Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
1. Die Information zum Mitteleinsatz 2017 und 2018 sowie zu den bereits freigegebenen Mitteln 2019 wird zur Kenntnis genommen.
2. Die in der Vorlage beschriebene Verwendung der in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 eingestellten Mittel zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts wird beschlossen.
3. Die Mittel werden entsprechend der Tabelle 3 „Übersicht zum geplanten Mitteleinsatz 2019 und 2020“ eingesetzt. Für die Teilsummen 2 (700.000 € für das Haushaltsjahr 2019) und 3 (1.000.000 € für das Haushaltsjahr 2020) wird der noch bestehende Sperrvermerk aufgehoben, PSP-Element „Maßnahmen der Wohnungsbauförderung“ (1.100.52.2.0.01), Innenauftrag „Umsetzung Wohnungspolitsches Konzept“ (106452200001).
4. Während der Umsetzung ist eine erforderliche Verschiebung der Finanzmittel von +/- 20% zwischen den Kostenbausteinen A-D aufgrund von Mehr- oder Minderbedarfen einzelner Maßnahmen oder aufgrund von Beschlüssen möglich. Diese Verschiebung bedarf keiner gesonderten Beschlussfassung.
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Sachverhalt
1. Anlass und Grundlagen der Vorlage
Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat das Wohnungspolitische Konzept der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2015 (VI-DS-1475-NF-002 vom 28.10.2015) sowie die Fortschreibung der Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts (VI-DS-05276 vom 27.09.2018) beschlossen. Zur Umsetzung der darin festgelegten wohnungspolitischen Ziele wurde beschlossen, Finanzmittel in Höhe von jährlich 1.000.000 €, PSP-Element „Maßnahmen der Wohnungsbauförderung“ (1.100.52.2.0.01), Innenauftrag „Umsetzung Wohnungspolitsches Konzept“ (106452200001), Sachkonto 42711200, in die Haushaltsplanung einzustellen. Diese Haushaltsmittel, bzw. Teilsummen der Haushaltsmittel, wurden mit folgenden Beschlüssen freigegeben:
2017 und 2018
2019
Die Vorlage informiert über die Verwendung der Haushaltsmittel von jeweils 1.000.000 € in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 (siehe Tabelle 1) und stellt die geplante Verwendung in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 zur Umsetzung wohnungspolitischer Maßnahmen dar (siehe Tabelle 3). In Kapitel 4 werden die umgesetzten und geplanten wohnungspolitischen Maßnahmen im Einzelnen erläutert.
Die Abrechnung der Finanzmittel für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 wurde durch das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW), seit 01.04.2019 Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung (AWS), abgeschlossen. Für das Haushaltsjahr 2019 wurde eine Teilsumme in Höhe von 300.000 € durch einen Beschluss des Oberbürgermeisters vorzeitig freigegeben, um bereits begonnene und unaufschiebbare Maßnahmen im I. und II. Quartal 2019 weiterführen zu können (VI-DS-06545 vom 15.01.2019). Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau wurde in der Sitzung am 12.02.2019 über diesen Beschluss informiert.
Für die verbleibenden Mittel in Höhe von 700.000 € für 2019 und 1.000.000 € für 2020 ist dem Stadtrat ein Maßnahmenplan im II. Quartal 2019 vorzulegen (VI-DS-06545 vom 15.01.2019). Dies erfolgt nun im Rahmen dieser Vorlage. Alle in dieser Vorlage dargestellten begonnenen und geplanten Maßnahmen sind bereits als Instrumente und Maßnahmen im Wohnungspolitischen Konzept (VI-DS-05276 vom 27.09.2018) benannt und beschlossen worden.
2. Verwendung der Haushaltsmittel 2017 und 2018 zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts
Die Mittel der Haushaltsjahre 2017 und 2018 wurden entsprechend der o.g. Ratsbeschlüsse eingesetzt. Von den jeweils zur Verfügung stehenden 1.000.000 € konnten folgende Summen umgesetzt werden (siehe Tabelle 1):
2017
2018
Tabelle 1: Mitteileinsatz Haushaltsmittel Wohnungpolitisches Konzept 2017 und 2018 (Innenauftrag 106452200001)
50: SozA; 61: SPA; 64: ASW/AWS Zusätzlich zu den Haushaltsmitteln i.H.v. 1.000.000 € konnte für den Zeitraum 1. Oktober 2015 bis 31. Dezember 2017 eine Zuwendung in Höhe von 200.000 € für das Projekt A.2 „Aktivierung lokaler Eigentümer im Leipziger Osten“ akquiriert werden. Diese wurde in die Maßnahmen „AG Eigentümermoderation im Leipziger Osten (EiLO)“ und „Investitionsförderung des Sanierungsvorhabens Eisenbahnstraße 176/178“ aufgegliedert (siehe Tabelle 2). Es handelt sich dabei um Landesmittel des Freistaates Sachsen, die nur im Soziale Stadt Programmgebiet Leipziger Osten eingesetzt werden konnten und die durch einen kommunalen Eigenanteil in Höhe von 50.000 € (Anteil im Haushaltsjahr 2017: 20.000 €) komplettiert werden mussten. Diese Förderung wurde über den Innenauftrag 106400008000 „Modellprojekt Eigentümeraktivierung Leipziger Osten“ bewirtschaftet.
