Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
I Zielstellung der Vorlage
Mit dem Auslaufen der Zuweisungen an die Eigenbetriebe Kultur gemäß Ratsbeschluss VI-DS-01556-NF02 im Jahr 2020 ist zu entscheiden, ob das Instrument einer mehrjährigen Finanzierungsvereinbarung fortgeführt wird.
Aus Sicht der Dezernate Kultur, Finanzen und der Eigenbetriebe spricht für eine Fortschreibung der Finanzierungsvereinbarung
Darüber hinaus wird der Vorschlag unterbreitet, die strukturellen Gegebenheiten der Eigenbetriebe Kultur spätestens ab dem Jahr 2023 erneut zu evaluieren, und zwar in Anlehnung an das actori Gutachten aus dem Jahr 2011.
Grundsätzliche Zielstellung ist dabei es den Eigenbetrieben Kultur auch in Zukunft zu ermöglichen, ihr künstlerisches Leistungsspektrum auf dem bekannt hohen und überregional geschätzten Niveau zu halten und weiter zu entwickeln, gleichzeitig aber bestehende oder zu findende wirtschaftliche Synergien zu nutzen. Die Fortführung der Finanzierungsvereinbarung ist ein Grundbekenntnis der Stadt Leipzig zu ihren Eigenbetrieben Kultur.
II Einschätzung der vergangenen strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen der Eigenbetriebe Kultur bis 2020 (VI-DS-01556-NF02)
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist festzuhalten, dass die Stadt Leipzig und die Eigenbetriebe Kultur die noch gültige Vereinbarung über die strukturellen und insbesondere finanziellen Rahmenbedingung VI-DS-01556-NF02 eingehalten haben. Die Eigenbetriebe sind mit den Zuschüssen ausgekommen und erhielten keine außerplanmäßigen, darüber hinausgehenden Zuwendungen, um ihre satzungsgemäßen und laufenden Aufgaben (operatives Geschäft) erfüllen zu können.
Außerhalb der aktuellen Vereinbarung standen folgende städtische Zuschüsse auf Grundlage von Ratsbeschlüssen:
Es ist festzustellen, dass es mit zunehmendem zeitlichen Voranschreiten der Vereinbarung teilweise schwieriger wurde, die bereits im Jahr 2015 erarbeiteten und kalkulierten Zuschüsse vollumfänglich trennscharf für ihren Einsatzzweck in den jährlichen Wirtschaftsplänen abzubilden.
Gründe dafür waren:
Zum Ende der Laufzeit (insbesondere 2019 und 2020) standen Belastungen vor allem für die Eigenbetriebe Oper, Gewandhaus und Musikschule, die bei der im Jahr 2015 vorgenommenen Kalkulation der Zuschüsse nicht in ihren vollen Ausmaßen prognostizierbar gewesen sind. Zudem mussten die Eigenbetriebe Kultur Sachkostensteigerungen selbstständig refinanzieren, da deren Ausgleich dieser gemäß VI-DS-01556-NF02 über zusätzliche Zuwendungen aus übergeordneten Haushaltsgründen und als eigener Beitrag zur Kostenoptimierung und -konsolidierung nicht vorgesehen war.
Auch das Theater der Jungen Welt stand vor der Herausforderung, mit den im Jahr 2015 kalkulierten Zuwendungen zum Ende der Laufzeit einen mit Ausnahme der widmungsbedingten Abschreibungen ausgeglichenen Wirtschaftsplan vorzulegen. Folglich konnten auch die Abschreibungen auf das gewidmete Vermögen über die Zuwendungen der Stadt Leipzig bisher nicht refinanziert werden.
