Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Sachverhalt:
Mit Bezug auf das in der Ratsversammlung vom 21. September 2016 beschlossene Sportprogramm 2024 für die Stadt Leipzig (VI-DS-02503-NF-06), in dem die entsprechenden Sport- und kommunalpolitischen Vorgaben zur Entwicklung und Vorhaltung der Leipziger Bäderlandschaft niedergelegt sind, verfolgt die Sportbäder Leipzig GmbH die Zielstellung, die seit der Ausgründung der Leipziger Bäder bisher erfolgten umfangreichen Investitionen in Neubau und Modernisierung fortzusetzen und damit langfristig eine moderne, attraktive und sportlich orientierte Bäderlandschaft in Leipzig zu sichern.
Auf der Grundlage des Beschlusses Konzeption zur Gesamtorganisation der Sportbäder Leipzig GmbH (RBV-783/11) der Ratsversammlung vom 20. April 2011 betreibt die Sportbäder Leipzig GmbH dafür folgende Schwimmhallen - Sportbad an der Elster - Sport- und Freizeitbad „Grünauer Welle" - Schwimmhalle Nord mit Kinderfreibecken „Robbe“ - Schwimmhalle Nordost - Schwimmhalle Süd - Schwimmhalle Südost - Schwimmhalle West - Schwimmhalle Mitte (seit 10/2018 mit Flachwasserbecken) und folgende Freibäder - Schreberbad - Sommerbad Schönefeld - Sommerbad Kleinzschocher - Sommerbad Südost - Ökobad Lindenthal.
Am 25. Juli 2016 hat die Sportbäder Leipzig GmbH entsprechend der Sportförderrichtlinie einen Fördermittelbescheid in Höhe von 2.183.272,12 EUR zur Sanierung und Erweiterung der Schwimmhalle Mitte erhalten. Daraufhin wurden die Planungen fortgesetzt und mit dem Bau im April 2017 begonnen. Am 23. Oktober 2018 konnte die sanierte und um ein Flachwasserbecken erweiterte Schwimmhalle feierlich eröffnet werden.
Darüber hinaus wird die Sportbäder Leipzig GmbH entsprechend des Ratsbeschlusses VI-DS-03746 vom 17. Mai 2017 eine neue Sportschwimmhalle auf dem Otto-Runki-Platz im Leipziger Osten errichten. Hierzu findet derzeit ein Architektur- und Gestaltungswettbewerb statt. Nach Abschluss dieses Wettbewerbs wird die Sportbäder Leipzig GmbH einen Antrag auf Förderung des Vorhabens entsprechend der Sportförderrichtlinie des Freistaates Sachsen stellen und nach Gewährung der Fördermittel mit der Realisierung des Schwimmhallenneubaus beginnen.
Bei den Investitionen in die Freibäder in der Stadt Leipzig wurde die Entwicklung der Seenlandschaft in Leipzig (Kulkwitzer See, Cospudener See) und im Leipziger Umland (Schladitzer See, Markkleeberger See, Störmthaler See, Zwenkauer See usw. im Neuseenland) berücksichtigt und die Ausrichtung auf Familien mit kleinen Kindern umgesetzt.
Wesentlicher Bestandteil der Beschlussvorlage der Konzeption zur Gesamtorganisation der Sportbäder Leipzig GmbH war der darin enthaltene umfangreiche Projektbericht der Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH (bbvl) „Konzeptionelle und organisatorische Prüfung der Sportbäder Leipzig GmbH“. Mit dieser Untersuchung erfolgte eine grundlegende konzeptionelle und organisatorische Prüfung möglicher Optimierungspotenziale bei der Sportbäder Leipzig GmbH, um die mit dem o.g. Ratsbeschluss festgeschriebenen Prämissen der quantitativen und qualitativen Betreibung von Schwimmhallen und Freibädern so effizient wie möglich nachkommen zu können.
