Ratsinformationssystem
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Begründung:
Sachverhalt:
Die Stadt Leipzig hat für das Jahr 2017-2019 nach derzeitigem Stand für 15 gemeinnützige Betriebe gewerblicher Art (BgA) und ca. 29 nicht gemeinnützige BgA jeweils eine Ertragsteuererklärung und eine Umsatzsteuererklärung (zzgl. für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und ca. 10 derzeit bekannte hoheitliche Fachbereichen der Stadt Leipzig mit umsatzsteuerpflichtigen Fällen aufgrund von innergemeinschaftlichen Erwerben und/oder des § 13b UStG) bis zum 31.12. des jeweiligen Folgejahres beim Finanzamt Leipzig einzureichen.
Die Mitarbeiter des SG Besteuerung/BgA (Dezernat Finanzen, Stadtkämmerei) bereiten die für die Erstellung der Jahressteuererklärungen notwendigen Unterlagen (jeweils 20 Anlagen für jeden der 44 Betriebe gewerblicher Art und je 7 Anlagen für die 10 hoheitlichen Bereiche mit umsatzsteuerpflichtigen Sachverhalten) vor. Die eingehenden Zuarbeiten für die Jahressteuererklärungen inklusive der gemeinnützigkeitsrechtlichen Mittelverwendungen werden von den Mitarbeitern des Sachgebietes steuerrechtlich geprüft, mit den jeweiligen Buchwerken abgeglichen und entsprechende Abweichungen zwischen Buchwerk und Steuererklärung für das Finanzamt dargestellt und erläutert. Diese Unterlagen werden von der Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Nachfolgend werden die finalisierten Steuererklärungen an die Stadt zurückgegeben. Im Sachgebiet werden die Steuererklärungen zur Unterschrift für den Vertretungsberechtigten der Stadt Leipzig aufbereitet und die Unterlagen an die Finanzverwaltung übersandt.
Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der steuerrechtlichen Pflichten ist eine an- und abschließende Prüfung bzw. Qualitätssicherung durch eine Steuerberatungsgesellschaft mit nachgewiesenen fachspezifischen Kenntnissen in der Besteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts aufgrund der komplexen Materie des deutschen und europäischen Steuerrechts unumgänglich. Diese Qualitätssicherung ist ein wichtiger Baustein des innerstädtischen Tax Compliance Management Systems und dient der Verhinderung des Fahrlässigkeitsvorwurfes in bußgeld- und strafrechtlichen Verfahren.
Zudem sollte eine Steuerberatungsgesellschaft stets aus Haftungsgründen hinzugezogen werden, da die Steuererklärungen z.T. mit erheblichen steuerlichen Risiken verbunden sind.
Daher ist eine Auftragsvergabe für die fachliche Begleitung und Unterstützung im Rahmen der Erstellung der Steuererklärungen 2017 - 2019 zur Qualitätssicherung unumgänglich.
Konsequenzen bei nicht vorgenommener Auftragsvergabe:
Bei Nichterfüllung bzw. nicht fristgerechter Erfüllung der steuerlichen Pflichten drohen folgende Sanktionen/Konsequenzen: Nachzahlungszinsen für verspätete Steuernachzahlungen (6 % p.a.), Säumniszuschläge bei verspäteten Steuerzahlungen (12% des rückständigen Steuerbetrags), Verspätungszuschläge bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen/-anmeldungen (max. 10% der festgesetzten Steuer und max. 25 TEUR), Verzögerungsgeld bei nicht angemessener Ausübung von Mitwirkungspflichten im Rahmen der Betriebsprüfung (zwischen 2,5 TEUR und 250 TEUR), ein erneutes Bußgeld (wie bereits im Jahr 2007: 225.000 EUR Bußgeld, Kosten des Bußgeldbescheides von 7.511,20 EUR, siehe Drucksache Nr. IV/2362), Zwangsgelder zur Erzwingung einer unterlassenen steuerlichen Pflicht, die nicht in Geldleistung oder Gestellung von Sicherheiten besteht (max. 25 TEUR), Geld- oder Freiheitsstrafe wegen Steuerhinterziehung und Hinterziehungszinsen (6% des hinterzogenen Steuerbetrags p.a.), Steuer- und Zinszahlungen bei Verlust des Gemeinnützigkeitsstatus durch gemeinnützige BgA, entgangene Steuerersparnis wg. fehlender Steueroptimierung.
Die Stadt Leipzig steht seit dem seinerzeitigen Bußgeldverfahren unter permanenter, besonderer Beobachtung der Finanzverwaltung. Seitens des Finanzamtes wurde mehrfach kommuniziert, dass bei erneuter Nichterfüllung der steuerlichen Pflichten weitere Sanktionsmaßnahmen ergriffen würden.
Vergabeverfahren:
Es wurden folgende Steuerberatungsgesellschaften aufgefordert, für die Beratung und Durchsicht zu den Steuererklärungen für die Jahre 2017 bis 2019 für die Betriebe gewerblicher Art und den Hoheitsbereich der Stadt Leipzig sowie für die allgemeine laufende Steuerberatung für die Jahre 2019 und 2020 ein Angebot zu unterbreiten:
- KPMG AG - Petersen Hardraht Pruggmayer - Mazars - Dr. Plöger - WIBERA Leipzig Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WIBERA) - BDO - Schüllermann und Partner AG - MSC danat GmbH
Die MSC danat GmbH, Schüllermann und Partner AG sowie die BDO haben auf die Abgabe eines Angebots verzichtet.
Das Angebot der WIBERA stellt nach Auswertung aller Angebote in der Gesamtbetrachtung - hauptsächlich unter Gesichtspunkten der Honorarhöhe, der Planungssicherheit und der zu erwartenden Arbeitsentlastung der Mitarbeiter des SG Besteuerung/BgA - das wirtschaftlichste Angebot dar und soll dementsprechend den Zuschlag erhalten. Die Höhe des beabsichtigten Auftragswertes befindet sich auf dem Niveau der vorangegangenen adäquaten Vergaben.
Das Rechnungsprüfungsamt hat dem Vergabevorschlag auf dem Vergabevermerk mit Stempel und ohne Prüfungsfeststellungen zugestimmt.
Finanzierung der Auftragsvergabe:
Die erforderlichen Haushaltsmittel i.H.v. 253.077,30 EUR stehen im PSP-Element 1.100.11.1.3.06 / Sachkonto 44312000 zur Verfügung.
Begründung der Nichtöffentlichkeit der Anlage:
Die Anlage enthält Preisangaben, Unternehmensauskünfte, Wettbewerbsstrategien und somit geheimhaltungsbedürftige Daten. In Anlehnung an die Verfahrensweise bei förmlichen Ausschreibungsverfahren ist es angezeigt, die Anlage mit dem Status der Nichtöffentlichkeit zu versehen.
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