Tabelle 2: Mitteleinsatz der eingeworbenen Fördermittel 2017 (Innenauftrag 106400008000)
64: ASW/AWS
Im Folgenden wird die Umsetzung der Instrumente und Maßnahmen im Einzelnen beschrieben und ihre wohnungspolitische Wirkkraft bewertet. Eine ausführliche Erläuterung und Begründung der geplanten Aufwendungen im Einzelnen erfolgt in Kapitel 4. Dies beinhaltet auch die Maßnahmen und Instrumente, die in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 durchgeführt und 2019 und 2020 fortgesetzt werden.
Kostenbaustein A. Beratung zu kooperativem und bezahlbarem Wohnen und Bauen
A.1 Netzwerk Leipziger Freiheit
Das Netzwerk Leipziger Freiheit hat im März 2016 seine Arbeit als Informations-, Beratungs- und Vermittlungsplattform zur Vorbereitung und Umsetzung kooperativer Bau- und Wohnprojekte aufgenommen. Es besteht aus einer Koordinierungsstelle, die für die Steuerung des Gesamtprojektes, die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Beratung von politischen Akteuren und Verwaltungsgremien zuständig ist sowie acht Netzwerkpartnern. Aus ihnen speist sich der Pool an Konzept- und Fachberatern mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten (z.B. Architektur, Recht oder Finanzwesen).
Bis Ende 2018 wurden durch das Netzwerk Leipziger Freiheit 26 Wohnprojektinitiativen beraten. Etwa ein Viertel der Projekte befindet sich inzwischen in der Umsetzung; bei etwa der Hälfte besteht Aussicht auf Realisierung. Als Schwerpunkt hat sich die Beratung von Mietergemeinschaften, die Gebäude, in denen sie bereits zur Miete wohnen, von den Eigentümern erwerben, herauskristallisiert. Zudem gewann das Thema Neubau im kollektiven bzw. genossenschaftlichen Eigentum zunehmend an Bedeutung. Weiterhin begleitete das Netzwerk ein Konzeptverfahren der Stadt Leipzig und der LWB, bei dem zwei Grundstücke der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft im Erbbaurecht veräußert wurden. Die Koordinierungsstelle war zudem für die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema kooperatives Bauen und Wohnen und die Beratung von Politik und Verwaltung verantwortlich. Insbesondere im Haushaltsjahr 2018 konnte ein Großteil der verfügbaren Mittel verwendet werden. A.2 Aktivierung lokaler Eigentümer Leipziger Osten (EILO)
Die Aktivierung lokaler Eigentümer Leipziger Osten (EILO) wurde von März 2016 bis Dezember 2017 umgesetzt. Eine Arbeitsgemeinschaft von Architekten und Fachleuten der Immobilienwirtschaft, der AG Eigentümerberatung und Moderation Leipziger Osten (AG EiLO), baute eine Beratungsstruktur für Eigentümer auf, die ihre Gebäude an Mietergemeinschaften oder andere kooperative Baugruppen veräußern möchten. Die AG führte aufsuchende Beratungen durch, um Wohngebäude nachhaltig zu entwickeln, über Modelle der Veräußerung (z.B. Erbbaurecht oder Ausbauhäuser) zu informieren und zwischen den Akteuren zu vermitteln. Für dieses Modellprojekt wurden im Jahr 2016 Fördermittel des Freistaates Sachsen akquiriert, mit denen neben der Beratung ein Modellprojekt (Sanierungsvorhaben Eisenbahnstraße 176/178) gefördert werden konnte.
Bis Ende 2017 konnte ein Großteil der Fördermittel verwendet werden.
Nach Auslaufen der Landesförderung wurde die Eigentümerberatung aufgrund der positiven Erfahrungen und der teilweise langen Beratungsphasen im Haushaltsjahr 2018 auf die gesamtstädtische Ebene erweitert und unter dem Titel „Gesamtstädtische Eigentümerberatung und Moderation im Rahmen des Netzwerks Leipziger Freiheit“ in das Beraterbudget des Netzwerks Leipziger Freiheit integriert. Der Kostenbaustein „Investitionsförderung“ wurde nicht weitergeführt.
Kostenbaustein B. Vorbereitung von Wohnungsbauprojekten mit Marktakteuren
B.1 Ankauf von Flächen für Wohnungsbauprojekte
Die Mittel im Kostenbaustein B.1 „Ankauf von Flächen für Wohnungsbauprojekte“ wurden vollständig an das Liegenschaftsamt übertragen und für den Kauf eines Grundstücks in der Gemarkung Kleinzschocher verwendet (Nr. VI-DS-06519 vom 10.12.2018). Auf dem Grundstück Knauthainer Straße 12/14 soll eine Kindertagesstätte sowie sozialer Wohnungsbau entstehen.
B.2 Nachverdichtungskonzepte für Bestandssiedlungen
Kostenbaustein B.2 „Nachverdichtungskonzepte für Bestandssiedlungen" konnte nur in einem geringeren Umfang umgesetzt werden. So wurden gemeinsam mit den Wohnungsmarktakteuren und Grundstückseigentümern vor Ort Konzepte für die Standorte Dunckerviertel und Grünau WK 5.1. erarbeitet. Diese bilden die Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Gebiete. Eine weitere Konzeption für die kleine Großwohnsiedlung Großzschocher konnte nicht umgesetzt werden, da bei Teilen der örtlich ansässigen Wohnungsmarktakteure, mit denen das Konzept gemeinsam entwickelt werden sollte, nur eine geringe Kooperationsbereitschaft bestand.
