Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag: Die Verwaltung unterbreitet folgenden Alternativvorschlag:
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Die Vorlage ist nicht eilbedürftig.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Die Vorlage ist öffentlich.
III. Strategische Ziele
Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit liegt ein Schwerpunkt der Arbeit der Stadtverwaltung auf der Schaffung positiver Rahmenbedingungen für qualifizierte Arbeitsplätze. Bei Umsetzung des hier genannten Alternativvorschlages wird ein Beitrag dazu gewährleistet.
Darüber hinaus kann das Schaffen guter Rahmenbedingungen für qualifizierte und damit leistungsgerecht entlohnte Arbeit auch der Schaffung sozialer Stabilität dienen. Arbeit dient dann als Stabilitätsanker und ermöglicht eine Chance auf gleiche und gerechte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
IV. Sachverhalt1. Begründung Alternativvorschlag
zu Beschlussvorschlag 1: Voraussetzung für die Einstellung von Beschäftigten ist eine im Stellenplan ausgewiesene und zur Besetzung freie Stelle. Sofern eine solche Stelle zur Verfügung steht, ist sie nach dem Prinzip der Bestenauslese (Art. 33 GG) unter Berücksichtigung der jeweiligen Stellenanforderungen zu besetzen. Neben den fachlichen und persönlichen Voraussetzungen müssen geeignete Bewerber auch die für die Besetzung der Stelle erforderlichen Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen.
Die Bestenauslese erfolgt grundsätzlich in einem Auswahlverfahren, dem sich auch die in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Beschäftigten stellen müssen. Eine direkte Übernahme in eine Festanstellung allein aufgrund einer während der Maßnahme gezeigten Eignung scheidet daher aus.
Um die Chancen für eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt (insbesondere für die Stadtverwaltung Leipzig) zu verbessern, ist vorgesehen, die Teilnehmer/-innen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen im Rahmen des neuen Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16 i SGB II) zu qualifizieren. Die gesetzlichen Regelungen ermöglichen erstmalig eine berufsbegleitende Weiterbildung während der Beschäftigungslaufzeit. Über dieses Instrument wurden im Jahr 2019 im Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) 174 sozialversicherungspflichtige tariflich entlohnte Stellen eingerichtet. Die Laufzeiten betragen überwiegend fünf Jahre. Die Qualifizierung soll sich an individuellen Voraussetzungen und Potentialen sowie an künftigen Personalbedarfen insbesondere der Stadtverwaltung ausrichten. Zur Umsetzung dieses Vorhabens wird derzeit gemeinsam mit dem KEE ein Personalentwicklungskonzept erarbeitet.
Es ist dafür beabsichtigt, potentiell geeignete Stellen in der Stadtverwaltung zu sichten (Vorbereitungen hierzu laufen bereits), die Anforderungen an die Qualifikation künftiger Bewerber/-innen zu erheben und die Beschäftigten in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen entsprechend zielgerichtet zu qualifizieren. Damit werden deren Chancen für eine Anschlussbeschäftigung deutlich verbessert. Es kann sich dabei um abschlussorientierte Weiterbildungen, Umschulungen, Ausbildungen oder flankierende fachspezifische Zertifikate handeln. Alle Qualifizierungsarten und Formen der Weiterbildung werden vom Jobcenter auf Antrag bis zu einer Maximalsumme gefördert.
Handlungsgrundlage soll ein mit den Teilnehmerinnen/Teilnehmern erarbeiteter individueller Qualifizierungs- und Personalentwicklungsplan sein, dessen erfolgreiche Umsetzung natürlich immer auch die Bereitschaft der Beschäftigten zur aktiven Mitwirkung voraussetzt.
Mit einzelnen Eigenbetrieben (Stadtreinigung und SEB, perspektivisch auch VKKJ) ist der KEE ebenfalls zu diesem Vorhaben im Gespräch, so dass sich ein noch breiteres Aufgabenspektrum für die Erarbeitung und Umsetzung von Qualifizierungskonzepten bietet.
Sofern grundlegende formale Qualifikationen der Teilnehmer/-innen für eine Beschäftigung in der Stadtverwaltung (bzw. einem Eigenbetrieb) nicht vorliegen, soll ein individuelles Förderkonzept für die Teilnehmer/-innen erarbeitet und umgesetzt werden, dass auf eine Integration in der freien Wirtschaft gerichtet ist.
Exkurs: Das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in der Leipziger Praxis
Mit dem Instrument nach § 16i SGB II wurde eine neue Möglichkeit der Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit geschaffen. Die Regelung wurde mit der Verabschiedung des Teilhabechancengesetzes implementiert und trat am 01.01.2019 in Kraft. Gegenstand des Instrumentes ist die öffentliche Förderung der Anstellung von erwerbsfähigen Beziehenden von Leistungen nach dem SGB II für eine Dauer von höchstens fünf Jahren.