Das in der aktuellen Vereinbarung festgeschriebene ausschließliche Ausgleichen von Tarifsteigerungen mit einem über die Jahre gleichbleibenden Basiszuschuss stellt die Häuser vor finanzielle Herausforderungen, da die Steigerung der Eigenerlöse (Eintrittskarten, Sponsoring etc.) die Steigerung sonstiger Kostenbestandteile (Sachkosten, Instandhaltungen, Personalnebenkosten etc.) nicht vollumfänglich refinanzieren konnte. Unabhängig von den aufgezeigten Herausforderungen stellt die aktuelle Vereinbarung für die Verwaltung und die Eigenbetriebe dennoch ein verlässliches Planungsinstrument dar. Eine im Vorfeld der Erarbeitung dieser Vorlage mit den Mitgliedern des Betriebsausschusses Kulturstätten stattgefundene Verständigung zeigte im Ergebnis, dass das Instrument der Festschreibung der Basisfinanzierung der Eigenbetriebe Kultur über mehrere Haushaltsjahre von den Entscheidungsträgern des Stadtrates auch in Zukunft als wichtig und richtig erachtet wird.
III Strukturelle Rahmenbedingungen
In Ergänzung und Erweiterung der strukturellen Rahmenbedingungen gemäß VI-DS-01556-NF02 werden folgende Leitlinien festgelegt:
Die Stadt Leipzig bekennt sich auch weiterhin zur vorhandenen Struktur der Eigenbetriebe Kultur, die das bekannt hohe inhaltlich-künstlerische Leistungsspektrum der Häuser prägt. Nicht nur für die Stadtgesellschaft sind die Kulturbetriebe von großer Bedeutung, auch überregional und international stehen sie zunehmend im Fokus des touristischen und damit wirtschaftlichen Interesses der Stadt Leipzig.
Die Eigenbetriebe Kultur haben sich in den vergangenen Jahren nochmals weiterentwickelt und wiederfahren regional wie überregional ein hohes Ansehen und eine hohe Wertschätzung. Dies bestätigt auch die Deutschland Umfrage 2018 zum Image der Stadt Leipzig. Bundesweit wird Leipzig von etwa zwei Dritteln der Befragten als eine Musikstadt von internationaler Bedeutung wahrgenommen, drei Viertel sehen Leipzig als eine Stadt der Kultur und Künste. Oper und Gewandhaus werden als Gründe für einen Leipzig-Besuch spontan von immerhin jedem 10. Befragten genannt.
Im Ergebnis der positiven Entwicklung sind zukünftige Strukturevaluationen und damit einhergehende Diskussionen so zu führen, dass die Leistungsfähigkeit und damit die Reputation der Eigenbetriebe Kultur nicht beschädigt werden. Im Ergebnis der im Jahr 2011 bis 2014 durchgeführten actori-Untersuchung, die zum damaligen Zeitpunkt primär aus Gründen eines fortlaufend gestiegenen Kulturetats im Kontext von Haushaltskonsolidierung sowie nicht vollumfänglich genutzter Potenziale in den Eigenbetrieben initiiert wurde, hat gezeigt, dass maßgebliche Einsparungen bzw. bereits „lediglich ein Einfrieren“ der Zuschüsse ausschließlich zu Lasten des künstlerischen Angebotes umgesetzt werden könnten. Dies würde ein Abbau des künstlerischen Leistungsspektrums bis zur Schließung ganzer Sparten zur Folge haben. actori bescheinigte den Häusern bereits zum Untersuchungszeitpunkt ein effizientes Arbeiten. Dieses wesentliche Untersuchungsergebnis - vgl. auch Anlage 2 - hat dazu geführt, dass die Strukturen der Eigenbetriebe Kultur stabilisiert werden konnten. Strukturveränderungen sind Alltag in den Eigenbetrieben Kultur; ihnen haften jedoch stets Risiken an, wie z. B. negative Auswirkungen auf Prozessabläufe, Abstimmungs- und Reaktionszeiten und damit auch auf die Flexibilität und Qualität der künstlerischen Produktionen. Auch die Vielfalt und Breite des künstlerischen Angebotes können bei Strukturveränderungen negativ betroffen sein. Nichtsdestotrotz ist