B.3 Kampagne und Bündnis für kostengünstiges Bauen
Ziel der Kampagne und des Bündnisses für kostengünstiges Bauen war die Vernetzung und die Initiierung eines Erfahrungsaustauschs zu Möglichkeiten der Kostenreduzierung beim Neubau mit interessierten Wohnungsmarktakteuren in Leipzig. Daraus sollte ein lokales Bündnis entwickelt werden, das sich bspw. durch die Anpassung und Neuinterpretation von Bau- und Wohnstandards, intelligente Planungsansätze sowie die Definition duplizierbarer Vorgehensweisen zur Kostenreduktion auszeichnet.
Für den Kostenbaustein B.3 wurde der Sperrvermerk für die Mittel im Haushaltsjahr 2018 vom Stadtrat nicht aufgehoben (Nr. VI-DS-04464-ÄA-02 vom 20.09.2019). Aus diesem Grund wurde lediglich der Leistungsbaustein „Grundlagenermittlung“ vom Auftragnehmer erarbeitet. Die im Jahr 2018 eingestellten Mittel von 150.000 € wurden, gemäß des o.g. Stadtratsbeschlusses, in den Kostenbaustein C.4 transferiert. Kostenbaustein C. Besondere Bedarfsgruppen
C.1 Entwicklung und Erprobung besonderer Wohnformen für Wohnungslose
Das Modellprojekt "Unterbringung und niedrigschwellige soziale Betreuung von wohnungslosen Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen" hat im Mai 2016 die Arbeit aufgenommen. Mit der niedrigschwelligen sozialen Betreuung wurde der Träger Boot gGmbH beauftragt, der in der Arbeit mit psychisch kranken Menschen umfangreiche Erfahrungen hat. Der Träger betreut in den vom Sozialamt angemieteten Gewährleistungswohnungen bis zu fünf wohnungslose Menschen mit auffällig psychischen Beeinträchtigungen. Die Plätze werden regelmäßig ausgelastet.
C.2 Energieberatung für einkommensschwache Haushalte
Die Koordinierungsstelle für die Energieberatung einkommensschwacher Haushalte und Asylbewerber arbeitet seit Juli 2016. Beauftragt wurde der Mosaik Leipzig e.V., der bereits in der Migrationsberatung tätig ist. Aufgabe der Koordinierungsstelle ist die passgenaue Vermittlung individueller Energieberatung für einkommensschwache Haushalte durch die vorhandenen kostenfreien Angebote der Verbraucherzentrale und der Caritas. Dazu gehört auch die Organisation von Informationsveranstaltungen in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber, deren dezentrale Unterbringung bevorsteht. Diese Veranstaltungen werden in Kooperation mit den Einrichtungsbetreibern durchgeführt. Bei der Energieberatung von Flüchtlingen werden neben Sprachmittlern auch Muttersprachler eingesetzt, die zu den Grundlagen der Energieberatung unterwiesen wurden. Die Auswertungen der Betriebskostenabrechnungen von Wohnungen, die durch Flüchtlinge bewohnt werden, belegen das hohe Potential bei der Einsparung von Heizenergie und der Verminderung des Wasserverbrauchs.
C.3 Koordinierungsstelle Migration/ Integration
Die Entwicklung und Erprobung von Angeboten stadtteilorientierter Migrantenhilfe erfolgt mit dem Modellprojekt "Quartiersbezogene Unterstützung von Asylsuchenden und Anwohnern im Stadtteil - Stadtteilkoordinatoren Asyl in Grünau und Paunsdorf". In den beiden Stadtteilen wurden seit 2016 Beratungs- und Vernetzungs- sowie Koordinierungsangebote für Bewohner mit und ohne Migrationshintergrund geschaffen. Diese unterstützen die Öffnung der lokalen Netzwerk- und Beteiligungsstrukturen, erfassen die Bedarfe unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen und fördern die Kommunikation zwischen neuen und alteingesessenen Bewohnern. Damit wurde ein wichtiger Beitrag zur Integration von Migranten und zu einem gelingenden Miteinander aller Stadtteilbewohner geleistet.
C.4 Kommunales Förderprogramm Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen
Die Mittel von insgesamt 400.000 € im Kostenbaustein C.4 wurden im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2019 übertragen (VI-DS-06397 vom 12.12.2018). Verwendet werden die Mittel für eine pilothafte Förderung zum Neubau von Wohnungen für Haushalte ab fünf Personen. Der aktuell dringendste Bedarf bei der Wohnraumversorgung besteht für große, einkommensschwache Familien ab fünf Personen, die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder XII beziehen. Das Sozialamt kann diese Nachfrager nicht in jedem Fall zeitnah in kostenangemessenen Wohnraum vermitteln. Zeitgleich steigt die Anzahl der Familien, die eine neue kostenangemessene Wohnung suchen und auf Unterstützung durch das Sozialamt angewiesen sind. Mit dieser kommunalen Förderung soll insbesondere für diese Bedarfsgruppe neuer Wohnraum geschaffen werden. Dafür werden die Landesfördermittel der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (RL gMW) ergänzt und die Mietkostendifferenz zwischen den Angebotsmieten im geförderten Neubau (6,50 € nettokalt) und den angemessenen Mieten der Kosten der Unterkunft (KdU) finanziert.