Arbeitgeber erhalten neben Lohnkostenzuschüssen auch bis zu 3.000 € pro Person als Zuschuss für Weiterbildungskosten. Ein neben einem initialen Coaching zentraler Ansatzpunkt des Instrumentes ist die Qualifizierung der angestellten Personen zur späteren Anstellung außerhalb geförderter Stellen. Hierzu führt der KEE Qualifizierungsgespräche mit den Arbeitnehmenden. Dabei wird die vorhandene Qualifizierung ebenso betrachtet wie etwa auch weitere beschäftigungsrelevante Sachverhalte (z. B. Besitz eines Führerscheins).
Im Rahmen des Instrumentes wurden im KEE 174 förderbare Stellen eingerichtet (vgl. VI-DS-06265). Gegenwärtig sind hiervon 130 Stellen besetzt. Nachfolgend sollen zwei Beispiele die Nutzung des Instrumentes in der Stadtverwaltung darstellen.
Beispiel 1. Zwei Beschäftigte sind seit 25.03.2019 im Standesamt der Stadt Leipzig über den KEE im Rahmen des Förderinstrumentes § 16 i SGB II beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis mit dem KEE endet am 31.12.2023 (Förderhöchstdauer von fünf Jahren ist dann ausgeschöpft). Mit der Sachgebietsleiterin des Standesamtes wurde die Möglichkeit besprochen, die Beschäftigten so weiterzubilden, dass sie die geforderte Qualifikation für eine Einstellung in ein Arbeitsverhältnis erfüllen.
Als geeignetes Mittel zur Umsetzung dieses Ziels wurde der Angestelltenlehrgang 1 sowie die betriebliche Erprobung in der Stadtverwaltung erörtert. In den weiteren persönlichen Gesprächen mit den Arbeitnehmende wurden die Voraussetzungen, die Bereitschaft und Motivation sowie die Notwendigkeit für den Angestelltenlehrgang 1 der zwei Arbeitnehmenden geprüft sowie die weiteren Schritte in Abstimmung mit der Sachgebietsleiterin Standesamt und den zwei Arbeitnehmenden geplant: 1.) Angestelltenlehrgang von 08/2019 bis 10/2021; 2.) betriebliche Erprobung in der Stadtverwaltung während und/oder nach dem Lehrgang; 3.) Einstellung unmittelbar nach dem abgeschlossenen Lehrgang bei erfolgreichem Auswahlverfahren (vorfristiger Ausstieg aus § 16i); 4.) Bewerbung auf andere Stelle in Stadt (oder Privatwirtschaft) nach absolviertem Lehrgang; 5.) Absolventenmanagement durch den KEE spätestens ein Jahr vor Förderende.
Beispiel 2. Eine arbeitnehmende Person ist seit dem 01.04.2019 im Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe (SEB) als „Assistent/-in in Wohnstätten“ im Rahmen des Förderinstrumentes § 16 i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ über den KEE beschäftigt. Das Ende der Beschäftigung ist am 31.12.2020. Das Ziel des Projektes ist es, die arbeitnehmende Person auf den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Dafür stehen verschiedene Mittel, wie die Übernahme von notwendigen Qualifizierungskosten in Höhe von 3000 € durch das Jobcenter Leipzig und praktische Erprobungen bis zu acht Wochen (auch mehrfach) zur Verfügung. Die Arbeitserprobung kann in verschiedenen sozialen Einrichtung erfolgen. In den ersten Gesprächen mit der arbeitnehmenden Person wurden mögliche Berufsziele besprochen. Gern würde sie ihre aktuelle Arbeit in der SEB im Anschluss an die Förderung als feste Mitarbeitende fortsetzen. Dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Zum einen muss natürlich der Bedarf einer Arbeitskraft im SEB bestehen. Und zum anderen muss die arbeitnehmende Person die dafür notwendigen Qualifikationen mitbringen. Diese möchte sie sich während der Beschäftigung durch eine Arbeitserprobung in einer der Einrichtung des SEB und eine entsprechende Qualifikation als Alltagsbegleiter/-in aneignen.
zu Beschlussvorschlag 2: Eine Berichterstattung, inwieweit Beschäftigte in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in der Vergangenheit in reguläre Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadtverwaltung übernommen wurden, ist für zurückliegende Zeiträume nicht möglich, da entsprechende Daten nicht erhoben wurden. Für 2019 und die Folgejahre kann dem Stadtrat jährlich über den Stand der Umsetzung des Konzepts und die realisierten Stellenbesetzungen berichtet werden.
2. Realisierungs- / Zeithorizont
Es ist beabsichtigt, das Personalentwicklungskonzept im Jahr 2019 zu erarbeiten. Die Umsetzung erfolgt im Verlauf der jeweiligen arbeitsmarktpolitischen Maßnahme und ist von deren Dauer und den im Einzelfall durchzuführenden Qualifizierungen abhängig. Die Laufzeiten der Beschäftigungsmaßnahmen „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ betragen überwiegend fünf Jahre; Start für die Nutzung dieses Förderinstruments war Anfang 2019.
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