es zwingend, die Strukturen der Eigenbetriebe Kultur in bestimmten Zeitabständen erneut zu evaluieren und hierbei aktuellste Entwicklungen, stadtgesellschaftliche Rahmenbedingungen und neueste Untersuchungserkenntnisse mit einfließen zu lassen. Da in den Jahren 2020 im Theater der Jungen Welt und 2022 in der Oper Intendantenwechsel anstehen, schlägt die Verwaltung zur Sicherung der Stabilität dieser Häuser vor, nach einer angemessenen Einarbeitungszeit der neuen Intendanz; ab dem Jahr 2023 die Strukturen der Eigenbetriebe Kultur erneut zu evaluieren. Strukturoptimierungen werden auch weiterhin als fortlaufender Prozess in Eigenständigkeit der Eigenbetriebe Kultur durchgeführt. Mit Verweis auf Anlage 2 haben sich als Ergebnis von actori Arbeitsgruppen auf operativer Ebene in den Eigenbetrieben Kultur gebildet, um wirtschaftliche Synergie in verschiedenen Betriebsbereichen durch gemeinsame Tätigkeiten und Kooperationen eigenbetriebsübergeifend zu erzielen. Der Verantwortungsbereich liegt hierbei bei den Betriebsleitungen. Über die Ergebnisse wird in regelmäßigen Abständen im Betriebsausschuss Kulturstätten berichtet. Die künstlerische Eigenständigkeit der Sparten in den Häusern bleibt davon unberührt.
Mit Beschluss der bisherigen strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen der Eigenbetriebe Kultur bis 2020 (VI-DS-01556-NF-02) sollte auch die Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Freien Kunst und Kultur und den Eigenbetrieben Kultur weiter vorangetrieben und intensiviert werden. Dies ist gelungen und wird seither vielseitig praktiziert. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Informationsvorlage VI-Ifo-04113 verwiesen, die weitere Maßnahmen zur Stärkung der Zusammenarbeit aufzeigt (vorgestellt in der Ratsversammlung am 28.02.2018). Somit stellt auch in Zukunft die Zusammenarbeit und Kooperation zwischen Akteuren der Freien Kunst und Kultur und den Eigenbetrieben Kultur ein Schwerpunkt in der künstlerischen Arbeit der Eigenbetriebe dar. Mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 (INSEK) werden für die Herausforderungen einer wachsenden Stadt Ziele formuliert – sowohl fachliche Ziele im „Zielbild für Leipzig 2030“ als auch stadträumliche Schwerpunkte. Das INSEK baut hierbei auf vorhandene fachliche Planungen auf und vernetzt sie. Es bildet damit die ganzheitliche Entwicklungsstrategie für die Stadt Leipzig ab und verfolgt eine fachübergreifende und kooperative Stadtentwicklung. Strategische Oberziele wie „Leipzig setzt auf Lebensqualität“, „Leipzig besteht im Wettbewerb“, „Leipzig stärkt seine Internationalität“ und „Leipzig schafft soziale Stabilität“ werden durch das maßnahmenkonkrete Fachkonzept Kultur untersetzt. Hierbei sind die Eigenbetriebe Kultur selbst Teil der Gesamtstrategie, die unter Berücksichtigung der finanziellen und strategischen Rahmenbedingungen umgesetzt werden kann. Auch die für die Kulturbetriebe erarbeiteten Eigentümerziele, die der Stadtrat in seiner Sitzung am 22.05.2019 beschlossen hat, fügen sich in dieses Zielgeflecht ein und wurden aus dem INSEK abgeleitet.
IV Finanzielle Rahmenbedingungen
Grundfinanzierung Die vorliegenden finanziellen Rahmenbedingungen regeln die Grundfinanzierung der Eigenbetriebe Kultur aus dem Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig (Zuweisungen für das operative Geschäft einschließlich Basiszuweisung für Instandhaltungsmaßnahmen und Tarifausgleiche). Weiterhin beinhalten die Zuweisungen Mittel aus dem Finanzhaushalt für Investitionen in das bewegliche Anlagevermögen.