C.5 Wohnungslosenhilfe weitere Projekte
Zur Umsetzung des Fachplans Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig 2018 - 2022 (VI-DS-06434 vom 06.11.2018) wurde im Haushaltsjahr 2018 aus den verfügbaren Mitteln ein gebrauchter Kleinbus erworben. Dieser soll als Hilfebus das Angebot der Straßensozialarbeit in den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende ergänzen. Weiterhin wurde aus den verfügbaren Mitteln eine Videoanlage für ein Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen finanziert.
Kostenbaustein D. Weiterentwicklung der Instrumente
Im Zuge der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts und gemäß Ratsbeschluss zum Wohnungspolitischen Konzept wird der Einsatz weiterer wohnungspolitischer Instrumente und Maßnahmen geprüft und ggf. vorbereitet. U.a. wurden daher in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 fachliche Expertisen zur Wirkung der Instrumente Absenkung der Kappungsgrenze, Einführung der Mietpreisbremse, Einsatz baurechtlicher Instrumente (z.B. Grobscreening für den Einsatz von sozialen Erhaltungssatzungen), Umsetzung der Wohnungsbauförderung gemäß Richtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum, zum Leipziger Mietspiegel und zur Bodenpolitik beauftragt. Weiterhin wurde durch den Zugriff auf die empirica Mietpreisdatenbank die Wohnungsmarktbeobachtung weitergeführt sowie die Durchführung der Kommunalen Bürgerumfrage (KBU) unterstützt.
Für eine nachfragegerechte Bereitstellung und Vorbereitung von Wohnbauflächen angesichts der prognostizierten Wohnungsnachfrageentwicklung wurden Grundlagen für einen neuen Stadtentwicklungsplan (STEP) Wohnbauflächen erarbeitet und damit ein Abgleich von Nachverdichtungspotentialen im Siedlungsbestand und der Neuinanspruchnahme von Wohnbauflächen vorgenommen. Zudem wurde in Kooperation mit der LWB eine Machbarkeitsstudie zur Sanierungsstrategie für das Kolonnadenviertel erarbeitet. Für die fachliche Begleitung der Konzeptverfahren zum kooperativen Bauen mit der LWB und für mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnungsbau auf städtischen Grundstücken im Erbbaurecht wurde jeweils ein externer Fachgutachter beauftragt.
Weiterhin wurden mit den Mitteln Fachveranstaltungen, wie die Akteurs- und Expertenworkshops zum Wohnungspolitischen Konzept, die jährliche Veranstaltung More for Less – Mehr Bauen mit weniger Geld oder die Strategiekonferenz Wohnungsnotfallhilfe durchgeführt.
3. Geplante Verwendung der Haushaltsmittel 2019 und 2020
Bei der Planung des Mitteleinsatzes für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 erarbeiteten die beteiligten Ämter (Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung, Stadtplanungsamt und Sozialamt) für die beschlossenen Haushaltsmittel eine Bedarfsermittlung. Dabei wurde geprüft, welche Instrumente sich bewährt haben und weitergeführt bzw. aufgrund ihrer besonderen Notwendigkeit und Wirksamkeit gestärkt werden sollen (insbesondere Kostenbausteine A. und C.) und bei welchen Instrumenten eine Anpassung bzw. Neuausrichtung notwendig ist (insbesondere Kostenbaustein B.).
Weiterhin wurde berücksichtigt, dass bei der Umsetzung ausreichend Handlungsspielraum für neue Maßnahmen und Instrumente bestehen muss. Damit soll die Wohnungspolitik der Stadt Leipzig in der Lage sein, auf aktuelle Entwicklungen und neuentstehende Bedarfe zu reagieren und – mit Blick auf die Fortschreibung und Aktualisierung der Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts – offen für neue Ansätze und Konzepte zu bleiben. Diese werden insbesondere mit Maßnahmen des Kostenbausteins D. entwickelt.
Die verfügbaren Haushaltsmittel lassen sich in drei Teilsummen untergliedern:
300.000 € für das Haushaltsjahr 2019 zur Fortführung bereits im Vorjahr begonnener wohnungspolitischer Maßnahmen und Instrumente. Der Sperrvermerk wurde bereits durch einen Beschluss der Dienstberatung des Oberbürgermeisters aufgehoben (Nr. VI-DS-06545, vom 15.01.2019).
700.000 € für das Haushaltsjahr 2019. Für diese Teilsumme besteht zurzeit ein Sperrvermerk, der mit dieser Beschlussvorlage aufgehoben werden soll.
1.000.000 € für das Haushaltsjahr 2020. Für diese Teilsumme besteht zurzeit ein Sperrvermerk, der mit dieser Beschlussvorlage aufgehoben werden soll.
