Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
entfällt
Sachverhalt: Die Bebauung des Wilhelm-Leuschner-Platzes ist ein hervorragendes und wesentlich stadtbildprägendes Vorhaben in diesem besonders bedeutsamen Innenstadtbereich am Promenadenring und vis-a-vis des Neuen Rathauses.
Das Anliegen des Antrages, die bauliche Vervollkommnung des Wilhelm-Leuschner-Platzes auf allen künftigen platzbegrenzenden Gebäudefronten durch eine wertige Architektur und nachhaltige städtebauliche Lösungen zu erreichen, wird von der Verwaltung ausdrücklich unterstützt und ist bereits Verwaltungshandeln.
Der Bebauungsplan Nr. 16.1 enthält Örtliche Bauvorschriften, die ein angemessene Maß an architektonischer Qualität und die Verortung von Werbeanlagen festschreiben.
Die Erhaltungsziele der Erhaltungssatzung „Leipzig-Innenstadt“ bestehen in dem Schutz der Eigenart der Gebiete mit allen Details und städtebaulichen Besonderheiten und im Erhalt der schützenswerten Bausubstanz. Dazu zählt auch eine dem Standort angemessene architektonische Bebauungsstruktur und Formensprache.
Für den Neubau der Propsteikirche St. Trinitatis fand 2009 nach einem Workshop ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren nach RPW 2008 statt. Die Gestaltung des Wohn- und Geschäftshauses mit Kita Nonnenmühlgasse 3-5/Ruth-Pfau-Straße wurde im März 2015 Gestaltungsforum der Stadt Leipzig intensiv diskutiert. Das Wohn- und Geschäftshaus Martin-Luther-Ring 1-5 ist Ergebnis eines Gutachterverfahrens aus dem Jahr 1996. Die Gestaltung der Station des City Tunnels unter dem Leuschner-Platz ist das Resultat eines Einladungswettbewerbes nach GRW 1995 im Jahr 1997.
Die Flurstücke 797 und 799 wurden durch die Stadt Leipzig als Arrondierung an die Eigentümerin der dahinterliegenden Flurstücke (St. Elisabeth gGmbH) mit der Verpflichtung zur Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens nach RPW zur Architekturfindung des künftigen Baukörpers veräußert. Die GRK-Gruppe als neue Eigentümerin hat diese Verpflichtung übernommen und wird erst nach Durchführung des Wettbewerbsverfahrens ins Eigentum über die Grundstücke unmittelbar am Peterssteinweg gelangen. Die Stadtverwaltung befindet sich dazu im Gespräch mit der GRK-Gruppe.
Die Verwaltung behält sich ergebnisabhängig ein entsprechendes Handeln zur Sicherung städtebauliche Ziele vor. Das betrifft zum einen den Umgang mit notwendigen Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen und zum anderen die Fortschreibung notwendiger Bauleitplanung (Änderungen B-Plan Nr. 16.1 „City-Süd, Nonnenmühlgasse“ bzw. separate vorhabenbezogene Bebauungspläne).
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