Die Eigenbetriebe haben im Rahmen der Gültigkeit dieser Vereinbarung mit den entsprechenden Zuweisungen auszukommen. Sollten die Eigenbetriebe im Rahmen ihrer Wirtschaftsplanungen feststellen, dass die mit dieser Vorlage verbundenen Zuweisungen nicht auskömmlich sein sollten, müssen die Häuser finanzielle Deckungslücken aus Rücklagen (Gewinnvorträge, Gewinnrücklagen; sofern vorhanden), ggf. der Kapitalrücklage (über gesonderten Ratsbeschluss) oder über Eingriffe in den künstlerischen Bereich abfedern, sollten die ggf. bestehenden Unterdeckungen Ursachen haben, die nicht den Abschreibungen auf das gewidmete Vermögen geschuldet sind. Jedwede Verwendung von Rücklagen bedarf eines entsprechenden Ratsbeschlusses.
Wesentliche Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen (keine Maßnahmen der laufenden Instandhaltung), die die Eigenbetriebe Kultur nicht über die Basiszuwendungen und damit verbunden Investitions- und Instandhaltungszuwendungen gemäß dieser Vorlage sowie aus eigenen Mitteln bzw. Rücklagen finanzieren können, müssen gesondert im Rahmen des Haushaltsplanungsverfahrens angemeldet werden. Die Wertgrenzen für die Erarbeitung von gesonderten Bau- und Finanzierungsbeschlüssen gemäß Hauptsatzung der Stadt Leipzig sowie den Eigenbetriebssatzungen der Eigenbetriebe Kultur bleiben hiervon unberührt.
Tarifsteigerungen Die Eigenbetriebe können trotz Ausnutzung sämtlicher Einsparpotenziale (Synergieeffekte durch gemeinsame Aktivitäten bei der Leistungsvergabe, Eintrittspreisanpassungen zur Teilkompensation von Kostensteigerungen, insbes. im Sachkostenbereich und der Optimierung der Erlöse aus Eintritt und Sponsoring/Spenden) die durch Tarifsteigerungen bedingten Personalkostensteigerungen nicht eigenständig ausgleichen. Die Eigenbetriebe Kultur erhalten daher auch im Rahmen dieser Vorlage für den Zeitraum 2021 bis 2024 die Tarifsteigerungen durch die Stadt Leipzig im Rahmen von Zuweisungen vollumfänglich refinanziert. Im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung wird mit einem Tarifausgleich von 2,5% kalkuliert. Eine entsprechende Spitzabrechnung (Differenz zum tatsächlichen Tarifabschluss) wird unterjährig durch die Eigenbetriebe Kultur ermittelt. Diese führen im Buchwerk der Eigenbetriebe im entsprechenden Jahr zu Forderungen ((saldierter) Tarifabschluss größer als 2,5 %) oder Verbindlichkeiten ((saldierter) Tarifabschluss kleiner als 2,5 %) gegenüber der Stadt Leipzig. Ein Verfahren über die Spitzabrechnung wurde mit dem Dezernat Finanzen erarbeitet und abgestimmt und kommt 2019 erstmals für die zurückliegenden Jahre zum Einsatz. Eine Spitzabrechnung erfolgt frühestens im Folgejahr für das abgelaufene Wirtschaftsjahr unter Zugrundelegung des gültigen Tarifabschlusses und nach Vorlage der testierten Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe. Die Anzeige der daraus resultierenden Forderungen oder Verbindlichkeiten für die jeweiligen Eigenbetriebe erfolgt durch das Dezernat Kultur gegenüber dem Dezernat Finanzen.
