Ratsinformationssystem
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Der Beschlussvorschlag wird im Sinne des Verwaltungsstandpunktes wie folgt ersetzt:
Die Ratsversammlung beauftragt den Oberbürgermeister innerhalb von 6 Monaten zu prüfen,
- in welchem Maß die Absenkung der Anteile der Beitragspflichtigen in der Straßenausbaubeitragssatzung unter Berücksichtigung des allgemein erhöhten Verkehrsaufkommens in der wachsenden Stadt aus rechtlicher und finanzieller Sicht unbedenklich wäre. Hierzu sind eine rechtlich vertiefte Prüfung und eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes erforderlich.
- welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Absenkung der Anteile der Beitragspflichtigen für die Stadt Leipzig?
- welche Auswirkungen hätte eine Absenkung der Anteile der Beitragspflichtigen auf die Gewährung von Fördermitteln für den Straßenbau?
- welche Auswirkungen hätte eine Absenkung der Anteile der Beitragspflichtigen auf die Realisierung erforderlicher Straßenbaumaßnahmen, insbesondere auf den Umfang des Ausbaus sanierungsbedürftiger Anliegerstraßen?
- ob die gültigen Beitragssätze von 75 % auf 60 % für Anliegerstraßen, von 50 % auf 40 % für Haupterschließungsstraßen und von 25 % auf 20 % für Hauptverkehrsstraßen abgesenkt werden sollten
- ist die Kategorisierung der Straßen im Netz (Anliegerstraße / Haupterschließungs-straße / Hauptverkehrsstraße) bei den einzelnen Straßen noch zutreffend
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