Ratsinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Im Zusammenhang mit dem Beschluss unseres Antrages „Straßenbegleitgrün an Überlandstraßen“ am 25.01.2012 im Sinne des Verwaltungsstandpunktes wurde beschlossen:
Der Verwaltungsstandpunkte führte damals aus: „Bei Verlängerungen oder Neuabschlüssen von langfristigen Pachtverträgen werde im Rahmen der Ämterbeteiligung darauf Einfluss genommen, dass zu besonders schützenswerten Naturräumen und Biotopen zusätzliche Regelungen zu deren Schutz und Pflege in die Landpachtverträge aufgenommen werden. Beispielsweise seien bisher Regelungen zum Schutz von Vogelbrutstätten und Gewässerschutzstreifen sowie Maßnahmen zur Umsetzung des Feldwegekonzeptes der Stadt Leipzig vertraglich vereinbart worden. Aufgrund der Vielfalt der Einzelfälle werde eine generelle Regelung in den Landpachtverträgen als nicht umsetzbar abgelehnt. Es sollten vielmehr für jeden Einzelfall die speziell aufzunehmenden Regelungen im Rahmen der Ämterbeteiligung erarbeitet werden. Grundsätzlich bestehe bei den Landwirten die Bereitschaft, auch Aufgaben in der Landschaftspflege zu übernehmen, wenn weiterhin eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Landpachtflächen gewährleistet ist und die wirtschaftlichen Aufwendungen ein verhältnismäßiges Maß nicht überschreiten.“
Wahrnehmbar ist aber weiterhin eine andere Entwicklung: Feldraine, Feldwege und Heckenbewuchs werden weg gepflügt, Bäumen am Wegesrand in der Krone kaputt geschnitten oder in der Wurzel zerstört und sterben ab, so dass inzwischen oft bis zum Asphalt der daneben liegenden Straßen gepflügt wird.
Wir fragen daher an:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |