Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass der Wahlzeitraum am Montag, den 25.03.2019, beginnt und am Montag, den 01.04.2019, endet. Als Wahltag wurde durch den Oberbürgermeister der 31.03.2019 bestimmt.
2. Die Ratsversammlung nimmt ferner zur Kenntnis, dass der Wahlausschuss entsprechend folgender Liste besetzt wird:
Sachverhalt: Mit Ratsbeschluss VI-DS-02707 vom 24.08.2016 wurde die Wahlordnung für das Jugendparlament der Stadt Leipzig durch den Stadtrat beschlossen.
Gemäß § 1 Abs. 2 und § 8 Abs. 1 der Wahlordnung für das Jugendparlament bestimmt der Oberbürgermeister den Wahltag und ernennt die Mitglieder des Wahlausschusses.
Entsprechend § 9 der Wahlordnung beginnt der Wahlzeitraum an einem Montag, 8.00 Uhr und endet am darauffolgenden Montag, 8.00 Uhr. Als Wahltag wird der in dem Zeitraum liegende Sonntag bestimmt.
In Absprache mit dem Jugendparlament, der pädagogischen Begleitung im Amt für Jugend, Familie und Bildung sowie dem Amt für Statistik und Wahlen wurde als Wahlzeitraum für die Jugendparlamentswahl 2019 der 25.03.2019 bis 01.04.2019 durch den Oberbürgermeister bestimmt.
Der Wahlausschuss wird gemäß den Bestimmungen des § 8 Wahlordnung für das Jugendparlament mit fünf Mitgliedern besetzt. Die Mitglieder sind Beschäftigte der Stadtverwaltung. Zusätzlich werden fünf stellvertretende Mitglieder benannt (siehe Tabelle Deckblatt).
Sowohl die Mitglieder als auch die stellvertretenden Mitglieder sind Beschäftigte der am Satzungs- und Begleitungsprozess des Jugendparlamentes beteiligter Fachämter. Die genannten Beschäftigten aus dem Amt für Jugend, Familie und Bildung, dem Amt für Statistik und Wahlen sowie aus dem Büro für Ratsangelegenheiten haben bereits bei der Jugendparlamentswahl 2015 mitgewirkt bzw. begleiten seither das Jugendparlament aktiv. |
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