Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Beschreibung des Abwägungsprozesses: Die Änderung der Vergabeordnung ist aufgrund rechtlicher und technischer Änderung im Vergaberecht notwendig. Die Hauptsatzung der Stadt Leipzig regelt unter § 22 Abs. 2 Ziffer 18 die Notwendigkeit einer Vergabeordnung. Somit ist die Vergabeordnung entsprechend anzupassen.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Nicht relevant.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Nicht relevant.
III. Strategische Ziele
Eine transparente und nachvollziehbare Beschaffung von Leistungen, die im Rahmen von entgeltlichen Verträgen die Lieferung von Waren, die Ausführung von Bauleistungen oder die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand haben, bilden eine wesentliche Basis für das Anbieten von qualitativ hochwertigen Verwaltungsleistungen und unterstützen somit in besonderer Weise die Zielerreichung aller Handlungsschwerpunkte. IV. Sachverhalt
1 AnlassIn Folge der europäischen Vergaberechtsreform ergeben sich umfangreiche Änderungen für die Vergaberegelungen öffentlicher Aufträge. Die Reformen umfassen sowohl die Regelungen zu Vergaben von Lieferungen und Dienstleistungen als auch die Vergaben von Bauleistungen. Aufgrund dieser zahlreichen Änderungen wurde nunmehr die Leipziger Vergabeordnung überarbeitet. Mit der Überarbeitung soll die rechtskonforme Durchführung, insbesondere in Bezug auf die Digitalisierung der Vergaben (E-Vergabe) ermöglicht werden. Somit ist die Anpassung der lokalen rechtlichen Bestimmungen (Vergabeordnung) genauso erforderlich, wie die Anpassung der Softwareanwendung für die Durchführung von Vergabeverfahren mit der derzeit in Einführung befindliche technische Lösung (VI-DS-02695 und VI-DS-04558). 2 Beschreibung der MaßnahmeIn der überarbeiteten Vergabeordnung sind die elementaren Gesichtspunkte der „alten Vergabeordnung“ mit dem Digitalisierungsansatz der neuen Vergabebestimmungen in Balance zueinander aufgenommen. Dabei wird u. a. an der sich bewährten Vergabegremienstruktur, dem Vorrang der Öffentlichen Ausschreibung bzw. des Offenem Verfahren und der Transparenz gegenüber dem Stadtrat mittels eines entsprechenden Berichtes festgehalten. Insbesondere die Vergabegremienstruktur und der Vergabebericht tragen dazu bei, dass die Kammern angemessen und transparent in die Vergaben von öffentlichen Aufträgen eingebunden sind. Daraus folgt, dass die Vergabeordnung entsprechend der nachstehenden Punkte überarbeitet wurde.
3 Realisierungs-/ZeithorizontDie Vergabeordnung soll schnellstmöglich in Kraft treten. Bis zur vollständigen Einführung der elektronischen Vergabeverfahren wurde eine Übergangsvorschrift in die Vergabeordnung aufgenommen. 4 Finanzielle Auswirkungen
Mit der Änderung der Vergabeordnung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
5 Auswirkungen auf den Stellenplan
Mit der Änderung der Vergabeordnung sind keine Auswirkungen auf den Stellenplan verbunden.
6 Bürgerbeteiligung
Nicht nötig, da die Vorlage eine rechtliche Angelegenheit regelt
7 Besonderheiten
keine
8 Folgen bei NichtbeschlussWird die Vergabeordnung nicht geändert, kann die Stadt Leipzig keine rechtskonformen Vergabeverfahren mehr durchführen. Was somit zu einem schwebenden juristischen Risiko jedes einzelnen Vergabeverfahrens führt.
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