Überschussverwendung Sollten die Eigenbetriebe Kultur in den jeweiligen Jahren Überschüsse erwirtschaften, werden diese nicht an den Haushalt der Stadt Leipzig zurückgeführt, sondern verbleiben in den Eigenbetrieben Kultur. Infolge des nach wie vor hohen Instandhaltungs- und Investitionsbedarfes werden Überschüsse entsprechenden Rücklagen zugeführt. Um auch den künstlerischen Bereich an guten Jahresentwicklungen partizipieren zu lassen, haben die Eigenbetriebe die Möglichkeit, nach Einvernehmen mit der Beigeordneten für Kultur in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 % des Jahresüberschusses für besondere künstlerische Projekte bzw. in Rücklagen für dieselben einstellen zu dürfen. Die Eigenbetriebe sind auch angehalten, zu prüfen, inwieweit ungebundene Bestände an liquiden Mitteln für Investitions- und Instandhaltungsbedarfe mit herangezogen werden können (Finanzierung über die Liquidität, Rückgriff auf den Cash Pool). Dabei sind auch die Auswirkungen der Investitionen der Folgejahre zu berücksichtigen (z.B. Abschreibungen). Sollten die Eigenbetriebe Kultur im zeitlichen Verlauf dieser Rahmenvereinbarung negative Jahresergebnisse erwirtschaften, müssen die Gewinnrücklagen bzw. in Vorperioden erwirtschaftete Überschüsse gemäß § 12 Abs. 3. SächsEigBVO primär zum Ausgleich dieser eventuellen Jahresverluste herangezogen werden. Über die abschließende Ergebnisverwendung entscheidet der Stadtrat im Rahmen der Feststellung der entsprechenden Jahresabschlüsse.
Sonstiges Das fortlaufende Erzeugen von wirtschaftlichen Synergien und Einsparpotenzialen stellt auch weiterhin eine wichtige Aufgabe der Eigenbetriebe dar. Ergänzend wird hier auf Anlage 2 verwiesen. Sachkostensteigerungen müssen die Eigenbetriebe als Beitrag zur Kostenoptimierung selbstständig erwirtschaften bzw. über die gemäß dieser Vereinbarung geltenden Zuweisungen refinanzieren. Für das erforderliche Budget im Rahmen von anstehenden Intendantenwechseln gilt folgende Vereinbarung: 50 % der Mittel stellen die entsprechenden Eigenbetriebe aus ihrem eigenen Budget zur Verfügung. Hierfür können sie jährlich im Vorfeld des Intendantenwechsels entsprechende Beträge in Rückstellungen einstellen. 50 % erhalten sie als zusätzliche Zuwendung von der Stadt Leipzig außerhalb dieser Vereinbarung im Rahmen der entsprechenden Wirtschaftspläne zur Vorlage für die Beschlussfassung durch den Stadtrat. Diese Regelung gilt nicht für die Intendantenwechsel TdJW im Jahr 2020 sowie Oper im Jahr 2022.
V Fortschreibung Basiszuschuss 2020 bis 2024; Erhöhung von einzelnen Kostenbestandteilen einzelner Eigenbetriebe (vgl. Anlage 1): Dem Grunde nach konnte bei allen Eigenbetrieben der Basiszuschuss aus dem Jahr 2020 in die Folgejahre fortgeschrieben werden, um die Häuser einerseits an der Teilrefinanzierung von Kostensteigerungen zu beteiligen und andererseits zum Ausdruck zu bringen, dass eine sparsame Mittelverwendung und effiziente Wirtschaftsführung eine primäre haushalterische Zielstellung darstellt. Bei der Kalkulation der Zuweisungen ab 2021 hat sich unter Zugrundelegung der wirtschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre gezeigt, dass bei einigen Eigenbetrieben bei bestimmten Kostengrößen und -entwicklungen eine eigenständige Kompensation nicht oder nicht vollumfänglich möglich ist. Weiterhin sind auch betriebliche Abläufe komplexer geworden, so dass in geringen Größenordnungen weiteres Personal erforderlich ist, um die Betriebs- und Wirtschaftsführung an die gestiegenen Bedarfe anzupassen. Für folgende Eigenbetriebe wurden weitere Kostenpositionen eingestellt, die wie folgt begründet werden:
Gewandhaus:
a) Mehrbedarf aus struktureller Unterfinanzierung
Da sich die Situation der Sachkostenentwicklung für das Gewandhaus zuspitzen wird, schlägt die Verwaltung eine Anhebung des Zuschusses von 500 T€ p. a. vor. Sollten die angemeldeten Mehrbedarfe nicht beschlossen werden,
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Umsetzung dieser Szenarien etliche Sponsoren das Gewandhaus verlassen würden und sich damit neue und somit darüberhinausgehende finanzielle Probleme stellen würden. Nur mit diesen gravierenden Maßnahmen, die auch für die Öffentlichkeit wahrnehmbar die Attraktivität des Gewandhauses verringern würden, könnte voraussichtlich ein ausgeglichener Wirtschaftsplan auch ohne der zusätzlichen Zuwendung aufgestellt werden.