Der Sportbäder Leipzig GmbH gelang es, insbesondere durch sinnvolle Investitionen und den Aufbau eines attraktiven Kursangebotes, die Zahl der Badegäste seit ihrer Gründung am 1. November 2004 in den vergangenen Jahren wie folgt zu steigern:
Die Umsatzerlöse der Sportbäder Leipzig GmbH, die sich aus Nutzungsentgelten für die Vermietung von Bahnstunden an Schulen, Vereine, sonstige und kommerzielle Nutzer sowie Preisen für öffentliche Badegäste in Schwimmhallen und Freibädern zusammensetzen, konnten kontinuierlich erhöht werden (Umsatzerlöse 2005: 1.510 TEUR; 2018: 3.238 TEUR).
Durch die Fortsetzung der Maßnahmen zur Energieeinsparung, z. B. durch den Einsatz von Blockheizkraftwerken (BHKW) zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme in den Schwimmhallen Mitte und Nord im Rahmen von Energiespar-Contracting gemeinsam mit der Stadtwerke Leipzig GmbH, der Modernisierung der Lüftungsanlagen (Wärmerückgewinnung) in den Schwimmhallen Südost, Süd, Nord, Mitte und Grünauer Welle sowie der Erneuerung von Fensterfronten in den Schwimmhallen Südost, Süd, Nord, Nordost, West und Mitte konnten, trotz erheblicher Preissteigerungen für den Bezug von Strom, Fernwärme und Gas, gute Ausgangspositionen für die Folgejahre erreicht werden.
Die Stadt Leipzig stellt der Sportbäder Leipzig GmbH auf der Grundlage des beschlossenen Doppelhaushaltes 2019/2020 zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Jahr 2019 5.775 TEUR und im Jahr 2020 5.825 TEUR als allgemeine Fehlbetragsfinanzierung zur Verfügung.
Im Rahmen der Erstellung des Haushaltsentwurfs 2019/2020 durch die Stadt Leipzig wurde seitens der Verwaltung die Zuschusserhöhung für die Sportbäder Leipzig GmbH von 5.225 TEUR um 500 TEUR auf jährlich 5.725 TEUR ab 2019 eingeplant, um die seit 2012 bei der Sportbäder Leipzig GmbH gestiegenen Betriebsaufwendungen, den im Jahr 2012 nicht geplanten jedoch nach Grundsanierung nun dauerhaften Weiterbetrieb des Ökobades Lindenthal sowie die Tilgung des Darlehens für die Erweiterung der Schwimmhalle Mitte (ab 2019) abzubilden.
Im Zuge der Haushaltsbeschlussfassung wurde eine weitere Zuschusserhöhung für die Sportbäder Leipzig GmbH um 50 TEUR für das Jahr 2019 sowie 100 TEUR für das Jahr 2020 beschlossen, um eine von der Ratsversammlung geforderte weitere Ausweitung der Öffnungszeiten der Schwimmhallen, die notwendigen Planungsvorleistungen der Schwimmhallenneubauten sowie Personalkostenanstiege aufgrund der Tarifeinigung zu finanzieren.
Gegenstand dieser Beschlussvorlage ist somit die 5. Änderung des Bäderleistungsfinanzierungsvertrages (Anlage) mit der Änderung der Zuschusshöhe von 5.225.000 auf 5.775.000 EUR für das Jahr 2019.
In der Aufsichtsratssitzung der Sportbäder Leipzig GmbH am 13. Dezember 2018 wurde der zugrundeliegende Wirtschaftsplan für 2019 beschlossen sowie die mittelfristige Planung der Jahre 2020-2023 vorgestellt und zur Kenntnis genommen.
