Ratsinformationssystem
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Am 17. Mai 2018 wurde im Stadtrat die Ergänzung der Sondernutzungssatzung (Vorlage - VI-A-05082-NF-02-VSP-01) beschlossen. Zu Protokoll gab der Oberbürgermeister, dass diese Neufassung noch 2018 beschlossen werden wird. Die Neufassung enthält weitreichende Werberegeln: „Im Zuge der nächsten Überarbeitung der Sondernutzungssatzung wird § 4 „Pflichten der Erlaubnisnehmer“ um folgenden Absatz 5 ergänzt: Der Erlaubnisnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Sondernutzung in Form von Werbeanlagen - weder Kindern noch Jugendlichen körperliche oder seelische Schäden zufügt - keinen diskriminierenden Inhalt im Hinblick auf Herkunft, Abstammung, Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung oder sexuelle Orientierung hat noch Personen auf ein sexuelles Objekt reduziert - keinen Gewalt aufrufenden Inhalt hat und - Unglück und Leid nicht instrumentalisiert.“ Wir fragen an:
1.Welche Schwierigkeiten hat die Stadtverwaltung zu bewältigen, die einer Beschlussfassung im Rat noch 2018 im Wege stehen? 2.Welchen Zeitplan verfolgt die Stadtverwaltung zur Vorlage und Beschlussfassung der Ratsversammlung? 3.Welche weiteren Schritte zur Implementierung der Werberegeln, wie zum Beispiel die Information der Werbenden, Erstellung eines Kriterienkatalogs zur rechtssicheren Einschätzung für den Versagungssfall, Mechanismen der Kontrolle der Einhaltung der Werberegeln? |
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