Ratsinformationssystem
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Alternativvorschlag:
Der Fortführung der Auwaldstation wird für weitere 10 Jahre (2020-2029) zugestimmt mit einem wiederkehrenden Zuschuss durch die Stadt Leipzig i. H. v. zunächst 50.000 Euro. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer beschlossenen Haushaltssatzung.
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Nicht relevant.
Sachverhalt:
Der Vertrag zwischen der Stadt Leipzig und dem Förderverein Auwaldstation und Schlosspark Lützschena e. V. läuft noch bis 31.12.2019 mit einer jährlichen Unterstützung i. H. v. 50.000,00 Euro (Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBIV-2132/14 vom 16.07.2014). Der betreffende Antrag beinhaltet die Fortführung der Auwaldstation um weitere 10 Jahre sowie die Erhöhung der bisherigen Zuwendungssumme.
Die Fortführung der Auwaldstation ab 2020 bis 2029 liegt im Interesse der Stadt Leipzig. Laut dem vorgelegten Finanzplan ist dazu eine Festbetragsförderung i. H. v. 65.000,00 Euro notwendig.
Der Mehrbedarf i. H. v. jährlich 15.000,00 Euro kann aus haushälterischen Gründen nicht bestätigt werden. Einem jährlich wiederkehrenden Zuschuss i. H. v. 50.000,00 Euro kann seitens der Stadt Leipzig zugestimmt werden.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Auwaldstation im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt/ Stadt Leipzig bereits in 2017 und 2018 zusätzliche Mittel in Höhe von 111.673,00 Euro für den Betrieb der Naturschutzstation erhalten hat. Eine Fortführung dieser Kooperation wird in ähnlicher Höhe auch für 2019 ff. avisiert.
Der Zuschuss i. H. v. 50.000,00 Euro ist im Budget des Amtes für Umweltschutz eingestellt.
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