Die zeitliche Entwicklung der städtischen allgemeinen Fehlbetragsfinanzierung an die Sportbäder Leipzig GmbH ist in folgender Übersicht dargestellt:
Die mittelfristige Wirtschaftsplanung der Sportbäder Leipzig GmbH geht derzeit von einer allgemeinen Fehlbetragsfinanzierung von 5.900 TEUR zuzüglich Umsatzsteuer sowohl im Jahr 2021 als auch 2022 aus. Dies begründet sich insbesondere durch den Beginn des Neubaus der Sportschwimmhalle auf dem Otto-Runki-Platz. Ab 2023, mit Inbetriebnahme dieser Sportschwimmhalle sowie dem Beginn der Tilgung des dafür aufgenommenen Darlehens steigt der Finanzbedarf über die allgemeine Fehlbetragsfinanzierung auf jährlich mehr als 7.000 TEUR zuzüglich Umsatzsteuer.
Bezogen auf die Gesamtzahl der Badegäste stellt sich die allgemeine Fehlbetragsfinanzierung je Badegast in ausgewählten Jahren wie folgt dar:
* davon 265 Tausend Badegäste in den Freibädern aufgrund des außergewöhnlichen Sommers
Unter der Annahme, dass die Badegäste 2019 und 2020 das Angebot des neu gebauten Flachwasserbeckens in der Schwimmhalle Mitte und die erweiterten Öffnungszeiten nutzen, kann sich die allgemeine Fehlbetragsfinanzierung je Badegast wie folgt entwickeln:
Bezogen auf die Einwohner der Stadt Leipzig stellt sich die allgemeine Fehlbetragsfinanzierung wie folgt dar:
*Leipzig-Informationssystem LIS - Einwohner mit Hauptwohnsitz
*Bevölkerungsvorausschätzung für Stadt Leipzig 2016 Hauptvariante
Mit Schreiben vom 20. August 2018 hat das Finanzamt Leipzig II angekündigt, die verbindliche Auskunft vom 28. Juli 2004 bzw. 19. Oktober 2004 zur ertrags- und umsatzsteuerlichen Behandlung von Liquiditätshilfen zum 1. Januar 2019 gemäß § 2 Abs. 4 SteuerAuskunftsverordnung (StAuskV) zu widerrufen. Hintergrund war die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) mit Urteil vom 18. Juni 2009, der in derartigen Zuschusszahlungen das Entgelt für eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung der Kapitalgesellschaft (hier Sportbäder Leipzig GmbH) an die jeweilige zuschussgewährende juristische Person des öffentlichen Rechts sieht.
Die Sportbäder Leipzig GmbH hat über ihren Steuerberater die Verschiebung auf den 1. Januar 2021 beantragt und dazu eine ausführliche Begründung in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Leipzig erarbeitet. Diese wurde vom Finanzamt Leipzig II grundsätzlich anerkannt, jedoch statt zum 1. Januar 2019 wurde die Aufhebung der verbindlichen Auskunft für umsatzsteuerliche Zwecke mit Verwaltungsakt zum 1. Januar 2020 angeordnet. Eine Verschiebung auf den 1. Januar 2021 war nicht zu realisieren.
Aussagen zum anzuwendenden Umsatzsteuersatz ab 1. Januar 2020 enthält der Widerruf der verbindlichen Auskunft nicht.
Das Risiko wird bei einer allgemeinen Fehlbetragsfinanzierung im BLFV in Höhe von 5.825 TEUR und 7 % Umsatzsteuer mit 408 TEUR in 2020 eingeschätzt. Sollte der Umsatzsteuersatz 19 % sein, beträgt das Risiko 1.107 TEUR für das Jahr 2020. Derzeit ist der steuerliche Berater der Sportbäder Leipzig GmbH beauftragt, eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes Leipzig II hinsichtlich der Höhe des Umsatzsteuersatzes auf die allgemeine Fehlbetragsfinanzierung durch die Stadt Leipzig an die Sportbäder Leipzig GmbH ab dem 1. Januar 2020 zu erlangen.
