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Betreff: |
Beitrag zum Erreichen der Klimaziele - Anschaffung von 28 Elektrofahrzeugen |
Status: | öffentlich (Vorlage freigegeben) | Vorlage-Art: | Informationsvorlage |
Einreicher: | Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport |
Beratungsfolge: |
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DB OBM - Vorabstimmung |
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Dienstberatung des Oberbürgermeisters |
Beschlussfassung |
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FA Umwelt und Ordnung |
Information zur Kenntnis |
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26.11.2019 |
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FA Umwelt und Ordnung |
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Ratsversammlung |
Information zur Kenntnis |
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11.12.2019 |
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Ratsversammlung |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschluss des Oberbürgermeisters vom 04.11.2019: - Die Beschaffung von 28 Dienstfahrzeugen als Elektrofahrzeuge durch das Ordnungsamt über den bestehenden Ausführungsbeschluss durch das Hauptamt wird zur Kenntnis genommen.
- Die Deckung des Mehrbedarfes in Höhe von 122.650 EUR als Vorfinanzierung des Fördermittelanteils erfolgt innerhalb des PSP-Elemente „bewegliches AV“ (7.0000212).
Räumlicher Bezug: keiner
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Finanzielle Auswirkungen | | nein | x | wenn ja, | Kostengünstigere Alternativen geprüft | | nein | x | ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung | Folgen bei Ablehnung | | nein | x | ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung | Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? | | nein | x | ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung | | | Im Haushalt wirksam | von | bis | Höhe in EUR | wo veranschlagt | Ergebnishaushalt | Erträge | | | | | | Aufwendungen | | | | | Finanzhaushalt | Einzahlungen | | | | | | Auszahlungen | 01.10.19 | 31.12.19 | 112.650 | PSP-Element 7.0000212.710.050 | Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? | x | nein | | wenn ja, | | Folgekosten Einsparungen wirksam | von | bis | Höhe in EUR (jährlich) | wo veranschlagt | Zu Lasten anderer OE | Ergeb. HH Erträge | | | | | | Ergeb. HH Aufwand | | | | | Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten | Ergeb. HH Erträge | | | | | | Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) | | | | | | Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen | | | | | | Steuerrechtliche Prüfung | x | nein | | wenn, ja | Unternehmerische Tätigkeit i.S.d. §§ 2 Abs. 1 und 2B UStG | | nein | | ja, Erläuterung siehe Punkt 4 des Sachverhalts | Umsatzsteuerpflicht der Leistung | | nein | | ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung | Bei Verträgen: Umsatzsteuerklausel aufgenommen | | ja | | Nein, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung | | Auswirkungen auf den Stellenplan | | Ja | x | Nein | Beantragte Stellenerweiterung: | Vorgesehener Stellenabbau: | | | | | | | | | | | | | | | | | |
Hintergrund zum Beschlussvorschlag: Welche strategischen Ziele werden mit der Maßnahme unterstützt? |
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Beschreibung des Abwägungsprozesses: Innerhalb der Stadtverwaltung sind keine unterschiedlichen fachlichen Beurteilungen aufgetreten. Die Beschaffung der 28 Elektrofahrzeuge wird über den Rahmenvertrag des Hauptamtes vorgenommen. I. Eilbedürftigkeitsbegründung entfällt II. Begründung Nichtöffentlichkeit entfällt III. Strategische Ziele Dem Anspruch entsprechend zur vorsorgenden Klima- und Energiestrategie sowie dem Erhalt und Verbesserung der Umweltqualität werden alle 28 Fahrzeuge als emissionsfreie, monovalente Elektrofahrzeuge der neuen Generation beschafft. Die Stadt Leipzig trägt damit dem städtischen Energie- und Klimaschutzprogramm Rechnung. IV. Sachverhalt 1. Vorwort Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes im Außendienst des Ordnungsamtes erfolgt die Ersatzbeschaffung von 24 Dienstkraftfahrzeugen (DKFZ) aufgrund Alters und Verschleiß und zum Ersatz der gemieteten DKFZ BMW i3 (Mietvertragende 31.12.2019). Darüber hinaus werden 4 weitere Fahrzeuge gemäß Stadtratsbeschluss Nr. VI-A-04658 zur Aufstockung des Stadtordnungsdienstes und der Operativgruppe beschafft. 2. Beschreibung der Maßnahme Über den bestätigten Ausführungsbeschluss VI-DS-02325 für Elektrofahrzeuge wird die Bereitstellung von DKFZ als unumgängliche Ersatzbeschaffung durch das Hauptamt als Beschaffungsstelle für DKFZ durchgeführt. Für das Ordnungsamt werden durch das Hauptamt 28 DKFZ beschafft. Die Prüfung des Einsatzzwecks, der Auslastung, des technischen Zustandes und der Dringlichkeit wurde durch das Hauptamt bereits abgeschlossen. Die DKFZ werden im Außendienst im Zwei-Schicht-System, ab 2019 teils im Drei-Schicht-Betrieb und am Wochenende eingesetzt. Die Elektrofahrzeuge werden mit 75 % und 90 % auf die Mehrkosten in Höhe von ca.18.310 EUR je DKFZ vom Bund gefördert. Die Förderung ergibt sich aus zwei Förderanträgen. Die Anträge wurden durch das Hauptamt in 2018 und 2019 gestellt. Aus dem Zuwendungsbescheid 2018 ergibt sich ein Förderbetrag in Höhe von ca. 13.700 EUR pro Fahrzeug und aus dem Fördermittelantrag 2019 ergibt sich ein Förderbetrag in Höhe von ca. 16.400 EUR pro Fahrzeug. Übersicht Anschaffungskosten von 28 DKFZ unter der Berücksichtigung der o. g. Förderung. Anschaffung von 28 Elektrofahrzeugen Typ Nissan Leaf ZE1 | pro Elektrofahrzeug (EUR) | Summe (EUR) | Anschaffungskosten je Fahrzeug | 33.800,00 | 946.400,00 | Fördersumme 75% je Fahrzeug (16 Stück) | 13.700,00 | 219.200,00 | Fördersumme 90% je Fahrzeug (12 Stück) | 16.400,00 | 196.800,00 | Zwischensumme Förderung | | - 416.000,00 | Gesamtsumme der Auszahlung unter Berücksichtigung der o. g. Förderung | | 530.400,00 |
3. Finanzielle Auswirkungen Die beantragten Fördermittel aus 2018 und 2019 können erst "abgerufen" werden, wenn die Elektrofahrzeuge geliefert und bezahlt wurden. Daher muss der Mehrbedarf in Höhe von 112.646,37 EUR als Vorfinanzierung des Förderanteils gedeckt werden. Die Deckung erfolgt aus dem Finanzhaushalt des Ordnungsamtes - PSP-Element 7.0000212.710.020.019. PSP-Element 7.0000212.710.050.019 | Plan 2019 | Planansatz Fahrzeuge | 526.000,00 | lt. Vorlage Stellenzuführung StOD + OP-Gruppe (Klausurtagung 16/17.08.18) | 60.000,00 | Erm. aus VJ | 247.753,63 | Summe Budget Fahrzeuge | 833.753,63 | Anschaffungskosten 28 Elektrofahrzeuge | 946.400,00 | Mehrbedarf ohne Förderung | 112.646,37 | | |
4. Folgen bei Nichtbeschluss Die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes im Außendienst des Ordnungsamtes wäre sehr stark eingeschränkt. |
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