Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Ausgehend von der aktuellen mittelfristigen Prognose für die Stellenentwicklung der Stadtverwaltung werden derzeit vom Amt für Gebäudemanagement Handlungsbedarfe und Maßnahmen für die mittel- und langfristige Verwaltungsunterbringung geprüft und erarbeitet und in einem Konzept zusammengeführt, welches in mehreren Phasen erarbeitet wird, wie zum Beispiel Phase 1 - Herbeiführung von grundsätzlichen Standortentscheidungen, Phase 2.1 - Erstellung von Nachnutzungskonzepten für freigelenkte Flächen in Eigentumsobjekten, Abmieten von Verwaltungsstandorten.
Im Rahmen dieser Vorgehensweise wurde mit der Vorlage VI-DS-03786-NF-04 „Konzept zur mittel- und langfristigen Verwaltungsunterbringung – hier: Verfahrensweise und Vorgriff Standortentscheidung Halle 12“ die Unterbringung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung in der Messehalle 12 beschlossen.
Nach derzeitigem Stand ist eine Innutzungnahme des neuen Mietbereiches durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung voraussichtlich im 2. Quartal 2021 möglich.
In diesem Zusammenhang werden die bestehenden Mietverträge für Objekte, in welchen Organisationseinheiten das Amt für Jugend, Familie und Bildung untergebracht sind, derzeit überprüft und ggf. angepasst. Hier nun geht es um das Objekt „Ratzelbogen“, Kiewer Str. 1-3, in Leipzig-Grünau.
Momentan ist der Bereich Hoheitliche Jugendhilfe, SG Amtsvormundschaften, des Amtes für Jugend, Familie und Bildung, im Objekt Kiewer Straße 1-3 in 19 Räumen mit 20 Mitarbeitern, der Allgemeine Sozialdienst in 18 Räumen mit 18 Mitarbeitern sowie der Fachdienst umA in 9 Räumen mit 13 Mitarbeitern untergebracht. Weitere Mieter im Objekt sind u.a. das Bürgeramt mit 8 Mitarbeitern in 5 Räumen und das Ordnungsamt (Stadtordnungsdienst).
Die Stadt Leipzig hat mit dem damaligen Vermieter des Objektes Kiewer Straße 1-3 (Ratzelbogen) einen Mietvertrag am 02./16. Juli 1992 abgeschlossen. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2018. Aufgrund des derzeitigen Standes ist ein Umzug zu diesem Termin nicht möglich. Deshalb war es hinsichtlich der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der untergebrachten Nutzer über den 31.12.2018 hinaus erforderlich, mit dem Vermieter Verhandlungen über die Verlängerung der Vertragslaufzeit aufzunehmen.
Aktuelle Eckpunkte Mietvertrag nebst 1. Nachtrag vom 13.01.1998, 2. Nachtrag vom 26.07.2007, 3. Nachtrag vom 24.07.2008, 4. Nachtrag vom 26.04.2012 und 5. Nachtrag vom 09.10.2013:
Mietfläche: 2.166,44 m² Mietvertragsende: 31.12.2018 Mietzins: 15.056,76 €/ Monat (entspricht 6,95 €/m²) Nebenkostenvorauszahlung: 5.892,72 €/ Monat (entspricht 2,72 €/m²)
Mietzahlung gesamt: 20.949,48 €/ Monat
Mietzins:180.681,12 €/Jahr Nebenkostenvorauszahlung: 70.712,64 €/Jahr
Mietzahlung gesamt: 251.393,76 €/Jahr
Verhandlungsergebnis
Im Ergebnis der Verhandlung mit dem neuen Eigentümer liegt der Stadt Leipzig ein Entwurf eines 6. Nachtrages hinsichtlich einer Verlängerung der Laufzeit um 3 Jahre mit jährlichem Sonderkündigungsrecht vor. Das Mietverhältnis wird somit bis zum 31.12.2021 fest abgeschlossen. Es kann mit einer Frist von 7 Monaten jeweils zum Jahresende schriftlich gekündigt werden.
Die Aufwendungen für die Mietzahlungen in Höhe von rund 180.700 € und Vorauszahlung der Betriebsnebenkosten in Höhe von 70.750 € wurden bei der Haushaltsplanung 2019/2020 berücksichtigt und angemeldet. Alle anderen Konditionen bleiben unverändert.
Folgen bei Ablehnung
Das Mietverhältnis endet zum 31.12.2018. Die Räumlichkeiten sind an den Vermieter fristgerecht zurückzugeben. Der Dienstbetrieb der derzeitigen Nutzer kann nicht aufrecht erhalten werden.
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