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Beschlussvorschlag:
Die Vergabeordnung der Stadt Leipzig, Punkt 7.7.1. wird neu gefasst (Änderungen sind fett markiert).
Die zuständigen Vergabegremien setzen sich wie folgt zusammen:
Vergabegremium „Lieferungen und Dienstleistungen“ 5 Stadträtinnen oder Stadträte aus den 5 stärksten Fraktionen 1 Protokollant/-in 1 Vertreter/-in der Beschaffungsstelle 1 Vertreter/-in des Hauptamtes 1 Vertreter/-in des Dezernates Finanzen 1 Vertreter/-in des Amtes für Wirtschaftsförderung
Vergabegremien „Bauleistungen“ 5 Stadträtinnen oder Stadträte aus den 5 stärksten Fraktionen 1 Protokollant/-in 1 Vertreter/-in des Baufachamtes 1 Vertreter/-in des Bauherrenamtes 1 Vertreter/-in des Dezernates Finanzen 1 Vertreter/-in des Amtes für Wirtschaftsförderung
Vergabegremium „Architekten- und Ingenieurleitungen“ 5 Stadträtinnen oder Stadträte aus den 5 stärksten Fraktionen 1 Protokollant/-in 2 Vertreter/-innen des Dezernates VI
Die Ämter/Eigenbetriebe werden in den Sitzungen der Vergabegremien von ihren Leitern/ihren Leiterinnen oder durch bevollmächtigte leitende Mitarbeiter/-innen vertreten. Die Vertreter/-innen der Verwaltung haben kein Stimmrecht.
Die Stadträtinnen und Stadträte und deren Stellvertreter/-innen werden durch den Stadtrat widerruflich aus seiner Mitte bestellt. Der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig und der Architekten- und Ingenieurskammer wird ermöglicht, je eine/-n bei der jeweiligen Kamme festangestellte/-n namentlich benannten Vertreter/-in als Beobachter/-in zu Beratungen der zuständigen Vergabegremien zu entsenden. Bei der Durchführung von Auslobungsverfahren (Wettbewerbs oder Planungswettbewerbe) haben die berufenen Mitglieder des Vergabegremiums für „Architekten- und Ingenieursleistungen“ die Möglichkeit an dem einzusetzenden Preisgericht teilzunehmen.
Begründung:
Zu Punkt 7.7.1.:
Bei einer geraden Anzahl der Stadträtinnen und Stadträte in den Vergabegremien, kann bei Abstimmungen eine Pattsituation entstehen. Damit sich die demokratische Meinungsäußerung der Stadträtinnen und Stadträte auch im Abstimmungsergebnis deutlicher wiederspiegelt, ist eine ungerade Anzahl der stimmberechtigten Stadträtinnen und Stadträte sinnvoller. Damit ist ein eindeutiges Abstimmungsergebnis wahrscheinlicher und die Entscheidungsfindung demokratischer dargestellt.
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