Ratsinformationssystem
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Sachverhalt: Das Klinikum St. Georg sieht sich verschärften Herausforderungen gegenüber:
Die neue Geschäftsführerin hat schmerzhafte Prozesse zur Effizienzsteigerung über das Haus laufen lassen, sodass die Wirtschaftlichkeit hergestellt werden konnte. Doch darüber wird die Klinik zunehmend auf Verschleiß gefahren, Modernisierungen werden verschoben, Effizienzen konterkariert. Die Krankenhausfinanzierung ist Länderaufgabe, trotz des Verfassungsauftrags ist die Förderung des Freistaates seit Jahrzehnten vollkommen unzureichend. Gerade die Pavillonstruktur des Klinikums ist ein enormer Kostentreiber. Der Neubau ist vom Landeskrankenhausausschuss bewilligt, muss jedoch noch in den Haushalt des Freistaates aufgenommen werden und wird sicher eine Kofinanzierung erfordern. Eine politische Unterstützung aus Leipzig ist jetzt dringend angezeigt.
Das städtische Klinikum war zu lange nicht im Fokus des Gesellschafters. Dabei gehört es wie andere Einrichtungen und Beteiligungen der Stadt zur Grundversorgung der Bevölkerung. So wie andere Einrichtungen und Beteiligungen Zuschüsse erhalten, ist auch das Klinikum berechtigt Ansprüche zu erheben. Das Klinikum leistet sich zur durch die Stadt gewünschten und für die Gesundheit der LeipzigerInnen nötigen Vollversorgung auch (DRG-bedingt = Diagnosenbedingte Fallgruppen) defizitäre Abteilungen wie eine Kinderklinik. Der politische Wille zum Vorhalten dieser Angebote muss sich auch in Zuschüssen wiederfinden.
Für eine Entlastung würde die Übernahme der Parkanlage des Robert-Koch-Klinikums in städtische Betreibung sorgen. Die Aufwendungen für die Pflege der Anlage werden weder durch Krankenhausförderung noch durch Versichertenleistungen gedeckt und gehören auch nicht originär zu einem Krankenhausbetrieb.
Ein Zuschuss zum Betrieb könnte die jahrelang vernachläßigte Lohnsteigerung bei den nichtärztlichen Beschäftigten ausgleichen helfen.
Eine Bürgschaft könnte dem Klinikum mehr Freiraum für Investitionen für eine moderne medizinische Versorgung verschaffen.
Die zusätzlichen Aufwendungen müssen sich demzufolge in unterschiedlichen PSP-Elementen wiederfinden.
Schließlich muss in den jährlichen Verhandlungen mit dem Freistaat immer auch auf die Belange des Klinikums gepocht werden. Mindestens muss eine Finanzierung aus dem Krankenhausplan in gleicher Weise wie für die Wettbewerberin – das Universitätsklinikum – eingefordert werden.
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