Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Programme zur Förderung des Radverkehrs zu nutzen und hierzu im Jahr 2020 mindestens einen Förderantrag zu stellen.
Räumlicher Bezug: Stadt Leipzig
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Nicht zutreffend.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Nicht zutreffend.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Nicht zutreffend.
III. Strategische Ziele
Strategische Grundlage ist der Radverkehrsentwicklungsplan 2010-2020, für den Vorbereitungen für die Fortschreibung 2020 - 2030 laufen. Gleichzeitig bildet die Mobilitätsstrategie 2030 mit dem Nachhaltigkeitsszenario die Ausrichtung für die Zukunft. Durch Fördermittel kann die Chance auf Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Strategie verbessert werden.
IV. Sachverhalt1. Anlass
Antrag Nr. VII-A-00408 „Klimaschutz durch Radverkehr“
2. Beschreibung der Maßnahme
Radverkehr wird derzeit auf allen politischen Ebenen mit verschiedenen Ansätzen gefördert. Hierunter fallen beispielsweise die Bundesförderprogramme im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Wettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr oder Kommunalrichtlinie) oder im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans (nicht-investive Maßnahmen oder investive Modellvorhaben) sowie sächsische Programme zur Förderung der Regionalentwicklung, des Kommunalen Straßen- und Brückenbaus oder ähnliches.
Die Stadtverwaltung hat die Aufgabe, unter Betrachtung aller Möglichkeiten der Förderprogramme, der Förderbedingungen sowie der daraus erwachsenden Pflichten abzuwägen, welches Programm geeignet ist, um die Maßnahmen des Radverkehrsentwicklungsplans 2010-2020 umzusetzen und die Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030 voranzubringen.
Das Förderprogramm „Klimaschutz durch Radverkehr“ sieht investive Maßnahmen mit Modellcharakter vor, die einen klaren klimarelevanten Zusatznutzen aufweisen und sich deutlich von ohnehin geplanten Investitionen zur Verbesserung der lokalen Infrastruktur abgrenzen müssen. Gleichzeitig sind Planungsleistungen, Forschung und Entwicklung sowie Machbarkeitsstudien nicht zuwendungsfähig. Auf diese Anforderungen passt derzeit kein städtisches Projekt, das im Jahr 2020 zur Antragsreife gebracht werden könnte.
Wie bereits in der Antwort zur Anfrage Nr. VII-F-00105 ausgeführt, ist die Identifizierung und Entwicklung innovativer Projekte des Radverkehrs sehr personalintensiv und sollte sinnvollerweise die Umsetzung von Maßnahmen des Radverkehrsentwicklungsplans 2010-2020 sowie die Fortschreibung bis zum Jahr 2030 nicht behindern.
Ungeachtet dessen werden sich bietende Förderinstrumente intensiv genutzt, sofern die Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Förderaufrufe erfüllbar sind: So hat sich die Stadt beispielsweise über das neue investive Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens 2019 mit dem Projekt „Planung und Bau des Saale-Elster-Kanal-Radwegs“ beworben, dessen Umsetzung in 2020 beginnen soll.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Die Antragstellung für ein Programm zur Förderung des Radverkehrs erfolgt in 2020, voraussichtlich für das Förderjahr 2021 und ggf. folgende.
4. Finanzielle Auswirkungen
In der Regel fallen bei Projektförderungen Eigenmittel für die antragstellende Stadt Leipzig an. Die Höhe variiert von Förderprogramm zu Förderprogramm und kann erst zu einem späteren Zeitpunkt bemessen werden. Die erforderlichen Eigenmittel werden innerhalb des Budgets des VTA bereitgestellt.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Nicht zutreffend
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten
Nicht zutreffend.
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Nicht zutreffend.
Anlagen:
Keine.
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