Folgende Verwendung der Mittel für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 ist geplant (siehe Tabelle 3): Tabelle 3: Übersicht zum geplanten Mitteleinsatz 2019 und 2020 (Innenauftrag 106452200001)
50: SozA; 61: SPA; 64: ASW/AWS
4. Erläuterung und Begründung der geplanten Aufwendungen 2019 und 2020 im Einzelnen
Kostenbaustein A. Beratung zu kooperativem und bezahlbarem Wohnen und Bauen
A.1 Netzwerk Leipziger Freiheit
Aufgrund der großen Aufmerksamkeit für das Thema kooperatives Wohnen und Bauen und die zunehmende Inanspruchnahme der Beratungsangebote des Netzwerks Leipziger Freiheit soll der Kostenbaustein A1. Netzwerk Leipziger Freiheit in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 weitergeführt werden. Dafür wurden bereits Mittel i.H.v. 55.000 € vorfristig freigegeben (VI-DS-06545 vom 15.01.2019). Die Koordinierungsstelle ist 2019 und 2020 mit der Verstetigung der Netzwerkstrukturen, der Organisation der Beratungsangebote sowie der Öffentlichkeits- und Gremienarbeit beauftragt. So organisierte die Koordinierungsstelle am 06.03.2019 die Veranstaltung „Gemeinschaftliches Bauen und Wohnen: Was bringt´s der Stadt?“ im Grassi Museum für Angewandte Kunst oder bereitet aktuell das Heft Netzwerk Leipziger Freiheit – Initiative für kooperatives und bezahlbares Bauen und Wohnen in Leipzig der Blauen Reihe – Beiträge zur Stadtentwicklung vor, das im Frühjahr 2019 erscheinen wird.
Mit der Koordinierungsstelle sowie den Fachberatern des Netzwerk Leipziger Freiheit bestehen vertragliche Bindungen bis Dezember 2020 (unter Haushaltsvorbehalt). Mit der Aufhebung des Sperrvermerks werden die Mittel unmittelbar freigegeben und die Arbeit des Netzwerks nahtlos weitergeführt. Eine Unterbrechung der Tätigkeit des Netzwerks Leipziger Freiheit würde die Realisierung von kooperativen Bauprojekten, die derzeit vorbereitet und begleitet werden, verzögern bzw. gefährden. Kontinuität und Planungssicherheit sind für die Planungs- und Gruppenprozesse dringend erforderlich. Zudem sind die Zeitfenster für den Erwerb von Liegenschaften aufgrund der angespannten Marktsituation inzwischen sehr kurz. Die Weiterführung der begonnenen Beratungsprozesse des Netzwerks ist daher dringend geboten und unaufschiebbar.
Kostenbaustein B. Vorbereitung von Wohnungsbauprojekten mit Marktakteuren
B.1 Ankauf von Flächen für Wohnungsbauprojekte
Das Liegenschaftsamt ist für den strategischen Ankauf von Flächen sowie die Ausübung von Vorkaufsrechten zuständig. Angekauft werden u.a. Flächen, die sich für den sozialen Wohnungsneubau, eine kombinierte Nutzung als Standort für soziale Infrastruktur und sozialen Wohnungsneubau oder zur Arrondierung von Standorten für Modellvorhaben des sozialen und/oder kostengünstigen Neubaus eignen. Handelt es sich um Grundstücke im Eigentum des Bundes, werden von der zuständigen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus darüber hinaus Kaufpreisabschläge gewährt.
Mittel der Haushaltsjahre 2019 und 2020 werden anteilig für den Ankauf von Flächen für Wohnungsbauprojekte verwendet. Die Freigabe der Mittel erfolgt mit der vorliegenden Vorlage. Zum Ankauf einzelner Flächen wird dem Grundstücksverkehrsausschuss eine gesonderte Vorlage zum Beschluss vorgelegt. Damit erfolgt auch eine Übertragung in den Finanzhaushalt (überplanmäßige Auszahlung beim Liegenschaftsamt, Deckung aus den Ansätzen des Ergebnishaushalts für das Wohnungspolitische Konzept, AWS).
B.2 Entwicklung von Wohnbauflächen in Erweiterungsgebieten
Entsprechend der Diskussion in der DB OBM zur Vorlage „Integriertes Handlungskonzept (Entwicklungskonzept nach § 171e BauGB) Soziale Stadt Paunsdorf „ (VI-DS-05014) am 06.03.2018 wurde in Vorbereitung der Entwicklung der Wohnbaufläche Kiebitzmark II, östlich von Paunsdorf, die sich zu Teilen in städtischem Eigentum befindet, eine Untersuchung der Sozialverträglichkeit der Standortentwicklung beauftragt. Ziel der Untersuchung ist es, Auswirkungen einer Standortentwicklung auf die Sozialstruktur der benachbarten Wohnquartiere zu erfassen und Rückschlüsse für Vorgaben bei der Entwicklung des Standortes abzuleiten. In die Untersuchungen werden die weiteren Flächeneigentümer eingebunden. Die Mittel wurden bereits vorfristig freigegeben (VI-DS-06545 vom 15.01.2019).[3]
B.3 Nachverdichtungskonzepte für Bestandssiedlungen
Für einzelne Stadtquartiere mit Wohnungsbeständen aus den 1960/1970er Jahren bzw. in Plattenbauweise besteht einerseits Bedarf ´zur nachfragegerechten Weiterentwicklung und andererseits große Potenziale zur Nachverdichtung und damit zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Die Weiterentwicklung und Nachverdichtung bedarf konzeptioneller Unterstützung und enger Kooperation mit den Wohnungseigentümern und der Bewohnerschaft. Für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 ist vorgesehen, den Fokus auf die Weiterentwicklung der kleineren Großwohnsiedlungen zu legen. Grundlage dafür ist die Studie Leipzigs kleinere Großwohnsiedlungen im Blick, die das Helmholtz Zentrum für Umweltforschung (UfZ) 2018 veröffentlicht hat. Neben der Ermittlung von Potenzialen und Hemmnissen in den 13 darin aufgeführten Gebieten soll in einem zweiten Schritt für einen Stadtteil in Kooperation mit den lokalen Wohnungsbauunternehmen ein Konzept zur Weiterentwicklung und Nachverdichtung erarbeitet werden. Auf Grundlage einer konkreten Bewertung der wohnungswirtschaftlichen Potenziale ist davon auszugehen, dass die Kooperationsbereitschaft der Wohnungsmarktakteure steigt.
