Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den 9. Nachtrag zum Mietvertrag vom 15.06./23.08.1993 nebst seinem 1. Nachtrag vom 02.08.1995, 2. Nachtrag vom 19.10.2000, 3. Nachtrag vom 16.12.2008/14.01.2009, 4. Nachtrag vom 12.03./24.03.2012, 5. Nachtrag vom 09.06./23.06.2009, 6. Nachtrag vom 24.03./31.03.2010, 7. Nachtrag vom 18.06./22.06.2012 und 8. Nachtrag vom 20.11./02.12.2014 zur Verlängerung der Laufzeit des Mietvertrages Friedrich-Ebert-Straße 19a abzuschließen.
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Es gibt keine Alternative; siehe Ausführung in der Begründung unter Punkt 2.1 und Punkt 2.2.
1. Nichtöffentlichkeits- und EilbedürftigkeitsbegründungDie Anlage in Form des 9. Nachtrages zum Mietvertrag enthält Geschäftsgeheimnisse des Vertragspartners, die dazu geeignet sind, im Falle des Bekanntwerdens zu wirtschaftlichen Nachteilen zu führen. Darüber hinaus hat der Vertragspartner selbst einen Anspruch auf Vertrauensschutz bezüglich seiner wirtschaftlichen Grundlagen. 2. Sachverhalt2.1. AnlassDie Stadt Leipzig hat mit dem Vermieter des Objektes Friedrich-Ebert-Straße 19a am 15.06./23.08.1993 einen Mietvertrag für die Unterbringung von Organisationseinheiten des Gesundheitsamtes abgeschlossen. Weitere Bereiche des Gesundheitsamtes sind u.a. im benachbarten Eigentumsobjekt Gustav-Mahler-Str. 3 untergebracht. Somit bilden beide Objekte einen zentralen Standort für das Gesundheitsamt. Das derzeitige Mietverhältnis für das Objekt Friedrich-Ebert-Straße 19a endet am 31.12.2019. Um die weitere Unterbringung des Gesundheitsamtes über diesen Zeitraum hinaus am Standort abzusichern, erfolgten Abstimmungen mit dem Vermieter hinsichtlich einer weiteren langfristigen Anmietung. In diesem Zusammenhang informierte jedoch der Vermieter, dass derzeit noch Prüfungen erfolgen, ob an dieser Immobilie festgehalten wird. Dieser Entscheidungsprozess dauert derzeit noch an. Auf Grund dessen bietet der Vermieter vorerst bis zur Entscheidungsfindung, eine Verlängerung des Mietverhältnisses um 1 Jahr fest an. 2.2. Strategisches ZielDas Mietverhältnis Friedrich-Ebert-Straße 19a endet derzeit zum 31.12.2019. Das Objekt muss an den Vermieter frist- und vertragsgerecht zurückzugeben werden. Es stehen keine alternativen Räumlichkeiten zur Verfügung. Das Mietverhältnis muss somit bis zum 31.12.2020 verlängert werden. Bedingt durch die Unterbringung des größten Teils des Gesundheitsamtes im Eigentumsobjekt Gustav-Mahler-Str. 3, wurde für die Teilbereiche im Objekt Friedrich-Ebert-Straße 19a in Abstimmung mit dem Fachamt bereits in 2018 nach Alternativen in unmittelbarer Nähe gesucht. Die Varianten wurden mit dem Fachamt abgestimmt. Gemeinsam wurde eine Vorzugsvariante gefunden, aufgrund der kurzfristigen Mietvertragsverlängerung des Vormieters kann diese Variante zum benötigten Termin nicht umgesetzt werden. Somit steht vorerst kein Ersatzobjekt zur Verfügung. Aus den zuvor genannten Gründen war es erforderlich, mit dem Eigentümer der Friedrich-Ebert-Str. 19a in Verhandlungen zu treten, um eine Mietvertragsverlängerung über einen Zeitraum von 12 Monaten bis zum 31.12.2020 zu erreichen. Eine Anmietvorlage zu einem Alternativstandort wird zu gegebener Zeit eingebracht. 2.3. Operative UmsetzungIm Ergebnis der Abstimmungen mit dem Vermieter liegt der Stadt Leipzig ein Entwurf eines 9. Nachtrages hinsichtlich einer Verlängerung der Laufzeit des Mietverhältnisses über den 31.12.2019 hinaus um 1 Jahr vor. Das Mietverhältnis endet somit am 31.12.2020, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die übrigen Vertragsbedingungen bleiben unverändert. Aktuelle Eckpunkte des bestehenden Mietvertrages nebst seinen Nachträgen: Mietfläche: 1.961,72 m² Stellplätze 14 Stück Mietvertragsende: 31.12.2019 Mietzins (Haupt- und Nebennutzfläche): 11.009,12 €/Monat Mietzins Stellplätze: 357,90 €/Monat Mietzins gesamt: 11.367,02 €/Monat Nebenkostenvorauszahlung: 300,00 €/Monat Mietzahlung gesamt: 11.667,02 €/Monat Mietzins: 136.404,24 €/Jahr Nebenkostenvorauszahlung: 3.600,00 €/Jahr Mietzahlung gesamt: 140.004,24 €/Jahr Im Mietvertrag ist eine Wertsicherungsklausel vereinbart. Das Recht auf Neufestsetzung der Miete kann jedoch nur im Abstand von zwei Jahren und bei Änderung des Lebenshaltungskostenindex um mindestens 10 Punkte geltend gemacht werden. Die letzte Mieterhöhung erfolgte im März 2017. 2.4 Verwaltungsinterne BeteiligteIm Zusammenhang mit der Unterbringung des Gesundheitsamtes ist das Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule in den Prozess einbezogen.
2.5 Realisierungs-/Zeithorizont
Das Mietverhältnis Friedrich-Ebert-Straße 1-3 soll bis 31.12.2020 verlängert werden. Der Abschluss dieses Nachtrages muss aufgrund seiner finanziellen Höhe durch die Ratsversammlung bestätigt werden.
3. Finanzielle AuswirkungenDie Aufwendungen für die Mietzahlungen des Mietobjektes Friedrich-Ebert-Straße 19a in Höhe von ca. 136.405 € und Vorauszahlung der Betriebskosten in Höhe von 3.600 € wurden vorsichtshalber bereits bei der Haushaltplanung 2020 mit berücksichtigt. Somit resultiert aus der Mietvertragsverlängerung kein finanzieller Mehrbedarf.
4. Auswirkungen auf den StellenplanEs gibt keine Auswirkung auf den Stellenplan.
5. BürgerbeteiligungEine Bürgerbeteiligung ist nicht erforderlich.
6. Besonderheiten der VorlageKeine
7. Folgen bei NichtabschlussDas Mietverhältnis Friedrich-Ebert-Straße 19a endet derzeit zum 31.12.2019. Das Objekt muss an den Vermieter frist- und vertragsgerecht zurückzugeben werden. Es stehen keine alternativen Räumlichkeiten zur Verfügung.
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