Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Der 6. Sachstandsbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
In Anlage 1 wird für die Sofort-Maßnahmen, welche mit der Drucksache VI-DS-05899-NF-21 beschlossen wurden, ausführlicher der aktuelle Vorbereitungs- und Umsetzungsstand dargelegt. Hinweis: In Anlage 1 wird die Maßnahme Erweiterung Grundschule Böhlitz-Ehrenberg einmalig dargestellt, um den Inhalt der Maßnahme in Bezug auf o. g. Beschluss klarzustellen.
In Anlage 2 werden die unterjährigen Mittelverschiebungen nach § 78/ 79 bzw. § 81 SächsGemO ab einer Wertgrenze von 200.000 € dargestellt. Im Zeitraum zwischen dem 5. Sachstandsbericht (31.12.2018) und dem 21.01.2019 wurden keine Mittelverschiebungen vorgenommen. Die Aktualisierung der Anlage 2 erfolgt daher voraussichtlich erst wieder mit dem 7. Sachstandsbericht.
Entsprechend Beschlusspunkt 7 der Drucksache VI-DS-05899-NF-21 wird in der Anlage 3 der aktualisierte Soll-Ist-Abgleich der mittelfristig benötigten Schulkapazitäten gegenüber der jeweils aktuellen Prognose zum Realisierungshorizont der umzusetzenden Maßnahmen abgebildet. Im Zeitraum zwischen dem 5. Sachstandsbericht (31.12.2018) und dem 25.01.2019 wurden keine Terminverschiebungen vorgenommen. Die Aktualisierung der Anlage 3 erfolgt daher voraussichtlich erst wieder mit dem 7. Sachstandsbericht.
In Anlage 4 „Finanzdaten“ werden die lt. Schulentwicklungsplan erforderlichen Maßnahmen aufgeführt und die aktuellen Beschlüsse einschließlich der mit dem jeweiligen Beschluss bestätigten Haushaltsmittel (Auszahlungen, Einzahlungen, Zuschüsse) dargestellt. Hinweis: Entsprechend der Hinweise aus dem Fachausschuss Finanzen wurden die Spalten „Ist“ mit den tatsächlich vollzogenen Zahlungen sowie „HAR“ mit den Haushaltsausgaberesten ergänzt, um die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen abzubilden. Stand 23.01.2019 ist der Haushalt 2018 noch nicht abgeschlossen, sodass die Darstellung in beiden Spalten mit den Folgeberichten weiter präzisiert werden wird.
In Anlage 5 „Terminübersicht“ werden ebenfalls die lt. Schulentwicklungsplan erforderlichen Maßnahmen mit dem jeweiligen Projektstand dargestellt. Hier ist ein Ampelsystem installiert. Ziel seitens der Verwaltung muss es sein, bei einer eventuellen „Rotschaltung“ (= Fertigstellungs- oder Zwischentermin gefährdet) sehr zeitnah entsprechende Vorschläge zur Gegensteuerung zu erarbeiten und darüber in folgenden Berichten zu informieren. Eine wichtige Querverbindung zwischen kritischen Terminen für die Inbetriebnahme neuer Schulkapazitäten und dem bestehenden Bedarf wird die Anlage 3 sein – im Einzelfall werden Gegensteuerungsmaßnahmen auch hier abgebildet werden können.
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Anlagen: Anlage 1Sachstand Vorbereitung / Umsetzung Sofort-Schulen Anlage 4Schulbaumaßnahmen – Finanzdaten Anlage 5Schulbaumaßnahmen – Terminübersicht
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