Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
nicht relevant
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
nicht relevant
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
nicht relevant
III. Strategische Ziele
nicht relevant
IV. Sachverhalt
Die Arndtstraße ist nach Ernst Moritz Arndt, geb. 1769 in Schoritz auf Rügen, gest. 1860 in Bonn, benannt. Die Benennung erfolgte 1869 anlässlich Arndts 100. Geburtstags. Arndt war als Historiker, Philologe, Publizist und Schriftsteller tätig. Er hatte Professuren in Greifswald und Bonn inne und war zudem Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung. Als Privatsekretär des Freiherrn Karl vom und zum Stein hielt er sich 1813 in Leipzig auf. In seinen Schriften wandte Arndt sich u. a. gegen die Herrschaft Napoleons und warb zugleich für die Bildung eines deutschen Nationalstaates. Er gilt insofern als bedeutender Lyriker der Epoche der napoleonischen Befreiungskriege. Die historisch wissenschaftliche Rezeption kritisiert Arndt aufgrund seiner nationalistisch gefärbten Schriften einerseits als Wegbereiter der Fremdenfeindlichkeit folgender Jahrzehnte, erkennt ihn anderseits aber auch als demokratischen Vordenker an. Arndts Nationalismus habe zwar den Glauben an eine politische Überlegenheit Deutschlands und insbesondere auch Hass auf Frankreich befördert, die Vorstellung dieser Überlegenheit sei aber nicht im Sinne eines Herrschaftsstrebens eines Volkes über andere Völker zu verstehen. Nationalismus und Demokratie sind in Arndts Schriften insoweit keine sich ausschließenden Kategorien. So zeigt sich die Ambivalenz seines Schaffens auch darin, dass sowohl die Nationalsozialisten, als auch deren Gegner im Nationalkomitee Freies Deutschland sich auf Äußerungen Arndts beriefen. Später instrumentalisierte auch die DDR Arndt zur Rechtfertigung ihrer Ideologie. Zweifelsohne können gewisse Ausführungen in Arndts Schriften nach heutigen Maßstäben als fremdenfeindlich bewertet werden. Insoweit wäre Arndt heute sicher nicht mehr für eine Straßenbenennung qualifiziert. Das Wirken und Schaffen von Personen der Zeitgeschichte ist aber immer auch im Kontext der jeweiligen Zeit zu bewerten. Wertemaßstäbe verschieben sich jedoch im Lauf der Zeit (hier: im Lauf von rund 200 Jahren) und auch mit Wechseln der politischen Machthaber. Wollte man die Aufhebung des Straßennamens der Arndtstraße nun tatsächlich in Erwägung zu ziehen, so müssten u. a. auch die Benennungen nach Johann Gottlieb Fichte, Friedrich Ludwig Jahn, Gerhard Johann David von Scharnhorst oder Gottlob Ferdinand Max von Schenkendorf einer adäquaten historisch-wissenschaftlichen Prüfung unterzogen werden. Bisher haben die genannten Straßennamen alle politisch motivierten Umbenennungswellen des Nationalsozialismus, der DDR-Zeit und der Wendezeit nach 1990 überdauert. Denn Straßennamen dienen nicht nur der Orientierung, sie bilden in ihrer Gesamtheit und Benennungsgeschichte vielmehr auch ein öffentliches Stadtgedächtnis. Umbenennungen von Straßen sollten daher nur erwogen werden, wenn neuere wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über Handlungen der betroffenen Person vorgelegt werden, die einer öffentlichen Würdigung zweifelsfrei entgegenstehen, jedoch nicht, wenn Ansichten und Wertevorstellungen aus der Zeit der Benennung von heutigen Ansichten und Wertevorstellungen in Teilen abweichen. Es wird daher vorgeschlagen, den Namen der Arndtstraße trotz Kenntnis seiner Ansichten, die aus heutiger Sicht als nicht mehr zeitgemäß angesehen und abgelehnt werden, beizubehalten. .
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