Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Im Rahmen des in Erarbeitung befindlichen städtebaulichen Konzeptes werden die bauliche Entwicklung im Bereich „Mockauer Post“ definiert und Vorschläge für den Ersatz der Parkpalette geprüft und vorgelegt.
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Entfällt
1. Begründung
Im Rahmen des in Erarbeitung befindlichen städtebaulichen Konzeptes werden die bauliche Entwicklung im Bereich „Mockauer Post“ definiert und Vorschläge für den Ersatz der Parkpalette geprüft und vorgelegt. Im Haushalt 2019/2020 können städtische Planungsmittel noch nicht eingesetzt werden, dies erklärt sich wie folgt:
Das Verkehrs- und Tiefbauamt bereitet gemeinsam mit den Leipziger Verkehrsbetrieben die Planung für die Verlegung der Straßenbahnlinie 9 in die Mockauer und Tauchaer Straße vor. Dies war ein wesentlicher Anlass dafür, auch das Stadtquartier Mockau-Nord insgesamt in den Blick zu nehmen. Das Stadtplanungsamt hat dazu ein städtebauliches Konzept beauftragt. Das städtebauliche Konzept und die Planung der Straßenbahn sowie die notwendigen Verkehrsanlagen sollen in einer integrierten Planung zusammengeführt werden und die Grundlage der weiteren Entwicklung des Stadtquartiers sein.
An diesem Prozess wirken neben den Planungsteams auch die Fachämter der Verwaltung und die Flächeneigentümer aktiv mit.
Die Neubautrasse der Straßenbahn wird in die sanierungsbedürftige Parkpalette und damit in das private Grundstück an der Mockauer Straße eingreifen. Das städtebauliche Konzept berücksichtigt diesen Umstand. Es wird die bauliche Entwicklung im Bereich „Mockauer Post“ definieren und Vorschläge für den Ersatz der Parkpalette enthalten.
Es zeichnet sich bereits ab, dass die Neuordnung des Gebietes Veränderungen von Grundstücken erfordern wird. Sobald das städtebauliche Konzept fertiggestellt ist, müssen alle Möglichkeiten geprüft werden, wie dessen Umsetzung im Hinblick auf die Grundstücksneuordnung und finanzielle Auswirkungen erfolgen kann. Es ist vorgesehen das Konzept im ersten Halbjahr 2020 in die Gremien des Stadtrates einzubringen. Mit den Planungen für eine neue Parkpalette jetzt zu beginnen ist daher weder sinnvoll noch möglich.
Es handelt sich zudem um eine private Anlage. Es dürfte damit ausgeschlossen sein, dass städtische Finanzmittel für die Planung eines Ersatzneubaus eingesetzt werden können. Inwieweit kommunale Finanzmittel für Entschädigungsleistungen (beispielsweise im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens für die Straßenbahn) aufzubringen sein werden oder ob im Zuge einer Grundstücksneuordnung eine Lösung möglich ist, soll in den weiteren Planungsschritten mit geklärt werden.
2. Realisierungs- / Zeithorizont
entfällt
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