B.4 Umsetzung Konzeptverfahren
Der Stadtrat hat die Durchführung von Konzeptverfahren zur Bestellung von Erbbaurechten für den mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnungsbau auf städtischen Grundstücken beschlossen (VI-DS-05799 vom 01.10.2018). Das erste Verfahren für drei städtische Grundstücke wurde von November 2018 bis Februar 2019 vom Liegenschaftsamt der Stadt Leipzig durchgeführt. Für die fachliche Begleitung des Konzeptverfahrens und die Vorbereitung der Juryentscheidung wurde ein externer Fachgutachter beauftragt. Die Mittel wurden bereits vorfristig freigegeben (VI-DS-06545 vom 15.01.2019). Aktuell verhandelt das Liegenschaftsamt mit den Bewerbern mit dem jeweils besten Konzept die Erbbaurechtsverträge.
Zurzeit ist gemäß Beschluss des Grundstücksverkehrsausschusses ein weiteres Konzeptverfahren zur Bereitstellung von städtischen Grundstücken für belegungs- und mietpreisgebundenen Mietwohnungsbau in Vorbereitung. Zudem befindet sich eine weitere Beschlussvorlage für die Durchführung von Konzeptverfahren für kooperative Bau- und Wohngruppen im Verfahren.
Nachdem das Instrument Umsetzung Konzeptverfahren in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 unter Kostenbaustein D. erprobt wurde, konnte aus den Erfahrungen der Umsetzung ein Regelverfahren implementiert werden. Dies soll als Kostenbaustein B.4 in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 umgesetzt werden. Aufgrund des wachsenden Drucks auf dem städtischen Wohnungsmarkt und der aktuellen Bodenwertsteigerungen im gesamten Leipziger Stadtgebiet, die sich steigernd auf die Errechnung des Erbauzinses und damit auf die Wirtschaftlichkeit von mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnungsbau auswirkt, ist die Durchführung der nächsten Konzeptverfahren, begleitet durch externe Fachgutachter, dringend geboten und unaufschiebbar.
B.5 Serielles und modulares Bauen
Bei Wohnungsneubauprojekten lässt sich bundesweit ein kontinuierlicher Anstieg der Baupreise feststellen. Dies ist unter anderem auf die hohe Auslastung von Bauunternehmen, steigende Energie- und Rohstoffpreise und wachsende Anforderungen an die Gebäude (z.B. durch die Energieeinsparverordnung) zurückzuführen. Diese hohen Baukosten stehen zunehmend im Konflikt mit der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Neubau, da Angebotsmieten im unteren und mittleren Preissegment dadurch unrentabel werden. Zudem wird dieser Konflikt bei Projekten zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum deutlich: Die Richtlinie gebundener Mietwohnraum des Freistaats Sachsen (RL gMW) gibt im Neubau eine Baukostenobergrenze von 2.200 €/qm vor, die mit konventionellen Bautechniken kaum noch eingehalten werden kann.
In Kooperation mit Wohnungsunternehmen sollen im Rahmen eines Modellprojekts innovative Ansätze des Neubaus mehrgeschossiger Wohnbauten in serieller und modularer Bauweise erprobt werden. Mit dieser Bauweise können Kosten- und Zeitvorteile erzielt werden. Zudem lassen sich präfabrizierte Bautypen auf verschiedenen Standorten umsetzen und somit kostengünstig skalieren. Vorbild für ein Leipziger Pilotprojekt kann die Rahmenvereinbarung für serielles und modulares Bauen des GdW darstellen. Um trotz steigender Baukosten den Neubau von bezahlbarem Wohnraum weiterhin zu gewährleisten, ist die Entwicklung eines Pilotprojektes zum kostengünstigen Bauen dringend geboten und unaufschiebbar.
Kostenbaustein C. Besondere Bedarfsgruppen
C.1 Leipzig Obdach Plus (LOP) - Ausweitung besonderer Wohnformen für Wohnungslose
Für das Modellprojekt "Unterbringung und niedrigschwellige soziale Betreuung von wohnungslosen Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen" werden seit Mai 2016 Mittel zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts bereitgestellt. Nach Etablierung des Projekts mit fünf Plätzen zeigte sich, dass die soziale Betreuung in der Unterbringung von den Betroffenen angenommen und eine Erweiterung der Kapazitäten nötig wird. Für eine geplante Verdopplung der Plätze wurden zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 55.000 € im Budget des Sozialamtes jeweils in 2019 und 2020 planmäßig veranschlagt.
Die Weiterführung der laufenden Maßnahme ist notwendig, um dem Bedarf des Personenkreises – wohnungslose Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen – auf Betreuung und adäquate Unterbringung gerecht zu werden. Dafür wurden bereits Mittel i.H.v. 55.000 € vorfristig freigegeben (VI-DS-06545 vom 15.01.2019).
