Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird auf Grundlage des Verwaltungsstandpunktes wie folgt neu gefasst:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Personalentwicklungskonzept zur Qualifizierung von Beschäftigten in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen der Übernahme in eine Festanstellung bei der Stadtverwaltung Leipzig im Konkreten und auf dem ersten Arbeitsmarkt im Allgemeinen zu erarbeiten und dem Stadtrat bis Ende 1. Quartal 2020 vorzulegen. Dabei werden die rechtlichen Vorgaben hinsichtlich Stellenplanung und grundgesetzlich normierter Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG) beachtet.
- Anschließend Ab dem Jahr 2019 ist eine jährliche Berichterstattung zum Stand der Umsetzung zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzustellen.
Begründung:
Punkt 1 des Alternativvorschlages der Verwaltung ist unbestrittene Beschlusslage und bedarf keines Beschlusses.
Darüber hinaus verweisen wir auf die Sachverhaltsdarstellungen in Antrag und Verwaltungsstandpunkt.