Ratsinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung schlägt vor, den Antrag abzulehnen.
Sachverhalt: Eines Beschlusses des Stadtrates zur Überarbeitung der Geschäftsordnung des Beirates für Tierschutz bedarf es nicht.
Gemäß § 21 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig regeln die Beiräte ihre Aufgaben, Zusammensetzung und Verfahren in Geschäftsordnungen. Dem Stadtrat sind diese zur Kenntnis vorzulegen.
Insofern obliegt es den Beiräten selbst, auch Änderungen in bestehender Geschäftsordnung herbeizuführen und dem Stadtrat danach zur Kenntnis vorzulegen.
Die Geschäftsordnung des Beirates für Tierschutz regelt explizit in ihrem § 9, dass die Geschäftsordnung durch Beschluss der Mitglieder des Beirates im Einvernehmen mit dem Beigeordneten für Umwelt, Ordnung und Sport geändert werden kann.
Mit dem hier vorliegenden Antrag soll das Ziel der deutlichen Aufweitung der thematischen Befassung des Tierschutzbeirates verfolgt werden. In § 1 der Geschäftsordnung des Tierschutzbeirates wird hinsichtlich der Aufgaben und Ziele formuliert: „Der Tierschutzbeirat befasst sich mit tierschutzrelevanten Problemstellungen in der Stadt Leipzig und empfiehlt Maßnahmen zur Beseitigung von Missständen.“ Die Themen im Bereich Tierschutz sind demnach bereits weit gefasst. Eine Beschränkung auf bestimmte, den tierschutzrechtlichen Bestimmungen unterfallenden Themen besteht nicht.
Eine vornehmliche Befassung mit Problemen des Tierheimes Breitenfeld in den Sitzungen des Beirates für Tierschutz, wie im Antrag vermerkt, kann nicht gesehen werden. In dieser Legislaturperiode fanden bisher insgesamt 10 reguläre Sitzungen und eine Sondersitzung statt. In den Sitzungen wurden 43 Fachthemen behandelt. Davon betrafen 4 Themen das Tierheim.
Jedes Beiratsmitglied kann gemäß Geschäftsordnung Vorschläge für die Tagesordnung der Sitzungen unterbreiten. Allerdings muss eine Abgrenzung zu den Themen oder Problematiken, die den naturschutz- oder jagdrechtlichen Bestimmungen und nicht dem Tierschutzrecht unterliegen, erfolgen. Die Befassung mit naturschutzrelevanten Themen ist dem Naturschutzbeirat vorbehalten.
Mit dem hier vorliegenden Antrag soll auch eine Änderung in Bezug auf die Zusammensetzung des Beirates und dessen Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. Auch hierfür gilt, dass die Beiräte eine Änderung gemäß Hauptsatzung der Stadt Leipzig und Geschäftsordnung des Beirates für Tierschutz selbst herbeiführen können.
Für die Aufgaben und Zusammensetzung von Beiräten ist eine Regelung in der Hauptsatzung nötig. Eine grundlegende Überarbeitung der Hauptsatzung findet gerade statt. Nach deren Änderung wird zu prüfen sein, ob im Sinne der Einheitlichkeit des Geschäftsganges des Stadtrates für die Beiräte separate Geschäftsordnungen erforderlich sind.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |