Sachverhalt:
Das Bundeskabinett hat am 09.01.2019 den Entwurf für ein „Starke-Familien-Gesetz“ beschlossen. Dieses soll nach jetzigem Stand ab 01.07.2019 gelten. Hierin enthalten sind unter anderen verbesserte Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, wie den Wegfall der Eigenbeteiligung beim Mittagessen in Kitas und Schulen sowie die Schülerbeförderung. Dazu haben wir folgende Fragen:
- Wie viele Schüler und Schülerinnen sind in Leipzig berechtigt Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beziehen im Schuljahr 2018/19?
- Wie viele Leistungsberechtigte nutzen momentan die folgenden Leistungen?
- Zuschuss zum Mittagessen
- Schülerbeförderungskosten
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Lernförderung
- Schulbedarf
- Schulausflüge
- Das Bundeskabinett hat den Wegfall der Eigenbeteiligung beim Mittagessen in Kitas und Schulen sowie der Schülerbeförderung beschlossen.
- Verändert sich die Beantragung dieser Leistungen dadurch?
- Gilt der Wegfall der Eigenbeteiligung zur Schülerbeförderung sowohl für die SchülerMobilCard als auch die SchülerCard? Gilt weiterhin die Entfernung Wohnort – Schule von zwei Kilometern?
- Wie informiert die Stadt über die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepakets und wie und wo diese beantragt werden können? Gibt es Informationsangebote in den Schulen? Besteht die Möglichkeit die Anträge direkt in den Schulen zu stellen?