b) Mehrbedarf aus drei zusätzlich zu schaffenden Stellen
c) Mehrbedarf aus überplanmäßigen Sozialabgaben nach der Kalkulation des letzten Basiszuschusseses
Für die Jahre 2016 bis 2018 beliefen sich die Mehrkosten auf rund 750 T€, die das Gewandhaus eigenständig refinanziert hat. Für die Jahre 2019 und 2020 wird das Gewandhaus die Mehrbedarfe ebenfalls kompensieren; allerdings hier - ebenso wie bei den Sachkostensteigerungen unter a) - zu Lasten des Jahresergebnisses und gegebenenfalls der Gewinnvorträge. Daher wird vorgeschlagen, das Gewandhaus in diesem Bereich mit einer separaten Zuwendung in Zukunft zu unterstützen, da eine eigenständige Refinanzierung zukünftig nicht mehr möglich ist.
d) Anhebung in der Basisinstandhaltung
Oper: a) Mehrbedarf aus Besetzung betrieblich notwendiger Stellen
Die aufwändigen Bühnenbilder in der Oper erfordern bei Aufbau, Umbau während der Vorstellung und bei Abbau eine umfangreiche personelle Betreuung bereits ab den Endproben und insbesondere im Repertoirebetrieb. Auch hier hängt der reibungslose Ablauf der Vorstellungen davon ab, dass genügend gut ausgebildetes Personal angestellt ist. Bei krankheitsbedingtem Ausfall können aus sicherheitstechnischen Gründen keine kurzfristigen Aushilfen beschäftigt werden. Daher ist eine zusätzliche Veranstaltungstechniker-Stelle von hoher Priorität
b) Anhebung in der Basisinstandhaltung Die Anhebung der Basisinstandhaltung ist aufgrund gestiegener Bedarfe und allgemeiner Preissteigerungen im Bereich Bau und Handwerk erforderlich. Außerdem folgen aus zusätzlichen Flächen und Anlagen (Funktionsgebäude, Wartungen) auch höhere Aufwendungen für die Instandhaltung.
Musikschule
a) Erhöhung Basiszuschuss wg. nicht gezahlter Tarifausgleiche 2018, 2019, 2020 In den strategischen und finanziellen Rahmenbedingungen der Eigenbetriebe Kultur 2016 bis 2020 (VI-DS-1556-NF02) wurden bei der Berechnung für den Basiszuschuss aus dem Jahr 2015 bei der Musikschule aufgrund eines Rechenfehlers die Tariferhöhungen ab 2018 nicht vollständig berücksichtigt, so dass sich für die Musikschule ab dem Jahr 2018 ein stetig steigendes Delta zwischen Zuweisung und Tariferhöhung abzeichnete. Über diese Tatsache wurde mehrfach und ausführlich im Betriebsausschuss Kulturstätten berichtet. Die Tariferhöhungen aus den jeweiligen Vorjahren wurden nicht kumuliert fortgeschrieben, so dass hieraus insgesamt zum Ende der Vereinbarung VI-DS-1556-NF02 im Jahr 2020 eine Deckungslücke in Höhe von 385 TEUR resultiert. In den Jahren 2018 bis 2020 ist die Musikschule in der Lange, dieses Delta zum Teil aus Eigenkapital auszugleichen bzw. durch Einsparungen im Instandhaltungsbereich abzufedern. Da dies jedoch keine Dauerlösung sein kann, wurde in dieser Vorlage das Delta in Höhe von 385 TEUR als Erhöhung des Basiszuschusses aufgrund nicht gezahlter Tarifausgleich für die Jahre 2018, 2019 und 2020 berechnet. Die Deckungslücke aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 wird derzeit nicht über die Zuweisungen zum laufenden Geschäfts aus dem städtischen Haushalt abgesichert, sondern soll ab dem Jahr 2021 der Musikschule zur „Heilung des Rechenfehlers“ zufließen. In den Jahren 2018, 2019 und 2020, d. h. vor der „Heilung des Rechenfehlers“, wird zum Teil mit Jahresfehlbeträgen zu rechnen sein bzw. anteilig eine Umwidmung aus der Instandhaltungs-Zuweisung vorgenommen.
