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Sachverhalt:
Die in der Petition genannte Fläche ist Bestandteil des denkmalgeschützten Schlossparks Schönefeld. Sie unterliegt somit den Bestimmungen des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes. Die Einordnung eines Spielplatzes muss auf der Grundlage der Denkmalpflegerischen Rahmenzielstellung sowie unter Einbeziehung der zuständigen Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege Sachsen geprüft werden.
Darüber hinaus befindet sich die Fläche im Landschaftsschutzgebiet. Eine Prüfung muss auch aus dieser Sicht erfolgen. Sollte die Prüfung ergeben, dass die Einordnung eines Spielplatzes in einem bestimmten Bereich möglich ist, kann eine Planung unter Einbeziehung aller Akteure (Denkmalschutz- und Naturschutzbehörde, Bürger etc.) erfolgen.
Das Prüfergebnis wird bis Ende 2019 vorgelegt.
Anlage:
- Petition
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