Ratsinformationssystem
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Sachverhalt:
Im Personalauswahlverfahren zur Besetzung der Stelle „Leiter/-in der Branddirektion“ arbeitete die Stadt Leipzig mit dem Personaldienstleistungsunternehmen zfm – Zentrum für Management- und Personalberatung zusammen. In der Zeit vom 21. Dezember 2018 bis zum 27. Januar 2019 erfolgte die Veröffentlichung der Stellenausschreibung auf dem Portal der Stadt Leipzig unter www.leipzig.de und im städtischen Intranet. Des Weiteren wurde die Stellenausschreibung im Schaukasten im Stadthaus veröffentlicht.
Darüber hinaus erschien die Stellenausschreibung in folgenden Medien/auf folgenden Online-Portalen:
Auf die Stellenausschreibung sind insgesamt 14 Bewerbungen eingegangen.
intern extern Bewerber/-innen 1 13 davon weiblich - 1 davon männlich 1 12 davon schwerbehindert/ gleichgestellt - -
Die Auswahlkommission bestand aus folgenden Mitgliedern der Fraktionen des Stadtrates sowie Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung:
Es wurden insgesamt sechs Bewerber/-innen in das weitere Auswahlverfahren einbezogen. Davon hat ein Bewerber seine Bewerbung zurückgezogen.
Im Ergebnis des Auswahlverfahrens schlägt die Auswahlkommission mehrheitlich dem Stadtrat
Herrn Axel Schuh
als geeignetsten Bewerber zur Bestätigung als Leiter der Branddirektion der Stadt Leipzig vor.
Der Dienstposten „Leiter/-in der Branddirektion“ ist mit der Besoldungsgruppe B2 Sächsisches Besoldungsgesetz bewertet und erfordert die Befähigung für eine Laufbahn der Laufbahngruppe 2, zweite Einstiegsebene der Fachrichtung Feuerwehr.
Es wird vorgeschlagen, dem Brandoberrat Axel Schuh die höherbewerteten Aufgaben als Leiter der Branddirektion nach den beamtenrechtlichen Regelungen mit Wirkung vom 1. Oktober 2019 zu übertragen. Herr Schuh hat im März 2013 die geforderte Laufbahnbefähigung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst mit der Aufstiegsprüfung am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen erworben. Mit dieser Laufbahnbefähigung verfügt er gemäß § 19 Sächsisches Beamtengesetz im Freistaat Sachsen über die Befähigung für eine Laufbahn der Laufbahngruppe 2, zweite Einstiegsebene der Fachrichtung Feuerwehr und erfüllt damit die beamtenrechtliche Voraussetzung zur Übertragung des höherwertigen Dienstpostens.
Die Zuständigkeit der Ratsversammlung ergibt sich auch § 8 Abs. 3 Nr. 3 der Hauptsatzung.
Die Beteiligung der Personalvertretung erfolgt gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 2 Sächsisches Personalvertretungsgesetz.
Anlagen:
Lebenslauf (nichtöffentlich)
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