Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
1Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung
Nicht erforderlich.
2Sachverhalt
2.1Anlass
Im Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2012 - wurde dargestellt, dass der prognostizierte Bedarf an Grundschulplätzen im Bereich Gohlis nicht mehr mit den vorhandenen Kapazitäten der Erich-Kästner-Schule und der Geschwister Scholl-Schule ausreichend abgesichert werden kann.
Dazu wurde ein Konzept entwickelt, in welcher Form die Bedarfe im beschriebenen Bereich langfristig abgesichert werden sollen. Es entstand das Konzept der mehrstufigen Anpassung des Grundschulnetzes.
In einem ersten Schritt erfolgte der Ersatzneubau für die Erich-Kästner-Schule am Standort in der Erfurter Straße 9. Mit der Inbetriebnahme des Objektes im Jahre 2013 konnte das alte Schulgebäude an der Erfurter Straße 14 leergezogen werden.
Mit dem Beschluss DS-03771-DS-03 "1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss - Komplettmodernisierung Erfurter Straße 14…" wurde der nächste Schritt festgelegt. Danach wird das alte Bestandsgebäude auf die Anforderungen einer dreizügigen Grundschule mit Hort modernisiert. Die Komplettmodernisierung erfolgt im teilbewohnten Zustand mit zwei Bauabschnitten. Die Erich-Kästner-Schule nutzt Teilbereiche des Gebäudes, um die vorhandenen Mehrbedarfe der eigenen Schule räumlich abzufangen.
Die Komplettmodernisierung soll voraussichtlich im Sommer 2019 abgeschlossen sein. Mit der Inbetriebnahme des Objektes Erfurter Straße 14 stehen dann im Versorgungs-bereich Gohlis-Mitte drei Grundschulen zur Verfügung - die Erich- Kästner-Schule (vier Züge), Geschwister-Scholl-Schule (dreieinhalb Züge) sowie die Schule Erfurter Straße (drei Züge). Damit wird es möglich sein, die bestehenden Überbelegungen der bestehenden Grundschulen abzubauen und eine Belegung im Sinne der Kapazitätsrichtwerte zu erreichen.
2.2Strategische Ziele
Ziel ist die langfristige Absicherung der Grundschulbedarfe im Bereich Gohlis.
2.3Operative Umsetzung
Mit der Einrichtung der neuen Grundschule kann die Überbelegung der Erich- Kästner-Schule zurückgefahren werden. Zugleich wird damit erreicht, dass für die prognostizierten Mehrbedarfe in Gohlis ausreichend Schulkapazitäten zur Verfügung stehen.
2.4Realisierungs-/ Zeithorizont
3Finanzielle Auswirkungen
Mit der Vorlage VI-DS-03771-DS-03 wurde die Komplettmodernisierung des Schul-gebäudes Erfurter Straße 14 für eine dreizügige Grundschule mit Schulhort und Sporthalle beschlossen. Hier sind die Bau-, Ausstattungs- und Folgekosten sowie die Personalkosten für den Hausmeister ausgewiesen.
Für den Um-/Auszug der Klassen der Erich-Kästner-Schule aus dem Gebäude sind im Jahr 2019 5.000 € eingeplant.
4Auswirkungen auf den Stellenplan
Die E.-Kästner-Schule als Stammschule erhält aufgrund der räumliche Nähe zur Außenstelle keinen Außenstellenzuschlag. Die Stammschule wird aufgrund der höheren Schülerzahl aber eine Erhöhung der Bemessung erreichen. Die Höhe wird nach heutigem Stand 0,25 VzÄ betragen.
Für das Schuljahr 2020/21, wenn die Schule eigenständig ist, wird für die Schule Jablonowskistr. eine eigene Stelle Schulsachbearbeiter/-in eingerichtet. Diese beträgt bei einer Dreizügigkeitt und sechs Klassen zu dem Zeitpunkt voraussichtlich 0,5 VzÄ. Die künftige Bemessung ermittelt sich dann aus dem Bemessungsmodell für Schulsachbearbeiter/-innen, die sich an den Schülerzahlen orientiert.
5Bürgerbeteiligung
Die Bürgerbeteiligung erfolgte und erfolgt im Rahmen der Schulentwicklungsplanung.
6Besonderheiten der Vorlage
Keine.
7Folgen bei Nichtbeschluss
Im Fall der Ablehnung muss der Standort Erfurter Straße als zweites Gebäude der Erich- Kästner-Schule genutzt werden, um die erforderlichen Kapazitäten bereitzustellen. Die Fortschreibung des Schulnetzplan 2017 geht von einer Überschreitung der Bestandskapazität von bis zu zwölf Klassen aus.
Die Erich-Kästner-Schule müsste dann als sechs- bis siebenzügige Grundschule geführt werden. Gegen eine Grundschule in dieser Größenordnung sprechen sowohl schulorganisatorische als auch pädagogische Gründe. Es darf auch erwartet werden, dass die oberste Schulaufsichtsbehörde einer solchen Grundschulgröße die Zusage verweigert.
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Nicht erforderlich.
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