Ratsinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes, die am Sitz in Leipzig tätig waren (Frauen sind eingeschlossen), werden als potenzielle Personengruppe für Straßenbenennungen vorgemerkt. Über die Aufnahme einer bestimmten Person in den Namensvorrat wird im Einzelfall nach deren Ableben entschieden.
Sachverhalt: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wurde 1952 errichtet und hatte seinen Sitz von 1953 bis 2002 in Berlin. Seit dem 26.08.2002 hat das BVerwG seinen Sitz in Leipzig im Gebäude des früheren Reichsgerichtes am Simsonplatz. Sieben der bisher zehn Präsidenten des BVerwG waren in Berlin tätig (Ludwig Frege, Hans Egidi, Fritz Werner, Wolfgang Zeidler, Walther Fürst, Horst Sendler und Everhardt Franßen) und haben daher keinen Bezug zur Stadt Leipzig. Drei Präsidenten waren bzw. sind in Leipzig tätig (Eckart Hien 2002 bis 2007, Marion Eckertz-Höfer 2007 bis 2014 und Klaus Rennert seit 2014). Gemäß den Grundsätzen für die Benennung von Straßen in der Stadt Leipzig werden Benennungen nach Personen frühestens ein Jahr nach deren Ableben vorgenommen, was bei den drei genannten Präsidenten glücklicherweise nicht gegeben ist. Die Verwaltung schlägt daher vor, „Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes, die am Sitz in Leipzig tätig waren“ (Frauen sind eingeschlossen) als potenzielle Personengruppe für Straßenbenennungen vorzumerken. Über die Aufnahme einer bestimmten Person wird im Einzelfall nach deren Ableben entschieden.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |