Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Beschlussvorschlags.
Räumlicher Bezug:
Öffentliche Verkehrsflächen der Stadt Leipzig
Beschreibung des Abwägungsprozesses: Entfällt
I. EilbedürftigkeitsbegründungEntfällt
II. Begründung NichtöffentlichkeitEntfällt
III. Strategische ZieleEntfällt
IV. Sachverhalt
1. Anlass
Antrag der SPD-Fraktion, eine Maßnahmeliste zur Entschärfung der größten Unfallschwerpunkte zu erstellen und vorzulegen.
2. Beschreibung der Maßnahme
Die Reduzierung von Unfällen und insbesondere von Personenschäden durch Unfälle, ist, unbeschadet der begrenzten Einflußmöglichkeiten, ein wichtiges Anliegen der Stadt Leipzig. Politische Initiativen für mehr Verkehrssicherheit sind daher sehr zu begrüßen, auch wenn zum vorliegenden Antrag eine Ablhenung empfohlen werden muss.
Der Antrag wurde sowohl anhand der rechtlichen Grundlagen (Straßenverkehrsordnung, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung) als auch unter fachlich-methodischen Gesichtspunkten (Merkblatt zur Örtlichen Unfalluntersuchung) geprüft. Das Erkennen von Unfallhäufungen, deren Analyse, das Fassen von Beschlüssen zu ihrer Beseitigung, die Sicherstellung der Umsetzung der Beschlüsse sowie die Kontrolle der Wirksamkeit getroffener Maßnahmen ist danach die Aufgabe von Unfallkommissionen.
Deren Aufgaben sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) geregelt. Damit fallen sie unter den übertragenen Wirkungskreis. Das heißt, es ist eine Bundesaufgabe, die den örtlich zuständigen Behörden übertragen wurde. Die Tätigkeit der Unfallkommission fällt somit weder unter die kommunale Selbstverwaltung noch in die Kompetenz der Ratsversammlung.
Inhaltliche Grundlage ihrer Tätigkeit ist das Merkblatt zur Örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen, das im Freistaat Sachsen 2013 für verbindlich erklärt wurde. Zielgerichtete Maßnahmen zur Reduzierung der Unfallzahlen an Unfallhäufungsstellen sind nur möglich, wenn eine hinreichende Anzahl der Unfälle hinsichtlich Örtlichkeit, Unfalltyp und konkreter Konstellation der Unfallbeteiligten vor dem Unfall Gemeinsamkeiten aufweist, die auf eine gemeinsame Ursache hindeuten. Fehlen solche Gemeinsamkeiten, d. h. können die Unfälle nicht auf eine konkrete Ursache zurückgeführt werden, muss ggf. davon ausgegangen werden, dass allein individuelle Fehler der Verkehrsteilnehmer unfallursächlich sind. In diesen Fällen können manchmal gar keine geeigneten Maßnahmen gefunden werden.
Dies trifft auch auf die sogenannten Massenunfallhäufungsstellen zu, d.h. Kreuzungen oder Einmündungen mit 15 und mehr Unfällen eines Typs pro Jahr. Diese stellen in der Tat die "größten Unfallhäufungsstellen" dar. Deren Mängel (im Wesentlichen die begrenzte Kapazität und Dimensionierung der Verkehrsanlage) können aber häufig gar nicht mit Mitteln der Unfallkommission abgestellt werden, sondern bedürfen einer vollständigen Neuplanung. Dabei kollidieren sie zwangsläufig mit Ansprüchen an den Stadtraum und aus der Verkehrsentwicklungsplanung.
Den Schwerpunkt der Arbeit der Unfallkommission stellen Unfallhäufungsstellen dar, bei denen häufig schwere Personenschäden zu verzeichnen sind. Bei einzelnen schweren Unfällen an einer Örtlichkeit, die ansonsten keine oder keine vergleichbaren Unfälle aufweist, ist die Ursache im individuellen Fehlverhalten der oder eines Beteiligten zu suchen. Hier besteht zwar häufig eine Erwartungshaltung in der Öffentlichkeit, etwas zu tun, d. h. Maßnahmen umzusetzen, doch sind es Einzelfälle, die leider überall auftreten können. Unter fachlichen Kriterien sind wirkungsvolle Maßnahmen deshalb meist nicht erkennbar.
Die Verkehrsunfallkommission kann je nach Sachlage Sofortmaßnahmen, mittel- oder langfristige Maßnahmen beschließen. Mittel- und langfristige Maßnahmen bedürfen meist längerer Planungs- und Realisierungsphasen und können oft erst im Rahmen größerer geplanter Bauvorhaben, z.B. im Rahmen des Mittelfristigen Straßen- und Brückenbauprogramms, umgesetzt werden. Deshalb liegt der Fokus der Arbeit der Verkehrsunfallkommission zunächst auf den Sofortmaßnahmen, die mit geringem Aufwand in kürzerer Zeit umsetzbar sind. Dies sind z. B. Optimierung von Markierungen, Grünschnitt zur Herstellung von Sichtbeziehungen, Aufstellen, Versetzen und Wiederholen von Verkehrszeichen. Bis auf die Anpassung der Betriebszeiten bedürfen Maßnahmen an Lichtsignalanlagen oft bereits einer längeren Planungs- und Realisierungsphase von etwa einem Jahr.
Aufgrund der dargestellten sehr strukturierten Arbeitsweise der Unfallkommission und der Notwendigkeit, zunächst konkrete Ursachen zu finden und möglichst geeignete Sofortmaßnahmen zu realisieren, kann es die gewünschte "Maßnahmeliste zur Entschärfung der größten Unfallschwerpunkte" nicht geben.
Maßgebend für die Arbeit ist das Protokoll der Unfallkommission, das laufend entsprechend aktueller Erkenntnisse fortgeschrieben wird. Basierend auf diesem Protokoll unterrichtet der Oberbürgermeister den Stadtrat bereits jährlich in Form einer Informationsvorlage über die Arbeit der Unfallkommission und deren Schwerpunkte der Arbeit und entspricht damit bereits den Intentionen des Antrages. Für das Jahr 2019 wurde diese Informationsvorlage bereits eingebracht (VI-Ifo-08082). Im Rahmen der im Auftrag der Ratsversammlung in Erarbeitung befindlichen Vorlage der Maßnahmen zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie, sollen zudem auch Bedarfe und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dargestellt werden.
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