Nach dem Vorliegen dieses bestätigten Umsatzsteuersatzes wird die 6. Änderung des Bäderleistungsfinanzierungsvertrages der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Sollte keine weitere Anpassung des Bäderleistungsfinanzierungsvertrages 2020 erfolgen und somit die allgemeine Fehlbetragsfinanzierung an die Sportbäder Leipzig GmbH bei 5.825 TEUR als Überweisungsbetrag bestehen bleiben, wäre die Geschäftsführung gefordert, umgehend dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung der Sportbäder Leipzig GmbH drastische Maßnahmen im Rahmen von Schließungen mehrerer Schwimmhallen und/bzw. Freibäder vorzulegen und beschließen zu lassen, um die Umsatzsteuer in der vom Finanzamt Leipzig II geforderten Höhe abführen zu können.
Auch in den Folgejahren ist von der Zahlung der Umsatzsteuer auszugehen und dies im BLFV zu berücksichtigen.
Die Gesellschafterin der Sportbäder Leipzig GmbH, die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH, hat in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Leipzig eine Steuerberatungsgesellschaft mit der Untersuchung von Gestaltungsvarianten zur Optimierung der Finanzierung der Sportbäder Leipzig GmbH, insbesondere aus umsatzsteuerlicher Sicht, beauftragt.
Seit der Übernahme der Hallen- und Freibäder durch die Sportbäder Leipzig GmbH am 1. November 2004 sind bis zum Jahr 2018 über 25 Mio. EUR in den Neubau des Sportbades an der Elster, die Modernisierung der Leipziger Schwimmhallen und Freibäder sowie in den Anbau des Flachwasserbeckens an der Schwimmhalle Mitte geflossen.
Die Freibäder (Schreberbad, Sommerbad Schönefeld, Sommerbad Kleinzschocher, Sommerbad Südost sowie das Ökobad Lindenthal) wurden insbesondere für die Nutzung durch Familien mit kleinen Kindern umgestaltet und modernisiert.
Im Ergebnis der Investitionen und Instandhaltungen der Schwimmhallen und Freibäder konnten die Besucherzahlen und damit die Umsatzerlöse kontinuierlich gesteigert werden. Ziel ist es, mit einer gesicherten Finanzierung der Sportbäder Leipzig GmbH diese positive Entwicklung der Leipziger Bäderlandschaft fortzuführen und auch künftig der zunehmend wachsenden Leipziger Bevölkerung sichere und attraktive Schwimmhallen und Freibäder zur Verfügung zu stellen.
Unter Berücksichtigung der genannten Prämissen und Annahmen entsteht für die Jahre 2019 und 2020 eine Planungsgrundlage, die sowohl dem Vertragspartner Stadt Leipzig als auch der Sportbäder Leipzig GmbH eine verlässliche Basis für eine kontinuierliche Bäderentwicklung bietet.
Die Sicherung des Betriebs der acht Hallen- und fünf Freibäder und der aufgezeigten Investitionsmaßnahmen ist durch eine allgemeine Fehlbetragsfinanzierung in Höhe von 5.775 TEUR im Jahr 2019 und in Höhe von 5.825 TEUR zuzüglich Umsatzsteuer im Jahr 2020 gewährleistet.
Mit Schreiben vom 26. April 2019 hat das Finanzamt Leipzig II bestätigt, dass die für das Jahr 2019 beabsichtigte 5. Änderung des Bäderleistungsfinanzierungsvertrages von derzeit 5.225 TEUR auf 5.775 TEUR keine wesentliche Abweichung von dem der verbindlichen Auskunft vom 28. Juli 2004 bzw. 19. Oktober 2004 zugrunde gelegten Sachverhalt darstellt. Der Widerruf der verbindlichen Auskunft hinsichtlich der Umsatzsteuer zum 1. Januar 2020 bleibt hiervon unberührt.
Somit kann die Unterzeichnung der 5. Änderung des Bäderleistungsfinanzierungsvertrages für das Jahr 2019 durch die Vertragspartner Stadt Leipzig und Sportbäder Leipzig GmbH erfolgen.
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