Ratsinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Räumlicher Bezug: Stadtbezirk: Mitte Ortsteil: Südost
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Nicht erforderlich.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Anlass für die Einleitung des Verfahrens sind bekannt gewordene Bestrebungen über eine fast vollständige Bebauung des südlichen Johannisplatzes. Mit einem Bauleitplanverfahren soll durch eine ergebnisoffene Untersuchung geklärt werden, ob der südliche Johannisplatz bebaut werden könnte oder ob der südliche Johannisplatz als öffentlicher Stadtplatz und Freiraum gesichert und qualifiziert werden soll. Da aktuell Vorhaben auf dem südlichen Johannisplatz nach § 34 BauGB beurteilt werden müssen, ist es erforderlich, umgehend einen Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan zu fassen. Dies ist die Voraussetzung für die Anwendung der Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung (Zurückstellung von Baugesuchen, Erlass einer Veränderungssperre; §§ 14 ff. BauGB). Da die Entscheidung über die Zulässigkeit einer möglichen Bebauung des südlichen Johannisplatzes dem Antragsteller Mitte November mitgeteilt werden muss, ist der Aufstellungsbeschluss in die Ratsversammlung am 16.10. 2019 zu fassen.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Nicht erforderlich.
III. Strategische Ziele
Laut Ortsteilstrategie des INSEK ist der Ortsteil Zentrum Südost, in dem der südliche Johannisplatz liegt, der Raumkategorie ´Wachstum jetzt gestalten´ zugeordnet. Diese Ortsteile bedürfen einer abgestimmten Flächenstrategie, die – über die Aktivierung von Wohnbaustandorten hinaus – ein hohes Augenmerk auf eine ausgewogene Nutzungsmischung legt, auf die Sicherung, Entwicklung und Vernetzung von Freiräumen im Sinne der doppelten Innenentwicklung, den Schutz von innerstädtischen Gewerbegebieten (hier nicht relevant), die Qualität und Intensität der Flächennutzung sowie die soziale Mischung. Der südliche Johannisplatz liegt im fachübergreifendem Schwerpunktgebiet `Erweiterte Innenstadt´, in dem in Verbindung mit dem Ortsteil-Steckbrief `Zentrum Südost´ vertiefend folgende, die Balance zwischen Verdichtung und Freiraum betreffende stadträumliche Ziele verfolgt werden: • Vernetzung von Grünflächen vom Promenadengrün in alle Richtungen, dabei Nutzung der Potenziale der großen Entwicklungsflächen • Mobilisierung von Flächenreserven für Freiraumentwicklung und Klimaanpassung • Multifunktionale Flächenentwicklung in angemessener Dichte, insbesondere auf größeren Entwicklungsflächen • Qualitäten und Nutzungsmischung der urbanen Gebiete außerhalb des Promenadenrings erhalten und ergänzen • Instrumentenset zum Erhalt und zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums nutzen • Qualifizierung und Stärkung des öffentlichen Raums (Prager Straße, Bayrischer Platz).
IV. Sachverhalt1. Anlass
Anlass für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist eine bekannt gewordene Projektstudie über eine fast vollständige Bebauung des Platzes, welche das Teilstück des südlichen Johannisplatzes als Stadtplatz und Freiraum in Frage stellt. Ein entsprechender Antrag auf Bauvorbescheid für die Bebauung des südlichen Johannisplatzes liegt der Stadtverwaltung vor.
2. Beschreibung der Maßnahme
Mit dem Beschluss dieser Vorlage wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 450 „südlicher Johannisplatz“ für das in den Anlagen Übersichtskarte und Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: Nach der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung wird das Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Stadtplanungsamt, den Beschluss im Leipziger Amtsblatt bekannt machen. .
4. Finanzielle Auswirkungen
Mit der Vorlage selbst sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden, da es sich hier zunächst um die Einleitung des Verfahrens handelt. Im weiteren Verlauf wird ermittelt, ob und wenn ja, in welche Höhe finanzielle Auswirkungen in Abhängigkeit vom städtebaulichen Konzept der Platzbebauung und –gestaltung sowie ggf. Entschädigungsansprüche zu erwarten sind. Aussagen dazu werden in die sich anschließenden Vorlagen bis zum Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan aufgenommen.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Nein
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Laufe des Verfahrens nach den Anforderungen des Baugesetzbuches (vgl. dazu § 3 BauGB).
7. Besonderheiten
Keine
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Das Verfahren zur Aufstellung des Planes wird nicht eingeleitet und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Entwicklung können somit nicht geschaffen werden.
Anlagen:
1 Übersichtskarte 2 Übersichtsplan 3 Auszug aus dem Flächennutzungsplan 4 Begründung zum Bebauungsplan
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |