Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
In dem Beschluss der Ratsversammlung vom 18.04.2010 werden die Punkte 2 und 3 wie folgt geändert:
Hinzugefügt werden die beiden folgenden Punkte:
3.1 Die Einzahlungen i. H. v. 1.799.125 € werden im PSP-Element „Zweckgebundene Zuweisung von Dritten“ (7.0001803.705) wie folgt bereitgestellt: 3.2 In der Projektdefinition 7.0001803 wird für die Jahre 2019 und 2020 die Aufnahme eines nachträglichen Zweckbindungsvermerks nach § 19 (1) SächsKomHVO-Doppik bestätigt.
Räumlicher Bezug:
Hauptbahnhof Ostseite ehemalige Ladestraße zwischen Straße Sachsenseite und Brandenburger Brücke
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Ein Abwägungsprozess ist bei der gegenständlichen Vorlage nicht relevant, da es keinen inhaltlichen Zielkonflikt bezüglich der Planung gab.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
nichtzutreffend
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
nichtzutreffend
III. Strategische Ziele
Mit dem Bau des Busabstellplatzes und der Zufahrtsstraße einschließlich des Ersatzneubaues der denkmalgeschützten Stützmauer wird den Fernbussen eine zentrale Abstellmöglichkeit in der unmittelbaren Nähe des Hauptbahnhofes und des auf der Ostseite neu geschaffenen Fernbusterminals ermöglicht. Der neue Busabstellplatz wurde erforderlich, da der alte Busabstellplatz auf dem Privatgrundstück direkt neben der Osthalle des Hauptbahnhofes einem Hotelneubau (im Bau) und dem Fernbusterminal (fertiggestellt) weichen musste.
IV. Sachverhalt1. Anlass
Die vorliegende 1. Änderung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses Busabstellplatz und Zufahrtsstraße Hauptbahnhof Ostseite soll über den Sachverhalt der erhöhten Baukosten über 10 % des ursprünglich gefassten Bau- und Finanzierungsbeschlusses (Vorlage VI-DS-05217, Beschluss der Ratsversammlung am 25.04.2018) informieren, eine Lösungsmöglichkeit der Deckung für die benötigten Finanzmittel in 2020/2021 aufzeigen und den gegenständlichen 1. Änderungsbeschluss herbeiführen.
2. Beschreibung der Maßnahme
2.1 Grundlagen
Bau- und Finanzierungsbeschluss Busabstellplatz und Zufahrtsstraße Hauptbahnhof Ostseite (Vorlage VI-DS-05217, Stadtratsbeschluss vom 25.04.2018)
Schlussrechnung der Naumburger Bauunion für den 1. Bauabschnitt (Busabstellplatz) vom 15.02.2019.
Abschlagsrechnung Planungs- und Baukosten aus Geschäftsbesorgung von S & G Development Objekt Leipzig GmbH & Co. KG vom 03.09.2018
Schlussrechnung Planungs- und Baukosten aus Geschäftsbesorgung von S & G Deve-lopment Objekt Leipzig GmbH & Co. KG vom 22.05.2019
Zuschlagsschreiben vom 18.06.2019 an die Naumburger Bauunion für den 2. Bauabschnitt (mittlerer Teil Zufahrtsstraße)
Bauwerksentwurf mit Kostenberechnung vom 13.12.2018 zur Erneuerung der Stützwand, Leipzig Hauptbahnhof, Sachsenseite/Zufahrt Busabstellplatz (ehem. Ladestraße)
Zuwendungsbescheid der Landesdirektion Sachsen vom 21.08.2018
Der öffentliche Busabstellplatz mit 30 Stellplätzen konnte gemeinsam mit dem privaten Serviceplatz mit 10 Busstellplätzen als 1. Bauabschnitt bis Ende 2018 realisiert werden. Im Zuge der Baumaßnahme wurden 2018 durch den Investor des Serviceplatzes (S & G Development Projekt Leipzig Parkhaus GmbH und S & G Development Objekt Leipzig GmbH & Co. KG) geschäftsbesorgend Bauleistungen für die Stadt Leipzig erbracht, die sich auf die vorgezogene Realisierung des Staukanales und bauvorbereitende Maßnahmen in der Zufahrtsstraße beschränkt haben. Dazu wurde eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen.
Die ehemalige Ladestraße als Privatstraße der DB AG soll in gleicher Lage als öffentliche Zufahrtsstraße grundhaft ausgebaut werden. Zwischenzeitlich wurde der Grunderwerb an den Flächen des schon gebauten Busabstellplatzes und der ehemaligen Ladestraße vollzogen. Die Widmung für den öffentlichen Verkehr der Ladestraße und des Busabstellplatzes erfolgte mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 20 am 10.11.2018. Aus technologischen Gründen und hinsichtlich des notwendigen Zeitraumes für die Erstellung der Planung für die denkmalgeschützte Stützwand war eine weitere Unterteilung in einen 2. Bauabschnitt (mittlerer Teil der Zufahrtsstraße) und in einen 3. Bauabschnitt (südlicher Teil der Zufahrtsstraße und Ersatzneubau der denkmalgeschützten Stützwand) erforderlich.
