachverhalts | Umsatzsteuerpflicht der Leistung | | nein | | ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung | Bei Verträgen: Umsatzsteuerklausel aufgenommen | | ja | | Nein, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung | | Auswirkungen auf den Stellenplan | | Ja | | Nein | Beantragte Stellenerweiterung: | Vorgesehener Stellenabbau: | | | | | | | | | | | | | | | | | |
Hintergrund zum Beschlussvorschlag: Welche strategischen Ziele werden mit der Maßnahme unterstützt? |
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Beschreibung des Abwägungsprozesses: entfällt I. Eilbedürftigkeitsbegründung entfällt II. Begründung Nichtöffentlichkeit entfällt III. Strategische Ziele entfällt IV. Sachverhalt Begründung Zur Begründung des Antrags wird ausgeführt, Auflagen der Landesdirektion für Kommunen mit angespannter Haushaltslage oder Haushaltssicherungsprogramm sähen vor, dass solche Kommunen ihre Grundstücke nur zum Höchstpreis abgeben dürften. Für die Stadt Leipzig (oder andere kreisfreie Städte in Sachsen) besteht weder gegenwärtig noch bestand in früheren Haushaltsjahren eine solche Auflage. Die Stadt Leipzig gehört (derzeit) im Sinne des Frühwarnsystems „Kommunale Haushalte“ auch weder zu den Gemeinden mit angespannter Haushaltslage noch mit Haushaltssicherungsprogramm. Der im Antrag formulierte Auftrag an den Oberbürgermeister zum politischen Einsatz wäre für Leipzig derzeit somit nur von hypothetischer Relevanz. Aus der Gemeindeordnung ergibt sich der Grundsatz, Grundstücke zum vollen Wert abzugeben (gutachterlich ermittelter Verkehrswert, nicht Höchstpreis nach Gebot). Dadurch ist das Ziel vergünstigter oder kostenfreier Grundstücksübertragungen aus dem Antrag jedoch nicht ausgeschlossen. Ergänzend dazu sieht die „Verwaltungsvorschrift kommunale Grundstücksveräußerung“ vor, dass Grundstücke grundsätzlich öffentlich anzubieten sind, um sie einem möglichst breiten Kreis von Interessenten bekannt zu geben. Der Grundsatz der Vollwertveräußerung wird durch Ausnahmen im öffentlichen Interesse gerade eingeschränkt, die allerdings ein öffentliches Interesse erfordern und mit verschiedenen Vorgaben u.a. zur Einhaltung des Beihilferechts einhergehen. Entsprechende Grundstücksveräußerungen an 100%-ige städtische Tochterunternehmen werden aufsichtlich zudem haushaltsneutral betrachtet, weil dem Abgang ein Wertzuwachs des Gesellschafteranteils gegenübersteht. Für das öffentliche Angebot ist kein Preiswettbewerb zwingend, vielmehr sollen bei der Auswahl der Bewerber deren Bonität und Investitionskonzepte berücksichtigt werden. Für die mit dem Antrag angestrebten vergünstigten Grundstücksübertragungen etwa in Form von Verkäufen unter dem Verkehrswert oder als Einlage von Grundstücken in die Kapitalrücklage von 100%-igen Tochtersunternehmen ergeben sich die entscheidenden Fragestellungen in jedem Einzelfall durch die notwendige beihilfe-, gesellschafts- und steuerrechtliche Prüfung. Zudem müssen entsprechende Geschäfte mit Blick auf die gemeinderechtlichen Grundsätze eingehend begründet werden und ist eine in allen genannten Belangen rechtssichere Gestaltung erforderlich.
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