Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
a) Wiederherstellung des öffentlichen Badbetriebes sowie Berücksichtigung von weiteren insbesondere sportlichen und (sozio-)kulturellen Zwecken, Wellness und Wohnen; b) die mittelfristige Sanierung des Stadtbades unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes; c) Gewährleistung einer weitgehenden öffentlichen Zugänglichkeit des Stadtbades.
Sachverhalt: In unmittelbarer Nähe zum historischen Stadtbad in der Eutritzscher Straße 21 soll in den nächsten Jahren ein neuer Stadtteil mit 2.000 Wohnungen für 3.300 neue Bewohner*innen entstehen. Der neue Stadtteil bekommt eine Grundschule, eine Oberschule und Sporthallen. 330 Plätze in Kindertagesstätten sind des Weiteren in Planung. Ein Schwimmhallenneubau wird dagegen nicht geplant. Auch an der Westseite des Hauptbahnhofes wird ein neues Stadtquartier mit hunderten von Wohnungen und einer Schule entstehen.
Mit dem Voranschreiten der seit gut einem Jahr laufenden Planungen zum ehemaligen Freiladebahnhof an der Eutritzscher Straße ist bei der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Erkenntnis gereift, dass sowohl für die beiden neuen Stadtquartiere als auch die angrenzenden Quartiere ausreichende Schwimmmöglichkeiten unbedingt vorzuhalten sind. Das heißt: wir sprechen uns aufgrund dieser Notwendigkeit für den Erhalt und eine Nutzung sowohl der großen wie auch der kleinen Schwimmhalle aus. Neben dem Freizeitschwimmen wollen wir außerdem überprüfen lassen, inwieweit auch Sport- und Schulschwimmen insbesondere durch einen Erweiterungsbau vorgehalten werden können.
Die Ausschreibung zum Verkauf des Stadtbades sieht für die Schwimmhallen allerdings lediglich eine gewerbliche Nutzung vor. Zudem wird der Erhalt nur einer Schwimmhalle gefordert. Des Weiteren verlangt die derzeitige Ausschreibung auch nur eine öffentliche Zugänglichkeit in Teilbereichen.
Vor diesem Hintergrund sprechen wir uns für die umgehende Aufhebung des Ausschreibungsverfahren zum Stadtbad in der Eutritzscher Straße 21 aus, ohne dass vorher ein Zuschlag erteilt wurde, da ausreichend öffentliche Schwimmmöglichkeiten für die angrenzenden Quartiere und ihre (neuen) Bewohner*innen nicht vorgesehen sind und außerdem aufgrund fehlender geeigneter anderer kommunaler Liegenschaften auch nicht geplant werden können.
Die Förderstiftung Leipziger Stadtbad ist selbstverständlich in die Planungen weiter miteinzubeziehen. Im Sinne einer gemeinwohlorientierten Nutzungsmischung sind vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt außerdem weitere sportliche und (sozio-)kulturelle Zwecke, Wellness, aber auch Wohnen mitzuberücksichtigen.
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