Der zweite Bauabschnitt wird Mitte August 2019 bis Ende November 2019 realisiert. Der Zuschlag wurde erteilt. Der technologisch anspruchsvolle 3. Bauabschnitt kann erst ab August 2020 begonnen werden. Bis dahin sind vertragliche Regelungen mit den Grundstückseigentümern für eine notwendige Interimszufahrt nördlich des OBI-Marktes oder zwischen Telekomgrundstück und OBI-Markt zu treffen. Die Ausführungsplanung für das Ingenieurbauwerk (Stützwand) und die Tragwerksplanung sind abzuschließen.
3. Realisierungs-/Zeithorizont
Der Bauabschnitt 1 wurde bis Ende 2018 realisiert. Der 2. Bauabschnitt soll bis Ende 2019 fertiggestellt werden. Die Baudurchführung des 3. Bauabschnittes soll ab August 2020 bis ca. Mitte 2021 erfolgen.
4. Finanzielle Auswirkungen
4.1 Grundlagen
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Leipzig. Der ursprüngliche Bau- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-05217 beinhaltete eine vollständige städtische Eigenfinanzierung ohne Fördermittel.
Im Nachgang des Bau- und Finanzierungsbeschlusses konnten Fördermittel akquiriert werden. Die Baumaßnahme ist teilweise nach GRW-Infra förderfähig. Nicht förderfähig ist der Busabstellplatz (BA 1). Ein entsprechender Fördermittelbescheid der Landesdirektion Sachsen über 1.799.125 Euro für den 2. und 3. BA wurde mit Datum vom 21.08.2018 ausgereicht. Gegenüber dem Ursprungsbeschluss (basierend auf einer Kostenschätzung für die Stützwand) haben sich die Kosten für den Ersatzneubau der denkmalgeschützten Stützwand deutlich erhöht.
4.2 Bau- und Planungskosten Alt
Auf Basis der fortgeschriebenen Kostenschätzung wurden folgende Baukosten ermittelt (brutto):
Es ergeben sich für die Stadt Leipzig folgende Kosten (brutto):
Verteilt auf Jahresscheiben entsteht folgender Ansatz im Finanzhaushalt alt:
4.3 Bau- und Planungskosten Neu
Die Bau- und Planungskosten haben sich gegenüber des ursprünglichen Bau- und Finanzierungsbeschlusses aus folgenden Gründen erhöht:
Kostengrundlage für den Baubeschluss war die fortgeschriebene Kostenschätzung aus der Vorplanung mit ca. 2.200.000 € Baukosten. Für Planung und Bau wurden 2.400.000 € veranschlagt. Im Zuge der Entwurfsplanung ergaben sich mit der zunehmenden Planungstiefe zahlreiche Leistungen, die kostentechnisch noch nicht in der Vorplanung absehbar waren. Die Kostenberechnung der Entwurfsplanung ergibt eine Summe von ca. 3.957.000 € Baukosten. Im Vergleich von Kostenschätzung und Kostenberechnung ergibt sich eine Differenzsumme von ca. 1.757.000 € (ohne Planungskosten).
Der Hauptgrund zur Kostenerhöhung ist der Ersatzneubau der denkmalgeschützten Stützwand. Erste Einschätzungen gingen von einer möglichen Sanierung der Stützwand aus. Nach Vorliegen eines statischen Gutachtens musste von einem kompletten Ersatzneubau ausgegangen werden. Dem ursprünglichen Bau- und Finanzierungsbeschluss lag dazu eine Kostenschätzung von 12/2017 i. H. v. ca. 700.000 € vor. Die weitere Durcharbeitung der Planung in der Phase der Entwurfsplanung zur Gründung der Stützwand mit Mikropfählen, notwendiger technologischer Abläufe mit Berücksichtigung von betriebswichtigen Bahnleitungen sowie teilweise eine Umverlegung dieser Bahnleitungen, eine veranschlagte Bauzeit von 10 Monaten und die Berücksichtigung der Vorgaben des Denkmalschutzes haben im Ergebnis der vorliegenden Entwurfsplanung von 12/2018 eine Kostenberechnung von ca. 1.700.000 € ergeben. Damit liegt allein hier eine Kostenerhöhung um ca. 1.000.000 € vor.
Die für den ursprünglichen Bau- und Finanzierungsbeschluss angesetzten geschätzten Kosten der Vorplanung gingen von einem gesamten Bauabschnitt für Zufahrtsstraße und Busabstellplatz aus. Aus technologischen sowie zeitlichen Gründen für die Planung der Stützmauer mussten insgesamt 3 Bauabschnitte gebildet werden. Damit einhergehend reduzieren sich die Mengen der Bauleistungen pro Bauabschnitt und ein mehrmaliger Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung wird notwendig, was letztlich zu einer Kostensteigerung führt.
