Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt alternativ zu den Beschlusspunkten 1 und 3 nachfolgend formulierte Vorschläge. Beschlussvorschlag 2 wird abgelehnt.
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Entfällt
Sachverhalt: Der Vorschlag, zwischen Limburger Straße und dem Sportbad an der Elster eine Wegeverbindung am Westufer der Elster zu schaffen, ist sinnvoll und Bestandteil sowohl des Konzeptionellen Stadtteilplans Leipziger Westen als auch des aktuellen Landschaftsplanes. Auf der gegenüberliegenden Seite der Antonienstraße würde dieser Weg auf den Verlauf der Hauptwegeachse im Volkspark Kleinzschocher treffen und im Park seine Fortsetzung finden.
Für die konkrete Lage dieser Wegeverbindung sowie die Schaffung einer Querungsmöglichkeit in der Antonienstraße ist eine Vorplanung erforderlich. Wesentliche Voraussetzung zur Umsetzung dieser Maßnahme ist die Nutzung des halböffentlichen Weges von der Limburgerstraße westlich der Elster sowie die Vermeidung großflächiger Eingriffe in Natur und Landschaft.
Da zum einen im Haushaltsentwurf 2019/2020 für die Planung und Realisierung einer solchen Maßnahme keine finanziellen Mittel berücksichtigt sind und zum anderen im Vorfeld entsprechende Prüfungen der Grundstücksverhältnisse und diesbezügliche Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern nötig sind, ist mit einer kurzfristigen Realisierbarkeit nicht zu rechnen. Unter den gegebenen finanziellen und personellen Ressourcen sollen bis Ende 2019 nachfolgend aufgeführte Prüfungen vorgenommen werden: - Grundstücksverhältnisse inkl. Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern, - Planungsrechtliche Randbedingungen, - Ermittlung überschlägiger Kosten sowie Terminschiene für eine Planung, ggf. unter Berücksichtigung weiterer Prioritäten zur Planung und Realisierung von Verkehrs- und Infrastrukturmaßnahmen.
Die Errichtung einer weiteren Brücke, zusätzlich zur vorhandenen Entenbrücke (in ca. 100 m Entfernung) und der Schleußiger Brücke (in ca. 200 m Entfernung), ist in keiner Konzeption der Stadt Leipzig enthalten. Die Herstellung einer solchen Verbindung würde sowohl einen ausgesprochen hohen finanziellen und technischen Aufwand für Planung, Genehmigung und Realisierung, als auch zusätzliche Eingriffe in die Uferbereiche und das Gewässer bedeuten. Auch für die Planung und Realisierung eines Brückenbauwerks stehen im Haushaltsplan 2019/20 und auf Grund des hohen Bedarfs an Ressourcen für vorhandene Brücken aus heutiger Sicht auch zukünftig keine finanziellen Mittel oder personelle Ressourcen zur Verfügung.
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