Ratsinformationssystem
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Die Verkehrsregelung in der Karl-Liebknecht-Straße muss vielen Ansprüchen gerecht werden: den Anforderungen der unmittelbaren Bewohner oder Eigentümer, Geschäfte und Gaststätten müssen angeliefert werden, Kunden und Gästen müssen Parkmöglichkeiten angeboten werden, Freisitze und Geschäftsauslagen sind gewünscht, es muss genügend Platz für Fußgänger und Radfahrer bleiben und natürlich müssen auch Kraftfahrzeuge und die Straßenbahn die Straße benutzen. Die vorhandene Gestaltung kann nur ein Kompromiss sein, um alle Ansprüche zu erfüllen.
Die Karl-Liebknecht-Straße besitzt im angefragten Bereich einen besonderen Bahnkörper für die Straßenbahn, pro Richtung einen Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr, sowie beidseitig Radfahrstreifen und Längsstellplätze auf der Fahrbahn. Die markierten Querschnittsbestandteile entsprechen dem gültigen Regelwerk und beinhalten auch den erforderlichen Sicherheitsabstand zwischen Radfahrstreifen und Längsstellplätzen. Die Längsstellplätze können auch für Andienungszwecke genutzt werden. Eine Andienung, wie von glitzerkollektiv.de teilweise auf dem Gehweg gefordert, ist auf Grund der dann zu geringen verbleibenden Gehwegbreite nicht möglich.
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