Ratsinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt/Anfagen: Für das Wohnhaus in der Thierbacher Straße 6 sind umfangreiche Bauarbeiten im Rahmen einer energetischen Sanierung geplant. Die Kosten dieser Maßnahmen (Fassade, Fenster, Dach, Balkone) werden als Moderni- sierungskosten deklariert und sollen laut Modernisierungsankündigung fast vollumfänglich auf die Mieten der Bewohner*innen umgelegt werden, obwohl es teils Instandsetzungs-maßnahmen sind. Die Beseitigung der massiven Mängel in den Wohnungen (keine Heiz-möglichkeiten, teils keine Warmwasserversorgung, Bleirohre,…), die Folge jahrelanger unterlassener Reparaturen sind und von den Mieter*innen in zahlreichen Briefen angemahnt wurden, wird hingegen nicht beigekommen. Alle bisher erfolgten und geplanten Reparaturen müssen auf zivilrechtlichen Weg unsererseits eingeklagt werden. In der Modernisierungsankündigung werden Baumaßnahmen bzgl. Beginn, Dauer und Aus-maß nur vage dargelegt, weshalb die Mieter*innen dieser widersprachen. Der Eigentümer kommt in keiner Weise seiner Informationspflicht nach und zeigt sich unkooperativ bzw. verordnet den Auftragnehmern eine Informationssperre. Die angekündigte, um mehr als 100% - 250% steigende Miete, ist unverhältnismäßig und führt in der Konsequenz voraussichtlich zum Auszug aller 30 Bewohner*innen, sowohl aus dem Haus als auch aus dem Stadtteil. Die aktuelle Durchschnittsmiete in Connewitz übersteigt in den meisten Fällen die finanziellen Möglichkeiten der Mieter*innen. Unangekündigte Baumaßnahmen (Dauer, Beginn, betroffene Wohnungen) sind hier exem-plarischer Teil einer Entmietungsstrategie, die Bewohner*innen in dem Maße schikanieren soll, dass sie zum Auszug gezwungen und das Haus kernsaniert werden kann. (2) Die Stadt Leipzig bekannte sich laut eigener Aussage dazu, "ein zentrales Interesse [an] ausreichenden und auch finanziell angemessenen Wohnraum für alle Bevölkerungsteile in unserer Stadt" zu haben und dieses auch "zur Verfügung [...] stellen" zu wollen. In welchem Maß bietet die Stadt Leipzig im Süden (Connewitz/Südvorstadt) bezahlbaren Wohnraum (KdU) oder in diesem Falle Ersatzwohnraum an, vor allem in Anbetracht der leerstehenden LWB-Häuser, welche diesen Anforderungen entsprechen würden? (3) Welche bauordnungsrechtlichen Instrumente (Zivilrecht ausgenommen) liegen der Verwaltungim exemplarisch geschilderten Fall vor, um bspw. einen Baustopp und folglich die umfangreiche Inkenntnissetzung der Mieter*innen zu bewirken? |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |