Ratsinformationssystem
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Der Fußverkehrsbeauftragte und die Polizeibehörde erstellen in Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion Leipzig einen Maßnahmeplan zur Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger auf Fußwegen und in Fußgängerzonen. Schwerpunkt dabei ist eine intensive Kontrolltätigkeit.
Begründung:
Das widerrechtliche Befahren von Fußwegen und Fußgängerzonen durch Radfahrer führt regelmäßig zur Verunsicherung und Gefährdung von Fußgängern, insbesondere Senioren, Kinder und Behinderte. Die Stadtverwaltung verwies lange Zeit darauf, dass es keine Rechtsgrundlage für das Eingreifen städtischer Bediensteter in den fließenden Verkehr/Radverkehr gebe. Inzwischen gibt es dazu eine neue Rechtsauffassung (siehe DS VI-Ifo-06377, Seite 9), erste Kontrollmaßnahmen insbesondere in Fußgängerzonen seien bereits durchgeführt worden. Diese Kontrolltätigkeit gilt es nunmehr zu intensiveren.
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