Ein weiterer Grund für die gestiegenen Kosten ist die Schlussrechnung zum 1. Bauabschnitt (Busabstellplatz und nördlicher Teil der Zufahrtsstraße) vom 15.02.2019.
Gegenüber dem Zuschlagsergebnis vom 16.07.2018 i. H. v. 845.170 Euro haben sich die Baukosten gemäß Schlussrechnung vom 15.02.2019 i. H. v. 908.716 Euro um 63.546 Euro erhöht. Die Summe der Nachträge fiel jedoch höher aus, da nicht alle Leistungen des 1. BA (wie z. B. die Verkürzung der Zufahrtsstraße um ca. 90 m) realisiert wurden, sondern teilweise in den 2. BA verschoben wurden und damit aus den beauftragten Baukosten des 1. BA entfallen sind. Ursache für die Erhöhung waren mehrere Nachträge der Baufirma in Höhe von ca. 131.000 Euro zu:
- Zusätzlicher Bodenaustausch durch Vorfinden einer Braunkohlelagerstätte sowie erhöhte Aufwendungen für die Herstellung der Kampfmittelfreiheit: ca. 25.000 Euro
- Vollgebundener Oberbau infolge Tragfähigkeitsproblemen im Bereich des Busabstellplatzes: ca. 72.000 Euro
- Änderungen an den Muldenrinnen aus Beton, da im Servicebereich an diesen schon Schäden auftraten: ca. 19.000 Euro
- Änderungen an der Einfriedung zur Ausgleichsfläche OBI-Markt: ca. 15.000 Euro
Auf Basis der aktuellen Schlussrechnungen für den 1. BA, das Zuschlagsergebnis für den 2. BA sowie der Kostenberechnung für die Stützwand wurden folgende aktuelle Baukosten ermittelt (brutto):
Es ergeben sich für die Stadt Leipzig folgende Kosten (brutto):
Die Leistungsphasen 3 bis 4 (HOAI) wurden bereits erbracht und sind finanziell im PSP-Element 7.0000583.700 (Planung investiver Vorhaben) bzw. 7.0000579.700 (Ingenieurbauwerke) abgedeckt. Das gilt auch für die noch zu erbringenden Leistungsphasen (5 - 6 HOAI).
Mit Berücksichtigung der Fördermitteleinnahme ergibt sich verteilt auf Jahresscheiben folgender Ansatz im Finanzhaushalt neu:
Die Erhöhung der Gesamtkosten von 2.400.000 Euro auf 4.190.000 Euro und damit um 1.790.000 Euro wird durch die nachträgliche Fördermitteleinnahme i. H. v. 1.799.125 Euro kompensiert. Im Ergebnis wird trotz höherer Bau- und Planungskosten ein fast gleichbleibender Stadtanteil benötigt. Gegenüber dem ursprünglichen Beschluss mit 2.400.000 Euro Stadtanteil werden 2.390.875 Euro Stadtanteil veranschlagt.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
nichtzutreffend
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten
Die Baumaßnahme wird auf ehemaligen Bahngrundstücken realisiert, welche nicht von Bahnbetriebszwecken freigestellt wurden. Insoweit sind Veränderungen an bahneigenen Medien zu 100% vom Verursacher zu tragen. Durch die Sackgassenlage des Busabstellplatzes sind Baustraßen über private Flächen zur Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit des Busabstellplatzes erforderlich.
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Bei Nichtbeschluss kann die Baumaßnahme nicht wie geplant komplett fertiggestellt werden. Mit den im Haushalt verfügbaren 2,4 Mio. Euro Eigenmitteln können nur der 1. und 2. Bauabschnitt realisiert werden. Der 3. Bauabschnitt (südliche Zufahrtsstraße und Ersatzneubau Stützwand) könnte nicht gebaut werden. Die Verkehrssicherungsmaßnahmen für die schon teilweise demontierte Brüstung der Stützwand infolge Einsturzgefahr müssten bis auf weiteres aus dem Ergebnishaushalt finanziert werden. Der schlechte Straßenzustand der ehem. Ladestraße müsste im Bereich des 3. BA mit Mitteln aus der Straßenunterhaltung in einem verkehrssicheren Zustand gehalten werden, was auf Dauer unwirtschaftlich ist. Ein vollständiger Abruf der bewilligten Fördermittel für den 3. BA wäre i. H. v. ca. 1,4 Mio. Euro nicht möglich.
Anlagen
Anlage 1 – ursprüngliche Beschlusspunkte Vorlage VI-DS-05217 Busabstellplatz und Zufahrtsstraße Hauptbahnhof Ostseite Anlage 2 – Übersichtslageplan Hauptbahnhof Ostseite, 1. Änderung
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