b) Mehrbedarf aus dem Aufbau der Verwaltungsstruktur aufgrund betrieblicher Erfordernisse Die Musikschule hat auf Basis einer umfänglichen Verwaltungsanalyse folgende dringende Bedarfe festgestellt:
c) Anhebung in der Basisinstandhaltung
d) Anzeige von potenziell möglichen und tatsächlichen Mehraufwendungen aufgrund künftiger Anmietungen von Unterrichtsräumen im Stadtgebiet Leipzig
Anmietung von Räumlichkeiten in der Windmühlenstraße 22 und 26 Aufgrund der kritischen Gebäudesituation sind die verfügbaren Raumkapazitäten der Musikschule hinlänglich erschöpft; aufgrund von Brandschutzvorschriften sogar einige Räumlichkeiten in der Petersstraße 43 nicht mehr nutzbar, so dass die Betriebsleitung gezwungen ist, alternative Unterrichtsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. In der Windmühlenstraße 26 sollen sechs zusätzliche Unterrichtsräume als Interimslösung angemietet werden, dies bedeutet einen jährlichen Mietaufwand von 23.717 Euro.[1] Dieser wurde in die Zuwendungen an die Musikschule gemäß dieser Vereinbarung aufgenommen.
Nutzung von Räumlichkeiten in der Stadtteilbibliothek „Walter Hoffmann“ nach erfolgter Modernisierung sowie in der künftigen Quartiersschule Ihmelsstraße; Anzeige potenziell möglicher zusätzlicher Aufwendungen
Im Rahmen der Modernisierung der Stadtteilbibliothek „Walter Hoffmann“ sind Räumlichkeiten im derzeitigen Umfang von 90 m² voraussichtlich ab 2021 zur Nutzung durch die Musikschule vorgesehen. Im Stadtbezirk Leipzig Ost sollen in der künftigen „Quartiersschule“ Ihmelsstraße Räumlichkeiten für die Musikschule in Kooperation mit der Volkshochschule im ausgebauten Mehrzweckgebäude voraussichtlich ab 2021 eingerichtet werden; voraussichtlich rund 87 m² zur ausschließlichen Nutzung durch die Musikschule sowie weitere 196 m² zur gemeinsamen Nutzung mit der Volkshochschule.
Die Höhe der eventuell anfallenden Aufwendungen für die regelmäßige Nutzung der Räume kann derzeit noch nicht abschließend eingeschätzt werden. Die Ausgestaltung des künftigen Vertragsverhältnisses befindet sich zurzeit noch in der Abstimmung.