C.2 Energieberatung für einkommensschwache Haushalte
Für die Koordinierungsstelle für die Energieberatung einkommensschwacher Haushalte und Asylbewerber werden seit Juli 2016 Mittel zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts bereitgestellt. Die Auswertungen der Betriebskostenabrechnungen von Wohnungen, die durch Flüchtlinge bewohnt werden, belegen, dass hohes Potential bei der Einsparung von Heizenergie und der Verminderung des Wasserverbrauchs besteht. Haushalte, die Grundsicherung beziehen, haben häufig keine oder mangelhafte Kompetenzen, ihren Stromverbrauch zu beeinflussen oder sich selbst Beratungsangebote wie den Stromsparcheck oder die Angebote der Verbraucherzentrale zu erschließen, daher ist die Weiterführung dieses Projekts dringend geboten. Dafür wurden bereits Mittel i.H.v. 55.000 € vorfristig freigegeben (VI-DS-06545 vom 15.01.2019).
C.3 Koordinierungsstelle Migration/ Integration
Für das Modellprojekt „Quartiersbezogene Unterstützung von Asylsuchenden und Anwohnern im Stadtteil - Stadtteilkoordinatoren Asyl in Grünau und Paunsdorf" werden in den beiden Stadtteilen seit 2016 Mittel für Beratungs- und Vernetzungs- sowie Koordinierungsangebote für Bewohner mit und ohne Migrationshintergrund bereitgestellt. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Integration von Migranten und zu einem gelingenden Miteinander aller Stadtteilbewohner geleistet.
Die stadtteilorientierte Migrantenhilfe ist in Grünau und Paunsdorf jeweils als separates Modellprojekt gestartet. Zum Jahr 2019 wurden die Aufgaben der stadtteilorientierten Migrantenhilfe in Grünau in das Leistungsbild des ansässigen Quartiersmanagements integriert. Damit wird das Thema Zusammenhalt und Integration noch enger mit der Koordinierungs- und Netzwerkarbeit in der Nachbarschaft verknüpft. Darüber hinaus wurden in Grünau zusätzliche Hilfsangebote zur sozialen und gesellschaftlichen Stärkung der Altersgruppe der unter 27-Jährigen geschaffen. Damit soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, da diese Zielgruppe mit den bisherigen Ansätzen kaum zu erreichen war.
Für diese Maßnahmen wurden bereits Mittel i.H.v. 55.000 € vorfristig freigegeben (VI-DS-06545 vom 15.01.2019). Zur Weiterfinanzierung der Maßnahme C.3 wurde, über die Mittel zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts hinaus, die Möglichkeit einer Förderung über die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Gewährung einer Pauschale für soziale Zwecke (SächssKomPauschVO) geprüft: Eine Förderung der stadtteilorientierten Migrantenarbeit über die SächsKommPauschVO ist ausgeschlossen, da in den Projekten direkte soziale Beratungsaufgaben – sowohl für die einheimische Bevölkerung, als auch migrantische Bewohner – übernommen werden; ggf. erfolgt eine Verweisberatung an weitere soziale Stellen des Gesamthilfesystems der Stadt Leipzig. Weiterhin müssen die übernommenen Aufgaben (Netzwerkarbeit, Projektkonzeption und -mittelbeantragung etc.) von den beauftragten Projektträgern vollständig eigenständig und selbstorganisiert gesteuert werden. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt am Standort jeweils solitär. Demgegenüber können kommunale Integrationskoordinatoren, die über die KommPauschVO gefördert werden können, nur Assistenz- und Unterstützungsaufgaben bei bestehenden Beratungsangeboten (z.B. Migrationsberatungsstellen) wahrnehmen. Sie können/dürfen nicht eigenständig eingesetzt werden.
Um die erfolgreiche Integrationsarbeit in den beiden Stadtteilen, deren Anteil an Haushalten mit Migrationshintergrund, in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist, nicht zu gefährden, ist eine Weiterführung der Koordinierungsstellen aus Haushaltsmitteln zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts unabdingbar.
C.4 Wohnungsnotfallhilfe
Zur Umsetzung des Fachplans Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig 2018 - 2022 (VI-DS-06434 vom 06.11.2018) werden in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 Sach- und Personalkosten des Hilfebus, der das Angebot der Straßensozialarbeit in den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende ergänzt, finanziert. Weiterhin soll eine Unterbringung für Wohnungslose mit Hund geschaffen werden, um dem Bedarf auf Betreuung und adäquate Unterbringung für diese Personengruppe gerecht zu werden. Um das strategische Ziel „Leipzig schafft soziale Stabilität“ mit den Handlungsschwerpunkten „Chancengleichheit in der inklusiven Stadt“ sowie „Sichere Stadt“ im Rahmen der Wohnungsnotfallhilfe umzusetzen, ist eine Aufhebung des Sperrvermerks dringend geboten und unaufschiebbar.
C.5 Wohnraumversorgung von Haushalten mit Marktzugangsschwierigkeiten
Aufgrund der Verknappung von Wohnraum im preisgünstigen Segment haben es Haushalte mit Marktzugangsschwierigkeiten (z.B. Wohnungslose, Suchtkranke, Haftentlassene oder Geflüchtete) besonders schwer, adäquaten Wohnraum in Leipzig zu finden. Diese Thematik wurde u.a. auf dem Akteurs- und Expertenworkshop zum Wohnungspolitischen Konzept im September 2018 diskutiert. Zur Unterstützung der Wohnraumversorgung dieser Haushalte wurde mit dem Fachplan Wohnungsnotfallhilfe 2018 – 2022 (VI-DS-06434) im Handlungsfeld „Nachsorge / Nachbetreuung“ beschlossen, Anreize für Vermieter zur Neuanmietung von Wohnungen für Haushalte mit Marktzugangsschwierigkeiten und Betreuungsbedarf nach § 67 SGB XII zu schaffen (z.B. befristete Mietsicherheit, Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen und Nachsorge durch Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII). Das Vorgehen wird mit einer entsprechenden Beschlussvorlage konkretisiert.
