Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften x Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln
Gegenstand der Vorlage sind die Fachförderrichtlinien des Amtes für Stadtgrün und Gewässer zur Gewährung von Zuwendungen.
Sachverhalt: Die Stadt Leipzig erfüllt nicht nur staatliche Aufgaben, sondern ist im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auch für alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zuständig. Die Stadt Leipzig erfüllt in diesem Zusammenhang Aufgaben, die zum Teil Pflichtaufgaben und zum Teil freiwillige Aufgaben sind. Zur Erfüllung dieser Aufgaben bezieht sie Dritte ein, zum Beispiel indem eine Maßnahme durch Gewährung von Zuwendungen gefördert wird. Das Gewähren von Zuwendungen dient dabei der Zielsetzung, die Vielfalt des öffentlichen Gemeinwesens zu entwickeln und zu stärken und zugleich ehrenamtliches Engagement zu unterstützen. Die Rahmenrichtlinie zur Vergabe der Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (VI-DS-01241.NF05, Ratsbeschluss vom 18. Mai 2016, nachfolgend: Zuwendungsrichtlinie) ermächtigt die Fachämter der Stadt Leipzig, die allgemeinen Regelungen zur Beantragung, Bewilligung, Auszahlung und zum Nachweis der Verwendung von Zuwendungen durch eine Fachförderrichtlinie zu spezifizieren. Für das Amt für Stadtgrün und Gewässer wurden auf dieser Grundlage zwei Fachförderrichtlinien erarbeitet, um den vielfältigen Aufgabenbereichen des Amtes Rechnung zu tragen. Die „Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung der grün-blauen Infrastruktur (Fachförderrichtlinie grün-blaue Infrastruktur)“ dient dem Zweck Zuwendungen zur Herstellung, Sicherung und Entwicklung der grün-blauen Infrastruktur auszukehren. Mit der „Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung des Garten- und Kleingartenwesen (Fachförderrichtlinie Garten- und Kleingartenwesen)“ erfolgt eine Konkretisierung für die Belange des Garten- und Kleingartenwesens. Auf Grund der besonderen Bedeutung des Garten- und Kleingartenwesens in der Stadt Leipzig dient diese Fachförderrichtlinie der Auszahlung von Zuwendungen mit dem Ziel der Öffnung und Aufwertung der Gemeinschaftsflächen in Kleingartenanlagen zur Nutzung durch die Allgemeinheit sowie zur Stärkung der ökologischen Funktion der Gartenanlagen und zur Unterstützung des Vereinslebens und des sozialen Beitrages in der Stadtgesellschaft. Beide Fachförderrichtlinien gelten für die Gewährung von Zuwendung im Verantwortungsbereich des Amtes für Stadtgrün und Gewässer der Stadt Leipzig. Sie regeln das Verwaltungsverfahren, treffen Aussagen zur institutionellen wie auch zur Projektförderung und ergänzen die Regelungen der Zuwendungsrichtlinie um spezielle Regelungen, die auf die Zielgruppen und den Zweck der entsprechenden Förderung ausgerichtet sind. Mit diesen Richtlinien soll das Verfahren der Zuwendungsgewährung rechtssicher und nach transparenten, sachgerechten Grundsätzen gestaltet werden.
Folgen bei Ablehnung: Bei Ablehnung ist die Bestätigung der Förderprojekte/-maßnahmen durch Einzelbeschlüsse notwendig. Dies wäre mit einem erheblichen Mehraufwand und nicht termingerechter Bescheiderteilung verbunden.
Anlagen:
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