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Beschlussvorschlag:
Der Beschluss wird wie folgt ergänzt:
1.8. Die Regelungen zur Bewirtschaftung der Parkplätze gelten wochentags 17.00 – 23.00 Uhr und an den Wochenenden 12.00 – 23.00 Uhr.
Begründung
Natürlich ist die Hälfte der Kennzeichen parkender Autos im Waldstraßenviertel tagsüber nicht aus Leipzig, da das Waldstraßenviertel nicht nur ein Wohn- sondern auch ein Geschäftsviertel ist, eine Mischung, die man sich in vielen anderen Stadtteilen wünscht. Auch wenn der eine oder andere das Glück hat Wohnen und Arbeiten auf diese Weise in einem Viertel zu verbinden, so kommen doch die Kunden aus anderen Vierteln und Regionen. Kernproblem ist die Überlagerung des allgemeinen Parkdrucks durch die Veranstaltungen in der Arena und im Stadion. Hierbei konkurriert ausdrücklich der Parkbedarf der Anwohner und der Veranstaltungsbesucher. Mit dem Vorschlag der Verwaltung erschwert man zusätzlich die Geschäftstätigkeit der zahlreichen Gewerbetreibenden im Waldstraßenviertel. Mit einer Begrenzung der Parkraumbewirtschaftung auf die tatsächlichen Problemzeiten würde es ermöglicht, dass das Viertel weiterhin ein ganztags lebendiges Viertel bleibt. Letztlich ist damit auch den Bewohnern geholfen, für die das Parken bei Familienfeiern nicht gänzlich unmöglich wird.
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