Ratsinformationssystem
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Sachverhalt: Auch wenn natürlich die grundgesetzlich garantierte freie Ausübung des Mandates nicht eingeschränkt werden soll, sollen doch die Vertreter*Innen der Fraktionen eine gewisse Rückbindung in ihre Fraktionen haben. Jetzt ist es bereits zum zweiten Mal - nach dem Amt für Wirtschaftsförderung nun beim Stadtplanungsamt - zu registrieren, dass eine Bewerberin durch die öffentliche Beschädigung ihres Rufes ihre Bewerbung zurückgezogen hat. Die Verfahren zur Besetzung des Umweltamtes, des Brandschutzamtes und des Amtes für Statistik und Wahlen wurden z. Zt. bereits ergebnislos abgebrochen. Die Herabwürdigung als Frau, unverhohlene Altersdiskriminierung und die Verhinderung politisch offenbar missliebiger Kandidat*innen, sind dabei zu registrieren. Wir fragen an:
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