Nutzung von Räumlichkeiten in der Eutritzscher Straße; Anzeige potenziell möglicher zusätzlicher Aufwendungen Im Stadtbezirk Zentrum Nord in der Eutritzscher Straße 17 sollen im Falle eines Gebäudeankaufs und -umbaus Räumlichkeiten für die Musikschule in Kooperation mit der Volkshochschule vorgesehen werden. Laut ersten Planungsabsprachen ist ein möglicher Umfang von ca. 1.730 m² zur gemeinsamen Nutzung mit der Volkshochschule angedacht, der eventuell dem Jahr 2023 zur Verfügung stehen könnte. Die Höhe der eventuell anfallenden Aufwendungen für die regelmäßige Nutzung der Räume kann derzeit noch nicht abschließend eingeschätzt werden. Die Ausgestaltung des künftigen Vertragsverhältnisses ist derzeit noch nicht absehbar.
a) Anhebung Basiszuschuss auf Grund struktureller Unterfinanzierung
Die personelle Belastung vieler Festangestellter des TdJW ist mittlerweile als grenzwertig einzuschätzen– auch was die Arbeitsverdichtung verbunden mit Vielfachfunktionen Einzelner betrifft. Die im letzten Jahrzehnt stattgefundenen Korrekturen und Zuwendungserhöhungen für das TdJW konnten zwar zwischenzeitlich für etwas Entlastungen sorgen, jedoch keine substantielle Wirkung entfachen, zumal auch das Aufgabenfeld und die Nachfrage sich ständig progressiv entwickelte. Dazu kommt überdies der Wunsch, auch der Stadt Leipzig, zusätzliche Initiativen, in inklusiven und integrativen Bereichen etc. zu übernehmen.
Eine Steigerung der Erträge über höhere Eintrittspreise wurde bereits in 2018 vorgenommen und ist in seiner Wirkung limitiert. Die operativen Jahresergebnisse des Theaters lassen auch klare Rückschlüsse auf die sehr enge wirtschaftliche Lage des Hauses deutlich werden. Im Jahresabschluss 2018 konnte lediglich ein operativer Überschuss von nur ca. 300 € erzielt werden.
Entsprechend würde eine Etaterhöhung auch Stellenanpassungen in den unterbesetzten Bereichen zur Folge haben. Dies bedeutet im Einzelnen: 1 Stelle Digitales Marketing/Dramaturgie, 2,5 Stellen Theaterpädagogik incl. Organisation/Administration, 1 Stelle Ton/Video, 1 Stelle Buchhaltung, 1 Stelle Produktionsleitung. Die erwähnten, auch für die Stadt Leipzig imageträchtigen internationalen Projekte und Kooperationen, sollen in einer internationalen Kinder- und Jugendtheaterwoche mindestens aller 2 Jahre ihren Höhepunkt erfahren.
Sollte eine Erhöhung des Basiszuschusses nicht beschlossen werden, würde es zu Einschnitten in den Angeboten des TdJW kommen.
b) Anhebung in der Basisinstandhaltung
VI Zuweisungen aus dem Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig (Grundfinanzierung, Tarifausgleich, Instandhaltung)
VII Zuweisungen aus dem Finanzhaushalt der Stadt Leipzig zur Finanzierung des beweglichen Anlagevermögens Die Zuweisungen aus dem Finanzhaushalt der Stadt Leipzig zur Finanzierung des beweglichen Anlagevermögens der Eigenbetriebe Kultur wird für die Jahre 2021 bis 2024 auf dem Niveau des Jahres 2020 festgeschrieben. Somit erhalten die Eigenbetriebe Kultur die nachfolgenden Zuweisungen. Sofern sich Mehrbedarfe ergeben sind diese für die jeweilige Haushaltsplanung anzumelden bzw. durch Einzelvorlagen zu untersetzen. Auch aus Überschüssen gebildete Rücklagen für Investitionsvorhaben können zur Teilfinanzierung herangezogen werden, sollten die Investitionsbedarfe die Zuweisungen überschreiten.
VIII Folgen bei Ablehnung Bei Nichtbeschlussfassung sind die Planungssicherheit der Eigenbetriebe Kultur ab 2021 erheblich eingeschränkt und die künstlerische Qualität gefährdet.
[1] Die notwendige Beschlusslage zum Abschluss der Mietverträge wird parallel zur vorliegenden Finanzierungsvereinbarung vorbereitet.
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