Zudem soll im Rahmen eines Modellprojektes eine Koordinierungsstelle zur Wohnraumakquise für Haushalte mit Marktzugangsschwierigkeiten aufgebaut werden. Diese soll zwischen Wohnungseigentümern, der Verwaltung und Wohnungssuchenden vermitteln und bei der Anbahnung von Mietverträgen unterstützen.
Kostenbaustein D. Weiterentwicklung der Instrumente
Im Zuge der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts und gemäß Ratsbeschluss zum Wohnungspolitischen Konzept wird der Einsatz weiterer wohnungspolitischer Instrumente und Maßnahmen geprüft und vorbereitet. U.a. werden zurzeit fachliche Expertisen und vorbereitende Untersuchungen zur den Instrumenten Soziale Erhaltungssatzung (Detailscreening und Vorbereitung von Satzungsbeschlüssen) sowie zur Zweckentfremdung von Wohnraum und Zweckentfremdungsverboten erarbeitet. Weiterhin wurde im Februar 2019 die Veranstaltung Leipziger Wohnforum – Kommunale Strategien für mehr bezahlbaren Wohnraum im Grassi Museum für Angewandte Kunst durchgeführt. Die Mittel für diese Maßnahmen wurden bereits vorfristig freigegeben (VI-DS-06545 vom 15.01.2019).
Im Hinblick auf die Evaluierung und ggf. Fortschreibung der Eigentümerziele der LWB soll eine Teilevaluierung der sozialen Wohnraumversorgung in Leipzig beauftragt werden. Zudem sind fachliche Expertisen und ggf. Modellprojekte zu den Themenfeldern Bodenpolitik, Vorbereitung eines kommunalen Wohnungsbauförderprogramms, Kooperation mit den kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen, Mobilisierung von nachbarschaftlichen Pflege(hilfs)leistungen im Quartier, Förderung neuer Trägermodelle der Wohnungswirtschaft sowie eine Studie zur Gegenüberstellung von Objekt- und Subjektförderung zur sozialen Wohnraumversorgung in Vorbereitung. Mit dem Zugriff auf die empirica Mietpreisdatenbank soll die Wohnungsmarktbeobachtung weitergeführt sowie die Durchführung der Kommunalen Bürgerumfrage (KBU) weiterhin unterstützt werden. Weiterhin sollen mit den Mitteln Fachveranstaltungen, wie die Akteurs- und Expertenworkshops zum Wohnungspolitischen Konzept, die jährliche Veranstaltung More for Less – Mehr Bauen mit weniger Geld und ggf. weitere Fachtagungen durchgeführt werden.
5. Folgen bei Nichtbeschluss
Bei einem Nichtbeschluss der Vorlage verliert die Stadt Leipzig wesentliche Steuerungs- und Gestaltungsspielräume in der Wohnungspolitik. Bei der aktuellen Entwicklung steigender Miet-, Immobilien- und Bodenpreise sowie der zunehmenden Reduzierung des Wohnraumangebots im bezahlbaren und preisgünstigen Segment ist eine Freigabe der Haushaltsmittel zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts daher zwingend notwendig und unaufschiebbar.
Mit der Freigabe von Haushaltsmitteln zur Weiterführung wohnungspolitischer Maßnahmen nach § 78 (1) SächsGemO (VI-DS-06545 vom 15.01.2019) in Höhe von 300 T€ wurden in der Teilsumme 1 mehrere Maßnahmen zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts im Haushaltsjahr begonnen. Die bisherigen Erfolge und die Wirksamkeit dieser Wohnungspolitischen Maßnahmen sind gefährdet, sofern diese über das II. Quartal 2019 hinaus nicht weiter finanziert werden können. Dies würde insbesondere im Handlungsschwerpunkt A. das Netzwerk Leipziger Freiheit und im Handlungsschwerpunkt C. die Energieberatung für einkommensschwache Haushalte, die Koordinierungsstellen für Migration/Integration in den Stadtteilen Grünau und Paunsdorf und das Modellprojekt Unterbringung und niedrigschwellige soziale Betreuung von wohnungslosen Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen betreffen. Zudem könnte im Handlungsfeld D. ein bereits beauftragtes Fachgutachten zur Weiterentwicklung der Wohnungspolitischen Instrumente zum Themenfeld Zweckentfremdung (VI-A-05427) nicht fertiggestellt werden.
Anlagen:
[1] PSP-Element „Strategischer Grunderwerb wachsende Stadt, 7.0001689.700 [2] PSP-Element „Maßnahmen zur Wohnungsbauförderung, 7.0001586.740 [3] Im Beschluss VI-DS-06545 „Freigabe zur Weiterführung wohnungspolitischer Maßnahmen nach § 78 (1) SächsGemO“ der Dienstberatung des Oberbürgermeisters vom 15.01.2019 wurde die Maßnahme B.2 noch unter Punkt B.1 geführt. Grund für diese Verschiebung ist die nachträgliche Wiederaufnahme der Maßnahme „Ankauf von Flächen für Wohnungsbauprojekte“ (jetzt B.1) in das Handlungskonzept für 2019 und 2020.
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